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OLG Stuttgart, 26.05.2004 - 8 WF 50/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Erhalt von Betreuungsunterhalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung der vorfinanzierten Prozesskosten nach erfolgreich geführter Rechtsstreitigkeit; Zahlung der gestundeten Prozesskosten in zwei Raten aufgrund erlangten Vermögens in Form von Betreuungsunterhalt aus einem verfarensabschließenden Vergleich; ...
- Judicialis
BGB § 1615 l; ; BGB § 1615 l Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 568 Satz 1
Verfahrensgang
- AG Oberndorf/Neckar, 26.11.2003 - 5 F 387/03
- OLG Stuttgart, 26.05.2004 - 8 WF 50/04
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
Verwirkungsfolgen bei Betreuungsunterhalt
Im vorliegenden Fall hat der Senat schon im Beschluss vom 21. April 2004 (8 WF 50/04) ausgeführt, dass zwischen dem Anspruch der Beklagten auf Zahlung von Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB und dem Anspruch auf Zahlung von Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zu unterscheiden ist.