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   LAG Hamm, 21.07.2005 - 8 Sa 912/05   

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https://dejure.org/2005,12099
LAG Hamm, 21.07.2005 - 8 Sa 912/05 (https://dejure.org/2005,12099)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2005 - 8 Sa 912/05 (https://dejure.org/2005,12099)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 8 Sa 912/05 (https://dejure.org/2005,12099)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einspruch gegen Versäumnisurteil / bestimmender Schriftsatz / Schriftform / eigenhändige Unterschrift

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 130 Nr. 6
    Einspruch gegen Versäumnisurteil / bestimmender Schriftsatz / Schriftform / eigenhändige Unterschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form eines per Telefax eingereichten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil ; Vorliegen einer eigenhändigen Unterschrift im Sinne des Gesetzes bei durch Computerschrift erfolgter Wiedergabe des Vor- und Nachnamens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2005 - 8 Sa 912/05
    Weist der per Telefax eingereichte Einspruch gegen ein Versäumnisurteil anstelle einer eigenhändigen Unterschrift allein den Vor- und Zunamen in Kursivschrift aus, so genügt dies weder den Erfordernissen des § 130 Abs. 6 ZPO, noch kann allein deshalb vom Unterschriftserfordernis abgesehen werden, weil der Einspruch Aktenzeichen und Datum des zuvor ergangenen Versäumnisurteils aufführt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.05.2005, NJW 2005, 2086).

    Die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 10.05.2005 - IX ZR 124/104 - BB 2005, 1470 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2005 - 8 Sa 912/05
    Dies gilt auch unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 - NJW 2002, 3534 ff.
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2005 - 8 Sa 912/05
    In der allseits bekannten und nicht unumstrittenen Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 144, 160) ist sogar die elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift sowie der Hinweis für ausreichend erachtet worden, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterschrift nicht möglich sei.
  • LAG München, 12.08.2008 - 8 Sa 151/08

    Zulässigkeit der Berufung

    Jedoch unterscheidet sich das Computerfax vom Faksimilestempel, bei welchem dem Gericht nicht unmittelbar ein Abbild der Originalunterschrift, sondern lediglich ein Abdruck übermittelt wird (vgl. LAG Hamm Urteil vom 21.07.2005 - 8 Sa 912/05).
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