Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 95 Abs 2 SGB 9
Versetzung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats wegen unterlassener Anhörung der Schwerbehindertenvertretung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats wegen Gesetzesverstoß - Anhörung der Schwerbehindertenvertretung zur befristeten Versetzung einer gleichgestellten Arbeitnehmerin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen fehlender Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; SGB IX § 95 Abs. 2
Rechtsfolgen fehlender Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats wegen Nichtanhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzung einer gleichgestellten Arbeitnehmerin
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats wegen Nichtanhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzung einer gleichgestellten Arbeitnehmerin
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 01.02.2011 - 12 BV 29/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11
Es muss aber hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Zweck der betreffenden Norm darin besteht, die personelle Maßnahme selbst zu verhindern (BAG v. 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 - AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).