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   OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09 - 132   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11286
OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09 - 132 (https://dejure.org/2010,11286)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.12.2010 - 8 U 507/09 - 132 (https://dejure.org/2010,11286)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 8 U 507/09 - 132 (https://dejure.org/2010,11286)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Pächters bei Beeinträchtigung des Gebrauchs der Pachtsache durch Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Schadensersatzpflicht des Vermieters für modernisierungsbedingte Gebrauchseinschränkungen; formell wirksame Modernisierungsankündigung bloße Fälligkeitsvoraussetzung; geduldete Modernisierung; Duldungspflicht von Untermiete und Unterpacht; Instandsetzungsmaßnahmen; ...

  • RA Kotz

    Modernisierungsmaßnahme - Schadensersatzpflicht des Verpächters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 536a; BGB § 554
    Ansprüche des Pächters bei Beeinträchtigung des Gebrauchs der Pachtsache durch Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 536a; BGB § 554
    Ansprüche des Pächters bei Beeinträchtigung des Gebrauchs der Pachtsache durch Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Kein Gebrauch möglich wg. Modernisierungsarbeiten: Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Café wegen Sanierungsarbeiten geschlossen: Kein Schadensersatzanspruch des Pächters! (IMR 2011, 103)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09
    d) Welche Auswirkungen eine Duldungspflicht des Mieters/Pächters nach § 554 Abs. 1, Abs. 2 BGB auf dessen Schadensersatzanspruch nach § 536a Abs. 1 Alt. 2 BGB hat, ist streitig (offen gelassen vom BGH in BGHZ 109, 205 ff. Tz. 21, zit. nach juris,).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09
    Hierfür reicht es aus, dass jemand nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verpflichtung als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 98, 330, 334; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 278 Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03

    Schadensersatzanspruch aus Untervermietverhältnis bei Kündigung durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09
    Es spricht viel dafür, dass dies hier der Fall war, auch wenn grundsätzlich der Verpächter im Verhältnis des Hauptpächters zum Unterpächter nicht Erfüllungsgehilfe des Hauptpächters ist (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2004, 18 ff. Tz. 14, zit. nach juris; Palandt/ Weidenkaff, a. a. O., § 540 Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2000 - 15 U 161/99

    Inanspruchnahme eines Miteigentümers für Umsatzrückgänge eines Mieters wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09
    bb) Nach anderer Ansicht haftet der Vermieter/Verpächter nur, wenn ihm eine über die bloße Veranlassung der Maßnahme hinausgehende Pflichtverletzung zur Last fällt, etwa weil die Ausführung der Arbeiten mangelhaft oder verspätet ist oder wenn der zu beseitigende Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorlag oder danach infolge eines Verschuldens oder Verzugs des Vermieters/Verpächters mit seinen laufenden Erhaltungspflichten (Reparaturstau) eingetreten ist oder soweit die Maßnahme über das erforderliche Maß hinausgeht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 531 f. Tz. 7 f., zit. nach juris; Ehlert in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 554 Rdnr. 38; Erman/Jendrek, BGB, 12. Aufl., § 554 Rdnr. 21; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 554 Rdnr. 61; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., A VII. Rdnr. 633; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rdnr. VII 176 f.; Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, III. A Rdnr. 1097).
  • BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14

    Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter

    (1) Bei der infolge einer Erhaltungsmaßnahme erlittenen Umsatzeinbuße handelt es sich nach zutreffender einhelliger Meinung nicht um eine Aufwendung im Sinn von § 554 Abs. 4 BGB bzw. jetzt § 555 a Abs. 3 BGB (vgl. etwa OLG Saarbrücken Urteil vom 20. Dezember 2010 - 8 U 507/09 - juris Rn. 46; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 555 a BGB Rn. 24; Bub/Treier/Schüller Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. III.A Rn. 2713; MünchKommBGB/Bieber 6. Aufl. § 554 Rn. 40; Schmidt-Futterer/Eisenschmid Mietrecht 11. Aufl. § 555 a BGB Rn. 58).

    Die überwiegende Meinung argumentiert hingegen, der Vermieter handele wegen seiner Erhaltungspflicht und der Duldungspflicht des Mieters rechtmäßig und daher nicht schuldhaft (OLG Saarbrücken Urteil vom 20. Dezember 2010 - 8 U 507/09 - juris Rn. 42; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 531, 532; LG Berlin Grundeigentum 1997, 619; Bamberger/Roth/Ehlert BGB 3. Aufl. § 554 Rn. 38; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 555 a BGB Rn. 32; Bub/Treier/Kraemer/Schüller Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. III.A Rn. 2650; Hau NZM 2014, 809, 816; Kellendorfer in Spielbauer/Schneider Mietrecht § 555 a BGB Rn. 22; Kinne/Schach/Bieber Miet- und Mietprozessrecht 7. Aufl. § 555 a BGB Rn. 14; Lammel Wohnraummietrecht 3. Aufl. § 554 BGB Rn. 34; Schmid Miete und Mietprozess 4. Aufl. S. 522; Scholz WuM 1995, 12, 13; Sternel Mietrecht aktuell 4. Aufl. Rn. VII 126; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 633).

  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts haben die Kläger und die weiteren Bruchteilseigentümer, hierbei in zulässiger Weise jeweils vertreten durch die Hausverwaltung T.       GmbH (vgl. Sternel, aaO Rn. VII 151; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2011, § 554 Rn. 42), dem Beklagten unter dem 30. Januar 2009 die im Streit stehenden Modernisierungsmaßnahmen angekündigt und bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 554 Abs. 2 BGB (dazu nachstehend unter II 4 a) auf diese Weise - die Ordnungsmäßigkeit der Ankündigung vorausgesetzt (dazu nachstehend unter II 4 b) - eine Duldungspflicht des Beklagten fällig gestellt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 8 U 507/09, juris Rn. 38; KG, GE 2007, 907; OLG München, WuM 1991, 481, 482; jeweils mwN; Sternel, aaO Rn. VII 150; Staudinger/Emmerich, aaO § 554 Rn. 41; MünchKommBGB/Bieber, aaO, § 554 Rn. 34).
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