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   VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94   

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https://dejure.org/1994,9251
VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94 (https://dejure.org/1994,9251)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.1994 - 8 S 434/94 (https://dejure.org/1994,9251)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 8 S 434/94 (https://dejure.org/1994,9251)
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Friedhofserweiterung im Ortszentrum

Zu den Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs. 2 BestattG (hier bejaht bei Fehlen eines anderen geeigneten Erweiterungsgeländes)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Friedhofserweiterung: Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung von der Abstandsvorschrift des BestattG BW § 3 Abs 1 S 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1986 - 8 S 2800/85

    Friedhofserweiterung - Abstandsvorschriften des BestattG BW und Abwägungsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94
    Dies hat der Senat für § 3 Abs. 2 Bestattungsgesetz bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, ESVGH 36, 197 = BRS 46, 72 ausdrücklich hervorgehoben.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 1 S 1852/92

    Friedhofserweiterung: Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung von der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94
    Hierzu hat der 1. Senat des beschließenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 14.12.1992 - 1 S 1852/92 - (UPR 1993, 229 = BWVPr 1993, 182) ausgeführt, diese Regelung setze eine Ausnahmesituation voraus.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    Die Verbindlichkeit dieser Abstandsregelungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen über Friedhöfe wie in Einzelgenehmigungsverfahren oder in Verfahren gegen die Abwehr "heranrückender" Grabfelder ist unbestritten (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.2009 - 3 S 2728/08 - sowie Normenkontrollbeschlüsse vom 22.06.1998 - 8 S 1950/97 -, VGHBW-Ls 1998, Beil. 11, B3-4; und vom 11.10.1994 - 8 S 434/94 -, VGHBW-Ls 1995, Beil. 1, B5; siehe auch Normenkontrollurteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, ESVGH 36, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 8 S 1950/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Erweiterung einer Friedhofsfläche -

    Eine Ausnahmesituation, die bei Aufstellung eines Bebauungsplans über die Erweiterung eines Friedhofs die Erteilung einer Ausnahme von dem in § 3 Abs. 1 BestattG (BestattG BW) vorgesehenen Abstand von 25 m rechtfertigt, kann vorliegen, wenn sich bei einem im Ortszentrum in der Nähe der Kirchen und der Leichenhalle liegenden Friedhof kein anderes für die Erweiterung geeignetes Gelände befindet (im Anschluß an den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 11.10.1994 - 8 S 434/94).

    Dagegen hat der beschließende Senat in seinem NK-Beschluß v. 11.10.1994 - 8 S 434/94 - eine Ausnahme bei der Erweiterung eines Friedhofs für rechtmäßig erachtet, der - wie im vorliegenden Fall - in unmittelbarer Nähe der Kirche und der Leichenhalle lag und bei dem sich in allen anderen Richtungen kein für eine Erweiterung geeignetes Gelände befand.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der

    Es spricht viel dafür, daß eine Ausnahmesituation bejaht werden kann, weil eine Erweiterung des im Ortszentrum bestehenden Friedhofs ansonsten nicht möglich wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.12.1992, a.a.O. und NK-Beschluß vom 11.10.1994 - 8 S 434/94).
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