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   OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06   

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https://dejure.org/2007,3580
OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06 (https://dejure.org/2007,3580)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.02.2007 - 8 U 2137/06 (https://dejure.org/2007,3580)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 8 U 2137/06 (https://dejure.org/2007,3580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Verkäufers bei einem Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer Immobilie; Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises; Ermittlung des Verkehrswertes eines Immobilie; ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Zur Vermutung der Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über eine Immobilie wegen eines unverhältnismäßig hohen Kaufpreises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überschreitung des Verkehrswertes um bis zu 80 %: Sittenwidrigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138
    Pflicht des Käufers einer Eigentumswohnung zur konkreten Darlegung der wertbildenden Faktoren bei gerichtlicher Inanspruchnahme der finanzierenden Bank wegen sittenwidriger Überteuerung des Kaufpreises

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags bei Überschreitung des Verkehrswerts um 80%? (IMR 2007, 236)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 4 O 1251/06
  • OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    Das ist nicht schon bei jedem auffälligen Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie der Fall, sondern kommt im Allgemeinen erst in Betracht, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH WM 2004, 521, 524; WM 2004, 1221, 1225, jeweils m.w.N.).

    Auch hat die Partei ggf. Erkundigungen zu vergleichbaren Käufen im besagten Zeitraum einzuholen und deren Ergebnis mitzuteilen (vgl. BGH WM 2004, 521, 525).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    Haben Verkäufer und finanzierende Bank institutionell zusammengewirkt (dazu grundlegend BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, Tz. 50 ff., BGHZ 168, 1), ist es bei Vorliegen eines derart groben Missverhältnisses außerdem gerechtfertigt, nicht nur zu Lasten des Verkäufers dessen verwerfliche Gesinnung, sondern gleichzeitig zu Lasten der Bank einen entsprechenden Wissensvorsprung zu vermuten (vgl. jüngst BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05, Tz. 18, WM 2007, 114).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    Wohl aber ist es erforderlich, dass sie im Einzelnen die wertbildenden Faktoren konkret darlegt (vgl. zuletzt BGH, Urteile vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04, für BGHZ 169, 109 vorgesehen, und XI ZR 209/04, jeweils Tz. 20 f., wo nicht einmal vom Gutachterausschuss eingeholte, aber im Prozess hinsichtlich Anfrage und Antwort nicht näher erläuterte Auskünfte als ausreichend angesehen wurden) und dadurch ihre vermutende Behauptung nachvollziehbar und plausibel macht.
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    Denn die Ermittlung des Verkehrswertes einer als Kapitalanlage und/oder zu Steuersparzwecken erworbenen Eigentumswohnung ist vornehmlich an der Vergleichswertmethode auszurichten; stehen aussagekräftige Vergleichsdaten in genügender Zahl zur Verfügung, stellt diese Methode grundsätzlich den - im Vergleich zur Wertermittlung nach dem Sachwert und dem Ertragswert - einfachsten und verlässlichsten Weg dar, den Verkehrswert festzustellen (BGHZ 160, 8).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    Haben Verkäufer und finanzierende Bank institutionell zusammengewirkt (dazu grundlegend BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, Tz. 50 ff., BGHZ 168, 1), ist es bei Vorliegen eines derart groben Missverhältnisses außerdem gerechtfertigt, nicht nur zu Lasten des Verkäufers dessen verwerfliche Gesinnung, sondern gleichzeitig zu Lasten der Bank einen entsprechenden Wissensvorsprung zu vermuten (vgl. jüngst BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05, Tz. 18, WM 2007, 114).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    Prozessual ist keine Partei verpflichtet, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (BGH WM 1990, 1844 unter III 1).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    Bei einer Diskrepanz zwischen 85.000,00 DM und 160.000,00 DM, also einer Überschreitung um 88, 24 %, hat er eine relevante Übervorteilung des Käufers ohne weiteres angenommen (WM 1992, 441 f.).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    So hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Urteilen zu kreditfinanzierten Immobilienkäufen, in denen die Erwerber der finanzierenden Bank Aufklärungsverschulden vorwarfen, Verkehrswertüberschreitungen des Kaufpreises um 75 %, um rund 80 % und sogar um 81, 39 % allein, d.h. ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände, für nicht ausreichend erachtet (WM 2004, 417, 418; WM 2003, 1370, 1372; WM 2003, 918, 921).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    So hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Urteilen zu kreditfinanzierten Immobilienkäufen, in denen die Erwerber der finanzierenden Bank Aufklärungsverschulden vorwarfen, Verkehrswertüberschreitungen des Kaufpreises um 75 %, um rund 80 % und sogar um 81, 39 % allein, d.h. ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände, für nicht ausreichend erachtet (WM 2004, 417, 418; WM 2003, 1370, 1372; WM 2003, 918, 921).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06
    So hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Urteilen zu kreditfinanzierten Immobilienkäufen, in denen die Erwerber der finanzierenden Bank Aufklärungsverschulden vorwarfen, Verkehrswertüberschreitungen des Kaufpreises um 75 %, um rund 80 % und sogar um 81, 39 % allein, d.h. ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände, für nicht ausreichend erachtet (WM 2004, 417, 418; WM 2003, 1370, 1372; WM 2003, 918, 921).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 209/04

    Zurechnung der Haustürsituation bei der Vermittlung von Darlehen

  • BGH, 18.01.1980 - V ZR 34/78
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

  • BGH, 30.03.1984 - V ZR 61/83

    Voraussetzungen des Wuchertatbestandes - Voraussetzungen einer gemischten

  • LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06

    Finanzierter Immobilienerwerb im Haustürgeschäft: Kausalität der Haustürsituation

    Von einer Überschreitung des Verkehrswerts um knapp das Doppelte, kann nach Überzeugung der Kammer jedoch noch nicht ausgegangen werden, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert lediglich um bis zu 80% überschreitet (OLG Dresden, MDR 2007, 1147).
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