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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Ta 199/07   

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https://dejure.org/2007,13806
LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Ta 199/07 (https://dejure.org/2007,13806)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2007 - 8 Ta 199/07 (https://dejure.org/2007,13806)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2007 - 8 Ta 199/07 (https://dejure.org/2007,13806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes bei Schwierigkeiten im Hinblick auf die Formulierung einer Klageschrift

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts in einfach gelagerten Fällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 9 Ta 151/07

    Keine Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einfachen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Ta 199/07
    Dem Kläger war es daher zumutbar, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 11.06.2007 - 9 Ta 151/07 - LAG Schleswig-Holstein v. 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 1 Ta 248/05

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Lohnansprüche, Abrechnung ,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Ta 199/07
    Dem Kläger war es daher zumutbar, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 11.06.2007 - 9 Ta 151/07 - LAG Schleswig-Holstein v. 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 -).
  • LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09

    Prozesskostenhilfeantrag - mutwillige Klage - Vorrang eines Mahnverfahrens vor

    Auch wenn in dem Zeitpunkt immer noch unsicher ist, ob das Versäumnisurteil rechtskräftig wird oder der Beklagte Einspruch einlegt, ist es der Klägerin ohne weiteres zuzumuten, die weitere Entwicklung des Prozesses erst einmal abzuwarten (LAG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2007 a. a. O. Rn. 3 m. w. N.).

    Bis zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife hatte die Sache keinen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2007, 8 Ta 199/07 Rn. 3, zitiert nach Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2011 - 25 Ta 498/11

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts - einfach gelagerter Fall -

    Erst wenn kein Versäumnisurteil ergeht oder die Güteverhandlung scheitert, kann - wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen - eine Beiordnung erfolgen (ebenso LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 3 Ta 582/10 - LAG Hamm, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 14 Ta 477/09 - LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss 29. Dezember 2009 - 2 Ta 145/09 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. September 2009 - 3 Ta 134/09 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2007 - 8 Ta 199/07 - jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 26.03.2008 - 13 Ta 51/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfe

    Erst wenn kein Versäumnisurteil ergeht oder die Güteverhandlung scheitert, kann - wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen - eine Beiordnung erfolgen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz vom 29. August 2007 - 8 Ta 199/07 -, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein vom 16. Februar 2006 - 1 Ta 248/05 -, zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein vom 30. November 2005 - 1 Ta 192/05 -, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 10 Ta 300/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Dem Kläger war es daher zumutbar, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29.08.2007 - 8 Ta 199/07 sowie Beschluss vom 11.06.2007 - 9 Ta 151/07; LAG Hessen Beschluss vom 26.03.2008 - 13 Ta 51/08; dokumentiert in Juris).
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