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   VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96   

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VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96 (https://dejure.org/1996,13142)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.1996 - 8 S 1431/96 (https://dejure.org/1996,13142)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 8 S 1431/96 (https://dejure.org/1996,13142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: Tenorierung bei Teilnichtigkeit des Bebauungsplans; Kostenentscheidung nach VwGO § 155 Abs 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Erklärt das Normenkontrollgericht lediglich eine einzelne Festsetzung eines vom Antragsteller umfassend bekämpften Bebauungsplans für nichtig, so ist der Antrag im übrigen abzuweisen und bestimmt sich die Kostenentscheidung nach § 155 Abs. 1 VwGO (Abgrenzung zum Beschluß des BVerwG v 4.6.1991 - 4 NB 35/89 -, BVerwGE 88, 268).

    Zwar hat das BVerwG in seinem Beschluß vom 4.6.1991 - 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 = (DÖV 1992, 68 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 11) entschieden, daß auch in den Fällen, in denen das Normenkontrollgericht einen Bebauungsplan lediglich für teilnichtig erklärt, der Antragsteller in der Sache erfolgreich einen ihm nachteiligen Rechtsfehler der gemeindlichen Satzung geltend gemacht hat, weshalb er von der Kostenlast des Normenkontrollverfahrens freigestellt werden müsse.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) ist die vom Satzungsgeber gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Als Eigentümer eines (z. T.) im Plangebiet gelegenen Grundstücks besitzen die Antragsteller die gemäß § 47 Abs. 2 VwGO erforderliche Antragsbefugnis, da durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.92 - BVerwGE 91, 318 und Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 - NVwZ 1993, 561).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (u.a. Beschl. v. 29.3.1993 - 4 NB 10.91 - DVBl. 1993, 661; Beschl. v. 6.4.1993 - 4 NB 43.92 - ZfBR 1993, 238) führt die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte.
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Als Eigentümer eines (z. T.) im Plangebiet gelegenen Grundstücks besitzen die Antragsteller die gemäß § 47 Abs. 2 VwGO erforderliche Antragsbefugnis, da durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.92 - BVerwGE 91, 318 und Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 - NVwZ 1993, 561).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (u.a. Beschl. v. 29.3.1993 - 4 NB 10.91 - DVBl. 1993, 661; Beschl. v. 6.4.1993 - 4 NB 43.92 - ZfBR 1993, 238) führt die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte.
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Es reicht vielmehr aus, wenn sie nach dem jeweiligen Planungskonzept der Gemeinde "vernünftigerweise geboten" ist, woran es in der Regel erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner planerischen Konzeption getragenen Mißgriffen fehlt (vgl. BVerwGE 38, 152, 157).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92

    Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Als Eigentümer eines (z. T.) im Plangebiet gelegenen Grundstücks besitzen die Antragsteller die gemäß § 47 Abs. 2 VwGO erforderliche Antragsbefugnis, da durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.92 - BVerwGE 91, 318 und Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 - NVwZ 1993, 561).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 1612/95

    Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Naturschutzverordnung - Einbeziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Die Kosten des Verfahrens sind in diesem Fall nach Maßgabe des § 155 Abs. 1 VwGO zu teilen (ebenso schon das Normenkontrollurteil des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs v. 28.11.1995 - 3 S 3203/94; vgl. ferner das Normenkontrollurteil des 5. Senats vom 17.11.1995 - 5 S 1612/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 3 S 3203/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Inhalt des Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1431/96
    Die Kosten des Verfahrens sind in diesem Fall nach Maßgabe des § 155 Abs. 1 VwGO zu teilen (ebenso schon das Normenkontrollurteil des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs v. 28.11.1995 - 3 S 3203/94; vgl. ferner das Normenkontrollurteil des 5. Senats vom 17.11.1995 - 5 S 1612/95 -).
  • VGH Bayern, 16.06.2006 - 1 N 03.2347

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; offensichtliche

    Jedenfalls in einem solchen Fall obsiegt der Antragsteller nur teilweise (vgl. auch VGH BW vom 28.6.1996 - 8 S 1431/96 - Juris).
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