Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24320
LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11 (https://dejure.org/2011,24320)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11 (https://dejure.org/2011,24320)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 8 TaBV 9/11 (https://dejure.org/2011,24320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 95 Abs 2 SGB 9
    Versetzung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats wegen unterlassener Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats wegen Gesetzesverstoß - Anhörung der Schwerbehindertenvertretung zur befristeten Versetzung einer gleichgestellten Arbeitnehmerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen fehlender Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; SGB IX § 95 Abs. 2
    Rechtsfolgen fehlender Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats wegen Nichtanhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzung einer gleichgestellten Arbeitnehmerin

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats wegen Nichtanhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzung einer gleichgestellten Arbeitnehmerin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11
    Es muss aber hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Zweck der betreffenden Norm darin besteht, die personelle Maßnahme selbst zu verhindern (BAG v. 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 - AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).
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