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   OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02   

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https://dejure.org/2003,7737
OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02 (https://dejure.org/2003,7737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.01.2003 - 8 W 530/02 (https://dejure.org/2003,7737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 8 W 530/02 (https://dejure.org/2003,7737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur "Notwendigkeit" von Reisekosten im Sinne einer zweckmäßigen, am Gebot der Sparsamkeit orientierten Rechtsverfolgung.; Erstattungsfähigkeit von Anwaltsreisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Bevollmächtigten.

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 21 O 372/02
  • OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02
    Auch nach Wegfall der Postulationsbeschränkungen hat eine Bank mit (Haupt-) Sitz außerhalb des Bezirks des Prozessgerichts in einem Rechtsstreit aus dem Bereich ihres Routinegeschäfts keinen Anspruch auf Erstattung von Anwaltsreisekosten zur Terminswahrnehmung (Ergänzung des Senatsbeschl. vom 16.1.2003 - 8 W 414/02; Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).

    Dem hat sich der Senat angeschlossen (Beschluss vom 16.1.2003 - 8 W 414/02).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 3A W 55/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des postulationsfähigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02
    Bei allen Verschiedenheiten in den Begründungen besteht nach Einschätzung des Senats weitest gehende Übereinstimmung darin, dass in einem Fall der vorliegenden Art weder (fiktive) Informationsreisekosten der Partei noch Anwaltsreisekosten erstattungsfähig sind (vgl. zB auch OLG Brandenburg MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533; OLG Dresden JurBüro 2002, 255; OLG Hamburg MDR 2001, 294 = NJW-RR 2001, 788; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG Karlsruhe MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201 = Die Justiz 2001, 163; OLGRep 2002, 459; OLG München MDR 2001, 773 = JurBüro 2001, 422; OLG Zweibrücken MDR 2001, 535 = JurBüro 2001, 202).
  • KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00

    Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02
    Auch die Oberlandesgerichte, die im Ausgangspunkt auf der Linie der Rechtsposition der Beschwerdeführerin liegen, vertreten eine entsprechende Einschränkung, teils ausdrücklich (KG MDR 2001, 473 = NJW-RR 2001, 1002 = JurBüro 2001, 257; OLG Köln JurBüro 2002, 425: OLG Bremen JurBüro 2001, 532), teils in Gestalt allgemeiner Erwägungen (vgl. zB OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587; OLG Hamm MDR 2001, 959 = JurBüro 2001, 366).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 11 W 47/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts

    Das kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die die Sache bearbeitet hat (BGH, BGHReport 2003, 152, BGH, JurBüro 2003, 370), oder wenn es sich für die Partei um einen einfach gelagerten Routinefall handelt (KG, Beschl. v. 23.1.2001 - 1 W 8967/00, JurBüro 2001, 257; OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2001 - 17 W 107/01, JurBüro 2002, 425; OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.1.2003 - 8 W 530/02, OLGReport 2003, 172; vgl. auch BGH, BGHReport 2003, 152 für einen in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung, bei dem die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 11 W 51/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Kosten des vom Konkursverwalter

    Das kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die die Sache bearbeitet hat (BGH, BGHReport 2003, 152, BGH, JurBüro 2003, 370), oder wenn es sich für die Partei um einen einfach gelagerten Routinefall handelt (KG, Beschl. v. 23.1.2001 - 1 W 8967/00, JurBüro 2001, 257; OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2001 - 17 W 107/01, JurBüro 2002, 425; OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.1.2003 - 8 W 530/02, OLGReport 2003, 172; vgl. auch BGH, BGHReport 2003, 152 für einen in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung, bei dem die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben).
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