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   LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08   

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https://dejure.org/2009,15870
LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08 (https://dejure.org/2009,15870)
LAG München, Entscheidung vom 03.03.2009 - 8 Sa 825/08 (https://dejure.org/2009,15870)
LAG München, Entscheidung vom 03. März 2009 - 8 Sa 825/08 (https://dejure.org/2009,15870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erfolgsabhängige Vergütung - Prämienregelung - Widerrufsvorbehalt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einseitig erlassene Prämienregelung als arbeitsvertragliche Vereinbarung zur erfolgsabhängigen Vergütung ohne Widerrufsvorbehalt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Prämienregelung bis auf Widerruf

  • Judicialis

    BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Einseitig erlassene Prämienregelung als arbeitsvertragliche Vereinbarung zur erfolgsabhängigen Vergütung ohne Widerrufsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Keine einseitige Änderung einer Prämienregelung "auf Widerruf" durch ArbG

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prämienregelung ohne Widerrufsvereinbarung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08
    Gegen eine derartige Vertragsgestaltung bestehen keine rechtlichen Bedenken, denn mit der Beschränkung der Prämienregelung auf das Geschäftsjahr 2004 wird die erfolgsabhängige Vergütung der Klägerin nicht dem Grunde nach auf das Geschäftsjahr 2004 befristet, vielmehr bleibt es bei der gemäß Ziff. 2. ÄndV 2000 vereinbarten variablen Vergütung der Klägerin, deren Berechnung nur für das Geschäftsjahr 2004 einvernehmlich abweichend geregelt wird (vgl. zu der rechtlich ähnlichen Vereinbarung eines Bonus für die Erreichung bestimmter Ziele, die jährlich von den Arbeitsvertragsparteien gemeinsam festzulegen sind, BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - AP BGB § 280 Nr. 7 Rn. 16).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08
    Denn ein Widerrufsrecht, das ausdrücklich vereinbart werden muss (BAG 16.07.1976 - 5 AZR 270/75 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 7 und 14.06.1995 - 5 AZR 126/94 - AP BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1; ErfK/Preis, 9. Aufl., §§ 305 - 310 BGB Rn. 57), hat sich die Beklagte in Ziff. 2. ÄndV 2000 nicht vorbehalten, sodass dahingestellt bleiben kann, unter welchen Voraussetzungen Vergütungsbestandteile als einseitig vom Arbeitgeber widerruflich ausgestaltet werden können (vgl. dazu BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, AP BGB § 308 Nr. 1 und 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21; ErfK/Preis, aaO., §§ 305 - 310 BGB Rn. 57 ff.; HWK/Thüsing, 3. Aufl., § 611 BGB Rn. 512 ff., jew. m. w. N.).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08
    Denn ein Widerrufsrecht, das ausdrücklich vereinbart werden muss (BAG 16.07.1976 - 5 AZR 270/75 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 7 und 14.06.1995 - 5 AZR 126/94 - AP BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1; ErfK/Preis, 9. Aufl., §§ 305 - 310 BGB Rn. 57), hat sich die Beklagte in Ziff. 2. ÄndV 2000 nicht vorbehalten, sodass dahingestellt bleiben kann, unter welchen Voraussetzungen Vergütungsbestandteile als einseitig vom Arbeitgeber widerruflich ausgestaltet werden können (vgl. dazu BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, AP BGB § 308 Nr. 1 und 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21; ErfK/Preis, aaO., §§ 305 - 310 BGB Rn. 57 ff.; HWK/Thüsing, 3. Aufl., § 611 BGB Rn. 512 ff., jew. m. w. N.).
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 126/94

    Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08
    Denn ein Widerrufsrecht, das ausdrücklich vereinbart werden muss (BAG 16.07.1976 - 5 AZR 270/75 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 7 und 14.06.1995 - 5 AZR 126/94 - AP BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1; ErfK/Preis, 9. Aufl., §§ 305 - 310 BGB Rn. 57), hat sich die Beklagte in Ziff. 2. ÄndV 2000 nicht vorbehalten, sodass dahingestellt bleiben kann, unter welchen Voraussetzungen Vergütungsbestandteile als einseitig vom Arbeitgeber widerruflich ausgestaltet werden können (vgl. dazu BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, AP BGB § 308 Nr. 1 und 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21; ErfK/Preis, aaO., §§ 305 - 310 BGB Rn. 57 ff.; HWK/Thüsing, 3. Aufl., § 611 BGB Rn. 512 ff., jew. m. w. N.).
  • BAG, 16.07.1976 - 5 AZR 270/75

    Leistungszulage ohne Widerrufsvorbehalt

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08
    Denn ein Widerrufsrecht, das ausdrücklich vereinbart werden muss (BAG 16.07.1976 - 5 AZR 270/75 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 7 und 14.06.1995 - 5 AZR 126/94 - AP BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1; ErfK/Preis, 9. Aufl., §§ 305 - 310 BGB Rn. 57), hat sich die Beklagte in Ziff. 2. ÄndV 2000 nicht vorbehalten, sodass dahingestellt bleiben kann, unter welchen Voraussetzungen Vergütungsbestandteile als einseitig vom Arbeitgeber widerruflich ausgestaltet werden können (vgl. dazu BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, AP BGB § 308 Nr. 1 und 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21; ErfK/Preis, aaO., §§ 305 - 310 BGB Rn. 57 ff.; HWK/Thüsing, 3. Aufl., § 611 BGB Rn. 512 ff., jew. m. w. N.).
  • LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 8 Sa 825/08
    In dem über die Wirksamkeit der Versetzung und der Kündigungen geführten Rechtsstreit erkannte das Landesarbeitsgericht München, dass die Versetzung wirksam, die Kündigungen unwirksam seien (LAG München Urteil vom 11.10.2007 - 4 Sa 394/07 -).
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