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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22840
OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,22840)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.10.2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,22840)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,22840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Kritische Äußerungen des Vorsitzenden über das Auftreten eines pensionierten Richters als Prozessbevollmächtigter als Befangenheitsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche von Erben; Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1986 - 12 W 21/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Partei Anlass zu der Besorgnis haben kann, der Richter werde im konkreten Fall seine persönliche Abneigung gegen den Prozessbevollmächtigten nicht hinreichend von dem Rechtsstreit trennen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987 S. 126).

    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ... 2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u. a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (BGH, Beschluss vom 21.12.2006, AZ: IX ZB 60/06).
  • BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98

    Befangenheit aufgrund verzögerlicher Verfahrensführung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08
    Das Ablehnungsverfahren kann nicht dazu führen, die konkrete Verfahrensgestaltung, die dem im Einzelfall befaßten Richter obliegt, gewissermaßen in einem Zwischenverfahren jeweils auf ihre Angemessenheit und Richtigkeit zu überprüfen (BayObLGZ 1998, S. 35, 37).
  • OLG Hamburg, 12.09.1988 - 15 WF 172/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08
    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ... 2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u. a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.
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https://dejure.org/2008,20761
OLG Nürnberg, 20.10.2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,20761)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.10.2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,20761)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,20761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • Judicialis

    ZPO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Pensionierter Richter als Anwalt: Befangenheit?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1986 - 12 W 21/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2008 - 8 W 1997/08
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Partei Anlass zu der Besorgnis haben kann, der Richter werde im konkreten Fall seine persönliche Abneigung gegen den Prozessbevollmächtigten nicht hinreichend von dem Rechtsstreit trennen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987 S. 126).

    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ...2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u.a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2008 - 8 W 1997/08
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (BGH, Beschluss vom 21.12.2006, AZ: IX ZB 60/06).
  • BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98

    Befangenheit aufgrund verzögerlicher Verfahrensführung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2008 - 8 W 1997/08
    Das Ablehnungsverfahren kann nicht dazu führen, die konkrete Verfahrensgestaltung, die dem im Einzelfall befaßten Richter obliegt, gewissermaßen in einem Zwischenverfahren jeweils auf ihre Angemessenheit und Richtigkeit zu überprüfen (BayObLGZ 1998, S. 35, 37).
  • OLG Hamburg, 12.09.1988 - 15 WF 172/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2008 - 8 W 1997/08
    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ...2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u.a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.
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