Rechtsprechung
OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
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- BAYERN | RECHT
LugÜ Art. 23 Abs. 1 Buchst. a; BGB § 126 Abs. 1; ZPO § 38 Abs. 2 Satz 2
Forderung aus Bürgschaftsverpflichtung
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LugÜ Art. 23 Abs. 1 Buchst. a; BGB § 126 Abs. 1; ZPO § 38 Abs. 2 S. 2
Forderung aus Bürgschaftsverpflichtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
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Begriff der Vereinbarung i.S. von Art. 23 LugÜ
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Forderung aus Bürgschaftsverpflichtung
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Forderung aus Bürgschaftsverpflichtung
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Wirksames Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung; Bürgschaftsforderung; Gerichtsstand; Gerichtsstandsvereinbarung; Schriftform
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Begriff der Vereinbarung i.S. von Art. 23 LugÜ
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Wirksames Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung; Bürgschaftsforderung; Gerichtsstand; Gerichtsstandsvereinbarung; Schriftform; befristete Bürgschaftsverpflichtung; Schweiz; Vertragsurkunde; Bürgschaftsverpflichtungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lugano-Übereinkommen: "Vereinbarung" meint Gerichtsstandsregelung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hof, 24.08.2018 - 11 O 430/16
- OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
Hőszig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18
Das in Art. 23 Abs. 1 Buchst. a) LugÜ geregelte Schriftformerfordernis ist zunächst nicht ohne die damit erstrebten Zwecke zu betrachten, welche darin bestehen, den Umfang der Willenseinigung klarzustellen und durch deren textliche Fixierung die Vertragsparteien davor zu schützen, dass unbemerkt Gerichtsstandsklauseln in den Vertrag einfließen, mit denen sie nicht ohne Weiteres rechnen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 07. Juli 2016, Az.: C-222/15, abgedr.in ZIP 2016, 1700; BGH, MDR 2017, 382).
Das erkennende Gericht muss deshalb vorab prüfen, ob die die Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen sein muss; die Formerfordernisse sollen insoweit gewährleisten, dass die Einigung tatsächlich feststeht (vgl. EuGH, Urteil vom 07. Juli 2016, Az.: C-222/15, a.a.O.).
- BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 257/15
Gerichtsstandsvereinbarung: Schriftformerfordernis des revidierten Luganer …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18
in ZIP 2016, 1700; BGH, MDR 2017, 382).Ob eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Abs. 1 LugÜ wirksam zustande gekommen ist, ist durch autonome Auslegung der in diesen Bestimmungen aufgeführten Merkmale ohne Berücksichtigung der Anforderungen und Begriffsverständnisse der einzelnen nationalen Rechte zu ermitteln (EuGH, NJW 1992, 1671; BGH; NJW 2015, 2584; BGH, MDR 2017, 382).
Die vorstehend beschriebenen Zwecke werden somit schon dann erreicht, wenn die Identität der am Vertrag Beteiligten sowie die Authentizität und Echtheit ihrer in der Vertragsurkunde fixierten Erklärungen feststehen (vgl. Oberster Gerichtshof, Beschluss vom 28.04.2000, Az.: 1 Ob 358/99z, ZfRV 2001, 34; BGH MDR 2017, 382).
- EuGH, 10.03.1992 - C-214/89
Powell Duffryn / Petereit
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18
Ob eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Abs. 1 LugÜ wirksam zustande gekommen ist, ist durch autonome Auslegung der in diesen Bestimmungen aufgeführten Merkmale ohne Berücksichtigung der Anforderungen und Begriffsverständnisse der einzelnen nationalen Rechte zu ermitteln (EuGH, NJW 1992, 1671; BGH; NJW 2015, 2584; BGH, MDR 2017, 382).
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14
Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18
Ob eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Abs. 1 LugÜ wirksam zustande gekommen ist, ist durch autonome Auslegung der in diesen Bestimmungen aufgeführten Merkmale ohne Berücksichtigung der Anforderungen und Begriffsverständnisse der einzelnen nationalen Rechte zu ermitteln (EuGH, NJW 1992, 1671; BGH; NJW 2015, 2584; BGH, MDR 2017, 382). - KG, 15.05.2018 - 7 U 112/17
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei abweichender …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18
Soweit die Beklagte die Auffassung vertritt, eine Vereinbarung der Streitparteien komme schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich vorliegend nicht um Bürgschaftsverträge, sondern um (einseitige) Bürgschaftsverpflichtungen handele, so verkennt sie, dass die "Vereinbarung" im Sinne von Art. 23 LugÜ die Gerichtsstandsregelung betreffen muss (vgl. hierzu auch KG, Urteil vom 15. Mai 2018, Az.: 7 U 112/17, juris), welche unter der Voraussetzung wirksamen Zustandekommens ausdrücklich auch für "künftige, aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entspringende Rechtsstreitigkeiten" Geltung hat. - OLG Celle, 24.09.2003 - 3 U 90/03
Gerichtliche Geltendmachung einer Bürgschaftsforderung gegen ein schweizer …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18
Eine Zuständigkeitsvereinbarung kann dabei auch konkludent erfolgen (vgl. OLGR Celle 2004, 74).
- OLG Hamm, 02.09.2019 - 8 U 3/19
Rückzahlung von Ausschüttungen eines Publikumsfonds nach dessen Insolvenz
Es ist entscheidend, ob die auf dem Insolvenzanderkonto vorhandenen liquiden Mittel die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten mehr als abdecken, sodass nach deren Bereinigung aus der Insolvenzmasse absehbar ein nicht unerheblicher Betrag verbleiben wird, der ungeachtet einer möglichen ursprünglichen Masseunzulänglichkeit an die Insolvenzgläubiger zu verteilen sein wird (Senat…, Urteil vom 11.06.2018, 8 U 124/17, juris Rn. 29; Urteil vom 10.07.2019, 8 U 159/18).