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   LAG Hamm, 02.06.2003 - 8 Sa 137/03   

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https://dejure.org/2003,9482
LAG Hamm, 02.06.2003 - 8 Sa 137/03 (https://dejure.org/2003,9482)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2003 - 8 Sa 137/03 (https://dejure.org/2003,9482)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - 8 Sa 137/03 (https://dejure.org/2003,9482)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollmacht eines Terminvertreters zum Abschluss eines Vergleichs; Erkennbarkeit einer Vollmachtsbeschränkung; Keine Verpflichtung des Gerichts, ausnahmslos die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu fordern; Unvollständiger und widersprüchlicher Vortrag

  • Judicialis

    ZPO § 81; ; ZPO § 83; ; ZPO § 88

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 81; ZPO § 83; ZPO § 88
    Vergleichsabschluss vor dem Arbeitsgericht durch Terminsvertreter; Wirksamkeit trotz behaupteter Vollmachtsbeschränkung bei mangelnder Offenlegung; wechselhafter Vortrag und Verbot der Beweisantizipation - Prozessvollmacht, Terminsvollmacht, Beschränkung, Offenlegung, ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2003 - 8 Sa 137/03
    Dies ist nicht allein eine Frage der Glaubhaftigkeit des Beklagtenvortrages, vielmehr fehlt es bereits an einer vollständigen und widerspruchsfreien Erklärung im Sinne des § 138 ZPO (vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 284 ZPO).
  • BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53

    Prozeßvollmacht. Vergleich

    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2003 - 8 Sa 137/03
    (1) Die in § 83 Abs. 1 ZPO geregelte Beschränkung des gesetzlichen Umfangs der Vollmacht ist gegenüber dem Prozessgegner und dem Gericht nur wirksam, wenn sie diesem unzweideutig mitgeteilt wird (BGH 16, 167).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2019 - 5 Sa 157/19

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Berufungsverfahren, Prozessvergleich,

    Das gilt umso mehr, als mit der Entsendung eines Terminsvertreters die Verantwortung für die Prozessführung gerade nicht vollständig delegiert, sondern weiterhin von der Partei selbst wahrgenommen werden soll (LAG Hamm (Westfalen), Urt. v. 02.06.2003 - 8 Sa 137/03 -, Rn. 24, juris).

    Dementsprechend gilt das Erfordernis, etwaige Beschränkungen der Vollmacht offenzulegen, auch für den Fall des § 83 Abs. 2 ZPO (LAG Hamm (Westfalen), Urt. v. 02.06.2003 - 8 Sa 137/03 -, Rn. 24, juris).

  • AG Berlin-Schöneberg, 18.09.2007 - 4 C 77/06

    Prozessvollmacht für einen Prozessvergleich: Beschränkung der erteilten

    Nicht nur im Anwaltsprozess, sondern auch im Parteiprozess gilt der Grundsatz, dass die Beschränkung der Vollmacht nach außen erkennbar sein muss (vgl. BGH NJW 1955, 545; LAG Hamm, Urteil vom 02.06.2003, Az 8 Sa 137/03).
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