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   LAG München, 30.08.2005 - 8 Sa 523/05   

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https://dejure.org/2005,11223
LAG München, 30.08.2005 - 8 Sa 523/05 (https://dejure.org/2005,11223)
LAG München, Entscheidung vom 30.08.2005 - 8 Sa 523/05 (https://dejure.org/2005,11223)
LAG München, Entscheidung vom 30. August 2005 - 8 Sa 523/05 (https://dejure.org/2005,11223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolge einer unterbliebenen oder unvollständigen Unterrichtung des von einem Betriebsteilübergang betroffenen Arbeitnehmers; Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Voraussetzungen für die Annahme einer unvollständigen ...

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 5; ; BGB § 613a Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Widerspruchsfrist bei Betriebsübergang erst mit ordnungsgemäßer Unterrichtung - fehlerhafte Unterrichtung bei irreführenden Angaben zum Betriebsübernehmer - treuwidrige Berufung der Arbeitgeberin auf vorab erklärten Widerspruchsverzicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 30.08.2005 - 8 Sa 523/05
    Rechtsfolge einer unterbliebenen Unterrichtung des von einem Betriebsteilübergang betroffenen Arbeitnehmers ist, dass die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB nicht zu laufen beginnt; dies gilt auch für eine unvollständige Unterrichtung (im Anschluss an BAG vom 24. Mai 2005 - 8 AZR 398/04 - AP Nr. 284 zu § 613a BGB).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner bereits erwähnten Entscheidung vom 24. Mai 2005 (8 AZR 398/04 - AP Nr. 284 zu § 613a BGB) erkannt hat, ist die Rechtsfolge einer unterbliebenen Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB, dass die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB nicht zu laufen beginnt; dies gilt auch für die unvollständige Unterrichtung.

    2.4 Unter diesen Umständen konnte die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB durch das Informationsschreiben der Beklagten vom 23. Juli 2004 nicht zu laufen beginnen (vgl. BAG vom 24. Mai 2005, a. a. O.).

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 30.08.2005 - 8 Sa 523/05
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. März 1998 (8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613a BGB) erkannt hat, ist das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt, mehrfach ausführlich begründet worden und steht im Einklang mit übergeordnetem europäischen Recht.

    Der Widerspruch des Arbeitnehmers kann sogar kraft Vertrages ausgeschlossen sein bzw. kann er sich verpflichten, keinen Widerspruch zu erklären (BAG vom 19. März 1998, a. a. O.).

  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 30.08.2005 - 8 Sa 523/05
    Es beruht letztlich darauf, dass dem Arbeitnehmer analog § 415 Abs. 1 S. 1 BGB kein Schuldnerwechsel aufgezwungen werden kann, der "Verkauf" eines Arbeitnehmers gegen seinen Willen gegen Art. 1 und 2 GG sowie das Grundrecht auf freie Arbeitsplatzwahl verstößt und das Arbeitsverhältnis höchstpersönlichen Charakter hat (BAG vom 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613a BGB).
  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 Sa 53/06

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Zwar könnte sich die Beklagte zu 1.) auf die Wirksamkeit dieser Erklärung, zu der die Klägerin durch das Unterrichtungsschreiben vom 15.01.2004 veranlasst worden ist, nicht berufen, wenn die Unterrichtung tatsächlich fehlerhaft gewesen ist (so auch LAG München vom 30.08.2005, 8 Sa 523/05, zitiert nach juris, Rn. 63; Staudinger/Annuß, a.a.O., Rn. 203).
  • LAG Nürnberg, 13.06.2006 - 6 Sa 53/06
    Zwar könnte sich die Beklagte zu 1.) auf die Wirksamkeit dieser Erklärung, zu der die Klägerin durch das Unterrichtungsschreiben vom 15.01.2004 veranlasst worden ist, nicht berufen, wenn die Unterrichtung tatsächlich fehlerhaft gewesen ist (so auch LAG München vom 30.08.2005, 8 Sa 523/05, zitiert nach juris, Rn. 63; Staudinger/Annuß, a.a.O., Rn. 203).
  • LAG Niedersachsen, 30.07.2007 - 9 Sa 924/06

    Teilbetriebsübergang - Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch des

    Die Angaben der Beklagten über die Identität der Betriebsübernehmerin sind vorliegend angesichts der Tatsache, dass die Betriebsübernehmerin erst mit dem Teilbetriebsübergang ihre Produktion aufnehmen will und nicht in der Vergangenheit bereits am Markt tätig war, ungenau und irreführend (vgl. LAG München vom 30.08.2005 - 8 Sa 523/05 - juris - zu einem weitgehend identischen Informationsschreiben).
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