Rechtsprechung
   LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40412
LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22 (https://dejure.org/2022,40412)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.10.2022 - 8 Sa 465/22 (https://dejure.org/2022,40412)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - 8 Sa 465/22 (https://dejure.org/2022,40412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,40412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerkündigung wegen wiederholt verspäteter Arbeitsaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Arbeitsausnahme; mehrere zeitgliche Abmahnungen; Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de

    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen wiederholt verspäteter Arbeitsaufnahme; Rechtswirkungen mehrerer an einem Tag übergebener Abmahnungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen mehrfacher Verspätungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drei Abmahnungen nicht ausreichend - Kündigung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrere zeitgleiche Abmahnungen wirken wie eine einzige Abmahnung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    Der Inhalt der Unterrichtung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist nach ihrem Sinn und Zweck grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rn. 15; v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris Rn. 14).

    Der Betriebsrat soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen, um sich über sie eine eigene Meinung bilden zu können (BAG v. 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rn. 14, v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris Rn. 15).

    Der Arbeitgeber muss daher dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rn. 15; v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris Rn. 14).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen - und damit irreführenden - Kündigungssachverhalt schildert, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rn. 16; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - juris Rn. 46).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    Der Inhalt der Unterrichtung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist nach ihrem Sinn und Zweck grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rn. 15; v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris Rn. 14).

    Der Betriebsrat soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen, um sich über sie eine eigene Meinung bilden zu können (BAG v. 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rn. 14, v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris Rn. 15).

    Der Arbeitgeber muss daher dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rn. 15; v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris Rn. 14).

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    a) Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 7. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 -, juris; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 -, Rn. 12, juris).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    b) Ein wiederholt verspätetes Erscheinen im Betrieb trotz einschlägiger Abmahnungen kann als Verletzung der Arbeitspflicht - je nach den Umständen des Einzelfalls°- einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinn von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (vgl. v. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - Rn. 28; v. 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - Rn. 36 mwN., jeweils juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2022 - 7 Sa 228/20 -, Rn. 111, juris).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    a) Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 7. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 -, juris; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 -, Rn. 12, juris).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00

    Abmahnung

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    b) Ein wiederholt verspätetes Erscheinen im Betrieb trotz einschlägiger Abmahnungen kann als Verletzung der Arbeitspflicht - je nach den Umständen des Einzelfalls°- einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinn von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (vgl. v. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - Rn. 28; v. 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - Rn. 36 mwN., jeweils juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2022 - 7 Sa 228/20 -, Rn. 111, juris).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen - und damit irreführenden - Kündigungssachverhalt schildert, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rn. 16; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - juris Rn. 46).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    Eine Kündigung ist dabei nicht nur unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat überhaupt nicht beteiligt, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat, vor allem seiner Unterrichtungspflicht nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 228/20

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteten Arbeitsbeginns und überlanger

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    b) Ein wiederholt verspätetes Erscheinen im Betrieb trotz einschlägiger Abmahnungen kann als Verletzung der Arbeitspflicht - je nach den Umständen des Einzelfalls°- einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinn von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (vgl. v. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - Rn. 28; v. 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - Rn. 36 mwN., jeweils juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2022 - 7 Sa 228/20 -, Rn. 111, juris).
  • ArbG Aachen, 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21

    Verhaltensbedingte Kündigung, Verspätungen

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht