Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 13.09.2004

Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04   

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https://dejure.org/2005,14214
LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2005,14214)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2005 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2005,14214)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2005 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2005,14214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung der geschuldeten Arbeitszeit durch Änderungskündigung; Verringerung des Beschäftigungsbedarfs als dringendes betriebliches Erfordernis; Rechtmäßigkeit der Ermittlung der Betreuungsnachfrage; Verhältnismäßigkeit einer betriebsdedingten Änderungskündigung; ...

  • Judicialis

    KiFöG § 3 Abs. 1; ; KiFöG § 21; ; KiFöG § 21 Abs. 1; ; KiFöG § 21 Abs. 2 S. 1; ; BSHG § 19 Abs. 2 Alternative 1; ; KSchG § ... 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 3 S. 2 a.F.; ; KSchG § 2; ; BAT-O § 13; ; SGB III §§ 272 ff.; ; SGB III § 415

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung der Arbeitszeit einer Erzieherin durch Änderungskündigung - Darlegungslast des Arbeitnehmers zur Undurchführbarkeit einer Personalverringerung aufgrund landesgesetzlichen Vorgaben - keine Sozialauswahl bei Kündigung sämtlicher vergleichbarer Arbeitnehmer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich sowohl das Arbeitsvolumen (Menge der zu erledigenden Arbeit) als auch die Arbeitsverteilung auf Arbeitnehmerstunden festlegen (BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Frage kann aber offen bleiben, weil auch bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze (vgl. oben BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung unter B I 3 d der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt vom 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigungen Nr. 56 a) festzustellen ist, dass bei der Beklagten ein die Kündigung sozial rechtfertigender Personalüberhang bestand.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99

    Kinderbetreuungseinrichtung; Unternehmerentscheidung zur Personalreduzierung;

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Entschließt sich demgemäß der Träger einer Kinderbetreuungseinrichtung, seinen Personalbestand zu senken und die vorhandene Arbeitsmenge auf weniger Arbeitnehmer zu verteilen, kann daraus ein Personalüberhang entstehen; erfolgt die Absenkung nach Maßgabe eines geänderten landesgesetzlichen Mindestpersonalschlüssels, bedarf es im Rechtsstreit zur Darstellung des Personalüberhangs in der Regel keiner näheren Darlegung der organisatorischen Durchführbarkeit und Dauerhaftigkeit dieser Maßnahme, solange der Arbeitnehmer nicht seinerseits aufzeigt, warum die Personalreduzierung ausnahmsweise nicht durchführbar ist (LAG Sachsen-Anhalt vom 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigungen Nr. 56 a; BAG a. a. O., unter B I 3 d der Gründe).

    Die Frage kann aber offen bleiben, weil auch bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze (vgl. oben BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung unter B I 3 d der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt vom 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigungen Nr. 56 a) festzustellen ist, dass bei der Beklagten ein die Kündigung sozial rechtfertigender Personalüberhang bestand.

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Aus § 1 Abs. 3 KSchG folgt auch kein über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus wirkendes Prinzip, wonach sich ein Abbau des Personalbestandes stets nur nach den Kriterien der Sozialauswahl vollziehen dürfte (BAG vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92, NZA 1993, 1075).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Es handelt sich mithin nicht um eine unzulässige Austauschkündigung (BAG vom 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, NZA 1997, 2002 - Crewing; HWK/Quecke, a. a. O. § 1 KSchG Rz. 269 und 299).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Im öffentlichen Dienst bedarf es nach der Rechtsprechung des BAG darüber hinaus i.d.R. keiner näheren Darlegung der organisatorischen Umsetzbarkeit einer beschäftigungssenkenden Maßnahme, wenn die betriebsbedingte Kündigung unmittelbar auf einer Stellenstreichung im Haushaltsplan beruht; das dringende betriebliche Erfordernis folge hier aus der Stellenstreichung im Haushaltsplan selbst, ohne dass es auf den tatsächlichen Beschäftigungsbedarf ankomme (BAG v. 23.11.2004 - 2 AZR 38/04, demnächst AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, unter B I 1 d cc der Gründe).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Ob der Stadtratsbeschluss wirksam oder unwirksam war, ist somit unerheblich (BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 696/99, AP Nr. 117 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Die Verringerung des Beschäftigungsbedarfs und ein daraus folgender Personalüberhang stellen regelmäßig ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG dar, das eine entsprechende Kündigung sozial rechtfertigt (ständige Rechtssprechung, vgl. etwa BAG vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84, DB 1986, 232).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20418
LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2004,20418)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2004 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2004,20418)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2004 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2004,20418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / Umorganisation / Rationalisierung / Änderung der Qualifikationsanforderungen / Auswahlentscheidung / Sozialauswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1
    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / Umorganisation / Rationalisierung / Änderung der Qualifikationsanforderungen / Auswahlentscheidung / Sozialauswahl

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 271/04

    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / Umorganisation / Rationalisierung /

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Ergänzend trägt die Beklagte unter Bezugnahme auf die im Parallelverfahren 8 Sa 271/04 vorgelegten Unterlagen vor, in Anbetracht des bereits erstinstanzlich genannten negativen Betriebsergebnisses zum 31.03.2003 von rd.

