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OVG Berlin, 04.10.2004 - 8 S 90.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offensichtliche Rechtmäßigkeit der Ausweisung und der Abschiebungsandrohung als Grund für die sofortige Vollziehung; Ausweisung wegen der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigung erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland durch ...
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; AuslG § 45 Abs. 1; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 70 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.06.2004 - 27 A 170.04
- OVG Berlin, 04.10.2004 - 8 S 90.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96
Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …
Auszug aus OVG Berlin, 04.10.2004 - 8 S 90.04
Denn § 46 Nr. 2 AuslG setzt nicht voraus, dass der Ausländer wegen des Gesetzesverstoßes, der eine Straftat darstellt, verurteilt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 -, 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58, 63). - BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus OVG Berlin, 04.10.2004 - 8 S 90.04
Auch das erforderliche besondere öffentliche Interesse, das über jenes Interesse hinausgehen muss, das die Ausweisung rechtfertigt, liegt vor (vgl. zu den Anforderungen: BVerfG, DVBl. 1995, 1297). - BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische …
Auszug aus OVG Berlin, 04.10.2004 - 8 S 90.04
Die Feststellungen der Behörde im Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsentscheidung werden darüber hinaus bestätigt durch den vom Antragsgegner im Beschwerdeverfahren vorgelegten Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 14. Mai 2004, rechtskräftig und vollstreckbar seit dem 16. Juli 2004, wonach der Antragsteller wegen eines Vergehens nach § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG zu einer Geldstrafe von insgesamt 1 500 EUR verurteilt worden ist (vgl. zur Berücksichtigung von nachträglich entstandenen Erkenntnismitteln: BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 B 125.00 - InfAuslR 2001, 312).