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   OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08   

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https://dejure.org/2008,24783
OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08 (https://dejure.org/2008,24783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.10.2008 - 8 W 958/08 (https://dejure.org/2008,24783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 8 W 958/08 (https://dejure.org/2008,24783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 121 ZPO

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Bedingungen, zu denen auswärtiger Rechtsanwalt beigeordnet wird, muss regelmäßig im Beiordnungsbeschluss erfolgen; Beschränkung der Bedingungen der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3
    Einschränkung der zu erstattenden Anwaltskosten bei Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Dagegen richtet sich die zulässige, maßgeblich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04 (BGHZ 159, 370) gestützte sofortige Beschwerde des Beklagten, der das Landgericht nicht abgeholfen hat.

    Unter den Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO kann dem Antragsteller ferner neben einem auswärtigen, in der Regel am gerichtsfernen Wohnort des Antragstellers geschäftsansässigen Hauptbevollmächtigten ein am Ort des Prozessgerichts residierender Rechtsanwalt als Verkehrsanwalt beigeordnet werden, sofern dadurch andernfalls entstehende Reisekosten des Hauptbevollmächtigten in vergleichbarer oder sogar übersteigender Höhe vermieden werden (BGHZ 159, 370).

  • OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05

    Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Zum anderen hat der auswärtige Rechtsanwalt, jedenfalls seit der Neuregelung des Anwaltsvergütungsrechtes, nicht anders als der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt im Falle seiner uneingeschränkten Beiordnung Anspruch auf Erstattung von Reisekosten (vgl. OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Oldenburg NJW 2006, 851).
  • OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04

    Erstattung von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Zum anderen hat der auswärtige Rechtsanwalt, jedenfalls seit der Neuregelung des Anwaltsvergütungsrechtes, nicht anders als der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt im Falle seiner uneingeschränkten Beiordnung Anspruch auf Erstattung von Reisekosten (vgl. OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Oldenburg NJW 2006, 851).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Wird dem Antragsteller der vom beigeordneten auswärtigen Wahlanwalt reklamierte Anspruch auf Erstattung von Reisekosten ohne Einverständnis oder sogar gegen den erklärten Willen vollständig abgesprochen, kann er oder der Prozessbevollmächtigte sofortige Beschwerde einlegen (Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 13; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718).
  • OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Im Übrigen lässt sich der Beiordnungsantrag eines auswärtigen Anwaltes ohne entsprechende Anhaltspunkte nicht dahin auslegen, dieser erkläre stillschweigend, sich mit den Kosten eines ortsansässigen Anwaltes begnügen zu wollen (zutreffend OLG Köln MDR 2005, 1130).
  • OLG Dresden, 08.10.2008 - 8 U 1232/08

    Ansprüche des Leasinggebers nach Kündigung des Verbraucherleasingvertrages wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08
    Das Urteil ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Berufungsverfahrens 8 U 1232/08.
  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    Auch bei - nach dem Beschlusstenor - nicht eingeschränkter Prozesskostenhilfebewilligung gilt die Einschränkung unmittelbar nach dieser Vorschrift, dass die Rechtsanwaltsbeiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes erfolgt (LAG München v. 12.6.2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2.2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; OLG Naumburg v. 30.8.2001 - 13 WF 220/01; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, MDR 2000, 1038; nur ausnahmsweise OLG Dresden v. 1.10.2008 - 8 W 958/08, JurBüro 2009, 368; a.M. LAG Berlin-Brandenburg v. 1.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08, LAGE § 121 ZPO 2002 Nr. 3; OLG Brandenburg v. 1.4.2008 - 6 W 203/07, MDR 2009, 175; OLG Brandenburg v. 1.10.2008 - 13 WF 68/08, juris; OLG Koblenz v. 25.7.2001 - 14 W 525/01, MDR 2002, 175; Thomas/Putzo/ Reichold , a.a.O., § 121 Rz. 7).
  • LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17

    Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Eine nachträgliche Einschränkung einer unbeschränkten Beiordnung kommt nämlich nicht in Betracht, auch nicht im Wege der Auslegung bei durchzuführender Kostenfestsetzung (OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2017, II-6 WF 26/17, Rn. 9, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 01. Oktober 2008, 8 W 958/08, juris).

    Ob eine Bewilligung "fiktiver" Fahrtkosten, die tatsächlich nicht entstanden sind, bis zur Grenze der tatsächlich für den Verkehrsanwalt entstandenen Aufwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren möglich wäre (offen gelassen bei einer ähnlichen Fragestellung OLG Dresden, Beschluss vom 01. Oktober 2008 - 8 W 958/08 -, juris) scheint fraglich.

  • KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung von Reisekosten bei uneingeschränkter

    Daher geht die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zutreffend davon aus, dass für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend feststeht, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt dem Beteiligten unbeschränkt beigeordnet worden ist (vgl. z.B. OLG Brandenburg MDR 2009, 175; OLG Dresden JurBüro 2009, 368; OLG Nürnberg, MDR 2008, 112; KG MDR 2004, 474; Müller-Raabe in Gerold/Schmidt, 19. Auflage § 46 RVG Rz 33; Zöller/Geimer, 29. Aufl. § 121 ZPO Rz. 13).
  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Auch bei - nach dem Beschlusstenor - nicht eingeschränkter Prozesskostenhilfebewilligung gilt die Einschränkung unmittelbar nach dieser Vorschrift, dass die Rechtsanwaltsbeiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes erfolgt (LAG München v. 27.10.2009 - 6 Ta 359/09, n.v.; v. 12.6. 2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2. 2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; OLG Naumburg v. 30.8.2001 - 13 WF 220/01; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, MDR 2000, 1038; nur ausnahmsweise OLG Dresden v. 1.10.2008 - 8 W 958/08, JurBüro 2009, 368; OLG Koblenz v. 17.7.2014 - 7 W 355/14, FamRZ 2015, 433; Groß, a.a.O., § 46 RVG Rz. 3; a.M. LAG Berlin-Brandenburg v. 1.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08, LAGE § 121 ZPO 2002 Nr. 3; OLG Brandenburg v. 1.4.2008 - 6 W 203/07, MDR 2009, 175; v. 1.10.2008 - 13 WF 68/08, juris; OLG Braunschweig v. 24.2.2005 - 2 W 283/04, OLGR Braunschweig 2005, 290, zu § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO; OLG Celle v. 20.3.2007 - 23 W 31/07, FamRZ 2008, 162; KG v. 11.11.2010 - 19 WF 180/10, JurBüro 2011, 94; Thomas/Putzo/Seiler, a.a.O., § 121 Rz. 7).
  • OLG Dresden, 08.10.2008 - 8 U 1232/08

    Ansprüche des Leasinggebers nach Kündigung des Verbraucherleasingvertrages wegen

    Eine uneingeschränkte Beiordnung kommt aus den Gründen der Beschwerdeentscheidung in vorliegender Sache vom 01.10.2008 - 8 W 958/08 nicht in Betracht.
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2009 - 3 Ta 656/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.P..; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 3 Ta 359/10

    Mehrkostenverbot bei der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

    Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.O.; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 3 Ta 382/10

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; konkludentes Einverständnis mit einer

    Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.O.; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368).
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