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   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00   

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VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00 (https://dejure.org/2000,12850)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2000 - 8 S 714/00 (https://dejure.org/2000,12850)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 8 S 714/00 (https://dejure.org/2000,12850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Änderung einer Fortsetzungsfeststellungsklage in Verpflichtungsklage; Befreiungsermessen nach BauGB § 31 Abs 2; Grundstücksausnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 60 (Ls.)
  • ESVGH 51, 61
  • VBlBW 2001, 185
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00
    Ein solches wird zwar allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.2.1967 - I C 49.64 -, BVerwGE 26, 161 (168)), wenn die Fortsetzung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens im Gewand einer bloßen Rechtswidrigkeitsfeststellung für einen vergangenen Zeitraum beantragt wird, um einen Entschädigungsprozess vor den ordentlichen Gerichten vorzubereiten.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00
    Die (erste) Veränderungssperre vom 22.4.1999 litt aber nicht an einem formellen Fehler, sondern war aus materiellen Gründen nichtig, denn es fehlte damals der nach § 14 Abs. 1 BauGB erforderliche (wirksame) Beschluss über die Aufstellung eines korrespondierenden Bebauungsplans, dessen Vorliegen materiell-rechtliche Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ist (BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 - 4 N 4.87 -, BVerwGE 79, 200 (205) = PBauE § 10 BauGB Nr. 3).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00
    Vertretbar in diesem Sinne ist nämlich alles, was in einem Bebauungsplan unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes planbar wäre (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 4 B 163.89 -, NVwZ 1990, 556 = PBauE § 31 Nr. 6; Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 16.97 -, BVerwGE 108, 190 = PBauE § 31 BauGB Nr. 19; Schrödter/Schmaltz, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 31 RdNr. 25).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00
    Vertretbar in diesem Sinne ist nämlich alles, was in einem Bebauungsplan unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes planbar wäre (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 4 B 163.89 -, NVwZ 1990, 556 = PBauE § 31 Nr. 6; Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 16.97 -, BVerwGE 108, 190 = PBauE § 31 BauGB Nr. 19; Schrödter/Schmaltz, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 31 RdNr. 25).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00
    Diese Regelung ist abschließend, eine rückwirkende "Heilung'' von an anderen Fehlern leidenden Satzungen lässt das BauGB nicht zu (BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, NVwZ 1998, 956 = PBauE § 215 Abs. 3 BauGB Nr. 8).
  • BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00
    Denn ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in (doppelter) Analogie zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dann zulässig, wenn ein Verpflichtungsantrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids deshalb keinen Erfolg mehr verspricht, weil die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließt und eine Veränderungssperre in Kraft setzt (BVerwG, Beschluss vom 2.10.1998 - 4 B 72.98 -, NVwZ 1999, 523).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 714/00
    Die Absicht, eine Entschädigungsklage erheben zu wollen, muss ernsthaft hervortreten, eine solche Klage muss mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.1.1997 - 5 S 3206/95 -, VBlBW 1997, 264 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    BVerwG 4 B 23.01 VGH 8 S 714/00.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 361/06

    Bauverbot und Nutzungsänderung; Befreiungen; Grundzüge der Planung;

    Das auf der Grundlage des § 11 Abs. 4 der Württembergischen Bauordnung von 1910 festgesetzte Bauverbot dient vielmehr auch dazu, im Innern der Baublöcke Zonen der Ruhe und Erholung zu sichern und zu vermeiden, dass dort ungesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entstehen (vgl. Häffner, Württ. Bauordnung, 1911, Bd. 1, Art. 11 Rn. 2 ff.; vgl. auch § 63 Abs. 3 der Ortsbausatzung der Beklagten zur Beschränkung von Hintergebäuden innerhalb der - hier geltenden -Baustaffel 2 und dazu Urteil des Senats vom 27.10.2000 - 8 S 714/00 -, VBlBW 2001, 185: Vermeidung einer Hinterhofsituation).
  • VG München, 10.02.2015 - M 24 K 14.5502

    Erfolgreiche Anfechtungsklage wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bei

    Vorher verlangt § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur, dass der "Gegenstand des Klagebegehrens" bezeichnet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg U.v. 27.10.2000 - Az. 8 S 714/00 - unter 1.a), VBlBW 2001, 185; siehe auch BVerwG U.v. 10.11.1988 - 3 C 59/85 - BVerwGE 81, 1), der mit der besagten Umformulierung aber nicht geändert worden ist.
  • VG München, 08.10.2012 - M 24 K 11.5008

    Lndesinterne Umverteilung; private Wohnsitznahme außerhalb des bislang

    Dass der in der Klageschrift enthaltene Klageantrag dies noch nicht zum Ausdruck gebracht hatte, führt nicht dazu, dass die Umstellung in der mündlichen Verhandlung als Klageänderung anzusehen wäre, weil der Klageantrag nicht zu den Essentialien einer wirksamen Klageerhebung gehört (§ 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und auch wegen § 86 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 3 VwGO zunächst formulierte Anträge ihre endgültige Fassung, die der zu treffenden Entscheidung zugrunde zu legen sind, erst in der mündlichen Verhandlung finden (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 27.10.2000, Az. 8 S 714/00, unter 1.a), VBlBW 2001, 185; siehe auch BVerwG vom 10.11.1988, Az. 3 C 59/85, NJW 1989, 3168).
  • VG München, 26.07.2013 - M 24 K 13.667

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Dass der in der Klageschrift enthaltene Klageantrag die Aufhebung auch der Entscheidung vom ... Januar 2013 noch nicht explizit beinhaltete, führt nicht dazu, dass die Umstellung in der ersten mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2013 als Klageänderung anzusehen wäre, weil der Klageantrag nicht zu den Essentialien einer wirksamen Klageerhebung gehört (§ 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und auch wegen § 86 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 3 VwGO zunächst formulierte Anträge ihre endgültige Fassung, die der zu treffenden Entscheidung zugrunde zu legen sind, erst in der mündlichen Verhandlung finden (vgl. VGH Baden-Württemberg U.v. 27.10.2000 - Az. 8 S 714/00 - unter 1.a), VBlBW 2001, 185; siehe auch BVerwG U.v. 10.11.1988 - 3 C 59/85 - BVerwGE 81, 1).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 14 ZB 09.2060

    Keine ernstlichen Zweifel

    In einem strengen Sinne ist städtebaulich vertretbar in aller Regel dasjenige, was im Sinne der Anforderungen des § 1 Abs. 6 und 7 BauGB mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB vereinbar ist, d.h., vertretbar ist alles, was in einem Bebauungsplan unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes planbar wäre (BVerwG vom 20.11.1989 ZfBR 1990, 148 = DöV 1990, 746 = NVwZ 1990, 556 = BayVBl. 1990, 312 = DVBl. 1990, 383; BVerwG vom 17.12.1998 BVerwGE 108, 190; VGH BW vom 27.10.2000 VBlBW 2001, 185; VGH BW vom 17.6.1999 VBlBW 2000, 78; BayVGH vom 19.10.1998 BayVBl. 1999, 179).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 3499/99

    Sozialhilfe für Asylbewerber - Rangverhältnis der Ersatzformen

    Denn auch ein solcher Antrag verhindert den Eintritt der Bestandskraft der angefochtenen Bescheide und hält dem Rechtsschutzsuchenden die Möglichkeit offen, bis zum Eintritt in die mündliche Verhandlung zum - zulässigerweise gebotenen - Verpflichtungsantrag überzugehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 27.10.2000 - 8 S 714/00 -, VBlBW 01, 185).
  • VG München, 24.05.2013 - M 24 K 12.4018

    Landesinterne Umverteilung (erfolglose Klage)

    Wegen § 86 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 3 VwGO finden dabei zunächst formulierte Anträge ihre endgültige Fassung, die der zu treffenden Entscheidung zugrunde zu legen sind, erst in der mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 27.10.2000, Az. 8 S 714/00, unter 1.a), VBlBW 2001, 185; siehe auch BVerwG vom 10.11.1988, Az. 3 C 59/85, NJW 1989, 3168).
  • VG München, 10.04.2013 - M 24 K 11.31006

    Asylrecht (Türkei); erfolgloses Asylfolgeverfahren

    Wegen § 86 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 3 VwGO finden zunächst formulierte Anträge ihre endgültige Fassung, die der zu treffenden Entscheidung zugrunde zu legen sind, erst in der mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 27.10.2000, Az. 8 S 714/00, unter 1.a), VBlBW 2001, 185; siehe auch BVerwG vom 10.11.1988, Az. 3 C 59/85, NJW 1989, 3168).
  • VG München, 08.11.2012 - M 24 K 12.30320

    Asylfolgeantrag (Türkei) nur hinsichtlich § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG

    Wegen § 86 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 3 VwGO finden zunächst formulierte Anträge ihre endgültige Fassung, die der zu treffenden Entscheidung zugrunde zu legen sind, erst in der mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 27.10.2000, Az. 8 S 714/00, unter 1.a), VBlBW 2001, 185; siehe auch BVerwG vom 10.11.1988, Az. 3 C 59/85, NJW 1989, 3168).
  • VG Stuttgart, 03.03.2008 - 11 K 5683/07

    Begehr der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zustimmung zu einer Kündigung -

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