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   LAG Baden-Württemberg, 18.12.2001 - 8 Sa 47/01   

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https://dejure.org/2001,12198
LAG Baden-Württemberg, 18.12.2001 - 8 Sa 47/01 (https://dejure.org/2001,12198)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2001 - 8 Sa 47/01 (https://dejure.org/2001,12198)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 8 Sa 47/01 (https://dejure.org/2001,12198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Tariflohnerhöhungen und tarifliche Sonderzahlungen Verbandsaustritt des Arbeitgebers; Geltung der Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Südwürttemberg/Hohenzollern; Verweisungsklausel; Betriebliche Übung

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2b; ; ArbGG § 72a; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 64 Abs. 2b; ArbGG § 72a; ZPO § 97
    Verbandsaustritt des Arbeitgebers und Geltung der Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Südwürttemberg/Hohenzollern, Verweis auf Tarifverträge als Gleichstellungsabrede

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2001 - 8 Sa 47/01
    Auch die Feststellungsklage des Kläger ist zulässig; die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages wird als Gegenstand einer Feststellungsklage allgemein anerkannt (vgl. zum Beispiel BAGE 82, 344).
  • LAG Hamburg, 15.11.2000 - 4 Sa 32/00

    Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf Tarifvertrag - Auslegung- Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2001 - 8 Sa 47/01
    Mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Urteil vom 15.11.2000, NZA 2001, 562 ff.) sei davon auszugehen, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Bezugnahme auf die jeweiligen Tarifverträge nur dann Sinn habe, wenn die bei jeweils beidseitiger konkludenter Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend geltenden Bedingungen unabhängig von der Organisationszugehörigkeit der Vertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsvertrages gemacht werden sollten.
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