    Wie die Analyse der produktiven Arbeitsstunden der Objektbearbeiter für das Jahr 2002 belege, hätten diese - wie aus der Aufstellung vom 17.06.2004 (Bl. 169 d.A. 8 Sa 271/04) ersichtlich - insgesamt ca. 39% ihrer Arbeitszeit auf den Bereich Objektausstattung verwendet und seien mit ca. 61% ihrer Arbeitszeit im Bereich der Objektbearbeitung tätig gewesen.

    Wegen der Berechnung im Einzelnen wird auf die Aufstellung vom 17.06.2004 (Bl. 171 d.A. 8 Sa 271/04) Bezug genommen.

    a) Wie die Analyse der produktiven Arbeitsstunden der Objektbearbeiter für das Jahr 2002 (Bl. 169 d.A. der Akte 8 Sa 271/04) ausweist, haben die Objektbearbeiter nach Darstellung der Beklagten - entsprechend sechs Vollzeitstellen - im Jahre 2002 insgesamt ca. 9.076 Arbeitsstunden erbracht, wovon ca. 1.842 Std.

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2004 - 2 AZR 326/03 - EzA-SD 2004, Nr. 22, 7 - 8 ergibt sich - trotz des weitgefassten Leitsatzes - nichts anderes.
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Ändert der Arbeitgeber die bestehende Arbeitsorganisation und entstehen so neue Arbeitsplätze mit geänderten Qualifikationsanforderungen, so hat der Arbeitgeber den Beschäftigten die neu strukturierten Arbeitsplätze zur Vermeidung von Kündigungen auch dann anzubieten, wenn sie - ohne wesentliche Änderung der Tätigkeit - nunmehr als Beförderungsstelle ausgewiesen sind (BAG Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 39; BAG Urt. v. 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beschränkt sich die Sozialauswahl auf solche Arbeitsplätze, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Direktionsrechts - also ohne Vertragsänderung - zuweisen könnte (BAG Urt. v. 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 36; Urt. v. 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 - AP a.a.O. Nr. 46).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beschränkt sich die Sozialauswahl auf solche Arbeitsplätze, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Direktionsrechts - also ohne Vertragsänderung - zuweisen könnte (BAG Urt. v. 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 36; Urt. v. 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 - AP a.a.O. Nr. 46).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Ändert der Arbeitgeber die bestehende Arbeitsorganisation und entstehen so neue Arbeitsplätze mit geänderten Qualifikationsanforderungen, so hat der Arbeitgeber den Beschäftigten die neu strukturierten Arbeitsplätze zur Vermeidung von Kündigungen auch dann anzubieten, wenn sie - ohne wesentliche Änderung der Tätigkeit - nunmehr als Beförderungsstelle ausgewiesen sind (BAG Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 39; BAG Urt. v. 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65).
  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Richtig ist zwar, dass der Arbeitgeber, welcher Kurzarbeit wegen eines vorübergehenden Arbeitsmangels durchführt und zugleich eine Beendigungskündigung gegenüber einzelnen Arbeitnehmern ausspricht, hierfür weitergehende inner- oder außerbetriebliche Umstände vortragen muss, aus denen sich ergibt, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung der betreffenden Arbeitnehmer dauerhaft entfällt (BAG Urt. v. 17.10.1980 - 7 AZR 675/78 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 10).
  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Dies betrifft etwa die Änderung der Arbeitsplatzanforderungen eines Piloten wegen Umstellung von Propellerflugzeugen auf Düsenflugzeuge (Urt. vom 07.05.1968 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), die Übernahme verbleibender Hilfstätigkeiten durch Facharbeiter aus Anlass von Arbeitsmangel (Urt. v. 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 - RzK I 5 c Nr. 13 = BB 1987, 1882 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 54 (LS); desgl.
  • BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67

    Pilot - Kündigung - Einschulung - Umschulung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04
    Dies betrifft etwa die Änderung der Arbeitsplatzanforderungen eines Piloten wegen Umstellung von Propellerflugzeugen auf Düsenflugzeuge (Urt. vom 07.05.1968 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), die Übernahme verbleibender Hilfstätigkeiten durch Facharbeiter aus Anlass von Arbeitsmangel (Urt. v. 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 - RzK I 5 c Nr. 13 = BB 1987, 1882 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 54 (LS); desgl.
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