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   LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02   

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https://dejure.org/2002,10793
LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02 (https://dejure.org/2002,10793)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.10.2002 - 8 Sa 761/02 (https://dejure.org/2002,10793)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 8 Sa 761/02 (https://dejure.org/2002,10793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unkündbarer Arbeitnehmer; Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Mitbestimmung des Personalrats; Mitbestimmungsverfahren vor Ausspruch der Kündigung; Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zur Kündigung ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BAT § 54; ; BAT § 55; ; LPVG § 72 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BAT § 54; BAT § 55; LPVG § 72 a Abs. 1
    Unkündbarkeit, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Personalrat, Mitbestimmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02
    Kündigt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles einem unkündbaren Arbeitnehmer ( hier wegen § 55 BAT ) unter Anwendung der Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zur Kündigung vergleichbarer kündbarer Arbeitnehmer mit einer sog. sozialen Auslauffrist, die der längsten tariflichen Kündigungsfrist entspricht ( vgl. hierzu BAG vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/99 - EzA BGB § 626 n. F., Nr. 122), so sind für das Mitbestimmungsverfahren vor Ausspruch der Kündigung die für ordentliche Kündigung einschlägigen Regelungen zu beachten ( vgl. BAG vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - DB 2001, 338, 339; vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 -EzA - SD Nr. 24, 5 - 6 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für Fälle der vorliegenden Art, in denen es um die Prüfung einer außerordentlichen Kündigung mit einer der längsten tariflichen Ausschlussfrist entsprechenden sozialen Auslauffrist geht ausdrücklich mehrfach darauf hingewiesen, dass für das sodann vorab durchzuführende Mitbestimmungsverfahren die Regelungen gelten, die für ordentliche Kündigungen mitbestimmungsrechtlich anzuwenden sind (BAG Urteil vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 22; BAG Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - DB 2001 338, 339; BAG Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - EzA - SD 2001, Nr. 24, 5 - 6).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02
    Kündigt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles einem unkündbaren Arbeitnehmer ( hier wegen § 55 BAT ) unter Anwendung der Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zur Kündigung vergleichbarer kündbarer Arbeitnehmer mit einer sog. sozialen Auslauffrist, die der längsten tariflichen Kündigungsfrist entspricht ( vgl. hierzu BAG vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/99 - EzA BGB § 626 n. F., Nr. 122), so sind für das Mitbestimmungsverfahren vor Ausspruch der Kündigung die für ordentliche Kündigung einschlägigen Regelungen zu beachten ( vgl. BAG vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - DB 2001, 338, 339; vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 -EzA - SD Nr. 24, 5 - 6 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für Fälle der vorliegenden Art, in denen es um die Prüfung einer außerordentlichen Kündigung mit einer der längsten tariflichen Ausschlussfrist entsprechenden sozialen Auslauffrist geht ausdrücklich mehrfach darauf hingewiesen, dass für das sodann vorab durchzuführende Mitbestimmungsverfahren die Regelungen gelten, die für ordentliche Kündigungen mitbestimmungsrechtlich anzuwenden sind (BAG Urteil vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 22; BAG Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - DB 2001 338, 339; BAG Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - EzA - SD 2001, Nr. 24, 5 - 6).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02
    Das Bundesarbeitsgericht hat für Fälle der vorliegenden Art, in denen es um die Prüfung einer außerordentlichen Kündigung mit einer der längsten tariflichen Ausschlussfrist entsprechenden sozialen Auslauffrist geht ausdrücklich mehrfach darauf hingewiesen, dass für das sodann vorab durchzuführende Mitbestimmungsverfahren die Regelungen gelten, die für ordentliche Kündigungen mitbestimmungsrechtlich anzuwenden sind (BAG Urteil vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 22; BAG Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - DB 2001 338, 339; BAG Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - EzA - SD 2001, Nr. 24, 5 - 6).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02
    Kann sich nämlich bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt die tarifliche Unkündbarkeit auch zu Lasten des Arbeitnehmers auswirken, so ist auf der Rechtsfolgenseite zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs dem besonders geschützten Arbeitnehmer, wenn bei unterstellter Kündbarkeit nur eine fristgerechte Kündigung zulässig wäre, eine der fiktiven ordentlichen Kündigung entsprechende Auslauffrist einzuräumen (BAG Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 - EzA BGB § 626 n. F. Nr. 177).
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