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   OLG Hamburg, 28.08.1989 - 8 W 214/89   

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OLG Hamburg, 28.08.1989 - 8 W 214/89 (https://dejure.org/1989,6356)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.1989 - 8 W 214/89 (https://dejure.org/1989,6356)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 1989 - 8 W 214/89 (https://dejure.org/1989,6356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2005 - 2 L 276/02

    Zur Entschädigung eines Sachverständigen im Übergangsrecht

    ZSEG § 18 Nr. 3; FG München, Beschl. v. 21.10.1987 - I 151/87 -, JurBüro 1988, 246; FG Bremen, Beschl. v. 18.09.1995 - 2 95 158 S 2-, EFG 1996, 73; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 23. Aufl., § 24 RdNr.24.4; verneinend: OLG Schleswig, Beschl. v. 18.07.1988 - 14 U 92/85 -, JurBüro 1989, 258; OLG Hamburg, Beschl. v. 28.08.1989 - 8 W 214/89 -, MDR 1990, 64).

    Das vollständige Werk des Sachverständigen ist erst erstellt, wenn er auf der Grundlage eines unveränderten Beweisthemas seine Tätigkeit auch aus der Sicht des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zum Abschluss gebracht hat; alles, was zur Bewältigung dieser Aufgabe dazugehört ist als Bestandtel eines einheitlichen Auftrags anzusehen (OLG Hamburg, Beschl. v. 28.08.1989, a. a. O.).

  • KG, 21.02.2007 - 26 U 230/01

    Sachverständigenentschädigung: Höhe des Entschädigungsanspruchs für ein

    Der Senat folgt hinsichtlich der Anwendbarkeit der Honorar- bzw. Entschädigungsvorschriften in Übergangsfällen der wohl herrschenden Auffassung, dass ein nach Inkrafttreten einer Änderung der gesetzlichen Entschädigungs- und Honorarregelungen dem Sachverständigen erteilter Auftrag zur Erstellung eines Ergänzungsgutachtens oder zur mündlichen Gutachtenerläuterung jedenfalls dann nach den zum Zeitpunkt der weiteren Auftragserteilung geltenden Vorschriften zu vergüten ist, wenn die Gutachtenergänzung oder -erläuterung nicht deshalb erforderlich wird, weil das vorgelegte Gutachten Mängel aufweist oder der Sachverständige im Hinblick auf ihm von den Parteien gemachte Vorhalte Fehler in seiner Begutachtung feststellt, die er korrigieren muss (OLG Hamburg, MDR 1990, 64; OLG Celle, JurBüro 2005, 551; BayVGH, Beschl. v. 10. Oktober 2005 - 1 B 97.1352 - in juris).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 130/17

    Begrenzung der Vergütung des Sachverständigen auf den Auslagenvorschuss

    Wird ein vor dem Stichtag des Inkrafttretens der Neuregelung erteilter Auftrag nachträglich erweitert und dient dies nicht lediglich der Beseitigung von Mängeln und Unklarheiten im Erstgutachten, liegt jeweils ein neuer und damit nach neuem Recht zu beurteilender Auftrag vor (vgl. KG, Beschl. v. 21.02.2007 - 26 U 230/01, OLG-Report KG 2007, 610; BDPZ/Binz, 3. Aufl., § 24 JVEG Rn. 4; ferner OLG Hamburg, Beschl. v. 28.08.1989 - 8 W 214/89, MDR 1990, 64; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 24 JVEG Rn. 5).
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