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   OLG Stuttgart, 06.04.2011 - 8 WF 32/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17598
OLG Stuttgart, 06.04.2011 - 8 WF 32/11 (https://dejure.org/2011,17598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.04.2011 - 8 WF 32/11 (https://dejure.org/2011,17598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. April 2011 - 8 WF 32/11 (https://dejure.org/2011,17598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ohne Aufhebung oder Änderung der Bestellung eines Verfahrensbeistandes durch die zweite Instanz gelten die erstinstanzlich hierzu getroffenen Entscheidungen weiter; Grundsätze zur Fortwirkung der erstinstanzlichen Bestellung eines Verfahrensbeistandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 4 S. 3
    Fortwirkung der erstinstanzlichen Bestellung eines Verfahrensbeistandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 141/10

    Erwerbsobliegenheit eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2011 - 8 WF 32/11
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 30.8.2010 (8 WF 141/10) entschieden hat, endet die Bestellung des Verfahrensbeistandes, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15

    Keine Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

    Da der Bestellungsbeschluss in 2. Instanz keine Aufhebung oder Abänderung erfahren hat, ist es auch für das Rechtsmittelverfahren bei der Bestellung des Verfahrensbeistands zu den Bedingungen des erstinstanzlichen Beschlusses geblieben (BGH FamRZ 2012, 728-729; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1533-1534 m. w. N.).
  • OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Fortwirkung der Bestellung eines

    Vielmehr hatte der Verfahrensbeistand im Rechtsmittelverfahren die Aufgaben, die ihm schon in erster Instanz übertragen worden waren (OLG Stuttgart Beschluss vom 06.04.2011 - 8 WF 32/11 - JurBüro 2011, 379).

    Hieran hält der Senat aus den genannten Gründen nicht mehr fest und schließt sich der vom Rechtspfleger zur Begründung herangezogenen Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 06.04.2011 - Az.: 8 WF 32/11 - JurBüro 2011, 379 = ZJK 2011, 309) an.

  • OLG München, 25.11.2011 - 11 WF 1577/11

    Kostenansatzverfahren nach Bestellung eines Verfahrenspflegers für minderjährige

    Soweit der Senat hierzu in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 08.06.2011 - 11 WF 859/11 - eine andere Auffassung vertreten hatte, hat er diese mit Beschluss vom 24.11.2011 - 11 WF 2054/11 (zur Veröffentlichung vorgesehen) - aufgegeben (ebenso OLG Stuttgart JurBüro 2011, 379).
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