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   OLG Stuttgart, 25.05.2020 - 8 W 154/20   

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https://dejure.org/2020,14348
OLG Stuttgart, 25.05.2020 - 8 W 154/20 (https://dejure.org/2020,14348)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.05.2020 - 8 W 154/20 (https://dejure.org/2020,14348)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 8 W 154/20 (https://dejure.org/2020,14348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 890 Abs 2 ZPO, § 18 Abs 1 Nr 1 RVG, § 19 Abs 2 Nr 5 RVG, Nr 3100 RVG-VV, Nr 3309 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehung einer Vollstreckungsgebühr im Androhungsverfahren zur Vollstreckung eines Prozessvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1278
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2020 - 8 W 154/20
    Davon geht auch § 19 Abs. 2 Nr. 5 RVG aus, der die der Verhängung von Ordnungsgeld vorausgehende Androhung den Vollstreckungsmaßnahmen des § 18 Nr. 1 RVG zugehörig qualifiziert (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - I-4 W 81/13 -, Rn. 9 ff, juris; Ebert in Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG § 19 Rn. 131, beck-online).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2020 - 8 W 154/20
    Nur wenn der Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter im Rechtsstreit tätig war und die Androhung antragsgemäß im zu vollstreckenden Urteil ausgesprochen wurde, ist die anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Androhung nicht als Beginn der Zwangsvollstreckung anzusehen (BGH, Urteil vom 29. September 1978 - I ZR 107/77 -, Rn. 19, juris), sondern gehört zum Rechtszug im Erkenntnisverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 1 RVG) und ist folglich mit der Verfahrensgebühr nach RVG VV Nr. 3100 abgegolten (OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2010 - 4 WF 27/10; Müller-Rabe a.a.O.; Ebert a.a.O., Rn. 131).
  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2020 - 8 W 154/20
    Wurde das Verfahren jedoch - wie vorliegend - durch einen Vergleich beendet und muss daher der Antrag auf Erlass der Strafandrohung nachträglich beim Prozessgericht des ersten Rechtszugs erneut gestellt werden, löst die damit im Zusammenhang stehende anwaltliche Tätigkeit die Vollstreckungsgebühr gemäß RVG VV Nr. 3309 aus und wird nicht durch die im Hauptsacheprozess verdiente Verfahrensgebühr des Anwalts mit abgegolten (für BRAGebO: OLG München NJW 1968, 411).
  • OLG Köln, 07.05.2010 - 4 WF 27/10

    Gegenstandswert für die Androhung von Ordnungsgeld im Rahmen einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2020 - 8 W 154/20
    Nur wenn der Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter im Rechtsstreit tätig war und die Androhung antragsgemäß im zu vollstreckenden Urteil ausgesprochen wurde, ist die anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Androhung nicht als Beginn der Zwangsvollstreckung anzusehen (BGH, Urteil vom 29. September 1978 - I ZR 107/77 -, Rn. 19, juris), sondern gehört zum Rechtszug im Erkenntnisverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 1 RVG) und ist folglich mit der Verfahrensgebühr nach RVG VV Nr. 3100 abgegolten (OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2010 - 4 WF 27/10; Müller-Rabe a.a.O.; Ebert a.a.O., Rn. 131).
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