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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2005 - 8 S 108.05   

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https://dejure.org/2005,27911
OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2005 - 8 S 108.05 (https://dejure.org/2005,27911)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2005 - 8 S 108.05 (https://dejure.org/2005,27911)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 8 S 108.05 (https://dejure.org/2005,27911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Ausländers an der Grenze als Ermessensentscheidung der Behörde

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; AufenthG § 15 Abs. 2; ; AufenthG § 15 Abs. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2005 - 8 S 108.05
    Daraus folgt ggf. jedoch lediglich die Pflicht des Staates, die schützenswerten Interessen der Religionsgemeinschaft auch einreiserechtlich mit dem ihnen zukommenden Gewicht zu berücksichtigen, sofern die Verweigerung der Einreise religiöse Belange der Gemeinschaft nach ihrem eigenen Glaubensverständnis nicht unerheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwGE 114, 356, 362 f.).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 1 B 288.02

    Ausschreibung; Einreiseverweigerung; Mun-Bewegung; subjektives Recht auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2005 - 8 S 108.05
    Sie war im Gegenteil bereits Gegenstand obergerichtlicher (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juni 2002, InfAuslR 2002, 402) und höchstrichterlicher (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2003, InfAuslR 2004, 38) Rechtsprechung und ist dort im Ergebnis bestätigt worden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 12 A 10349/99

    Rechtmäßige Einreiseverweigerung für Oberhaupt der Mun-Sekte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2005 - 8 S 108.05
    Sie war im Gegenteil bereits Gegenstand obergerichtlicher (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juni 2002, InfAuslR 2002, 402) und höchstrichterlicher (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2003, InfAuslR 2004, 38) Rechtsprechung und ist dort im Ergebnis bestätigt worden.
  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 10 CS 19.612

    Kein Anspruch auf vorläufige Einreise zur Familienzusammenführung

    Der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren gegen die Zurückweisung beträgt gemäß § 52 Abs. 2 GKG 5.000 Euro pro Person (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.5.2015 - OVG 6 S 16.15 - juris Rn. 10; B.v. 10.10.2005 - OVG 8 S 108.05 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 3.9.2012 - 7 B 1596/12 - juris Rn. 19).
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