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   OLG Naumburg, 28.05.2001 - 8 WF 84/01   

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https://dejure.org/2001,11469
OLG Naumburg, 28.05.2001 - 8 WF 84/01 (https://dejure.org/2001,11469)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.05.2001 - 8 WF 84/01 (https://dejure.org/2001,11469)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 8 WF 84/01 (https://dejure.org/2001,11469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltsgebühren; Fahrtkosten; Reisekostenentschädigung; Ortsansässiger Anwalt; Aufwendungen des auswärtigen Anwalts

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ZPO § ... 121 Abs. 2 Satz 2; ; BRAGO § 25; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 128 Abs. 4; ; BRAGO § 126 Abs. 1; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 126 Abs. 2; ; BRAGO § 128 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung bei Verschiedenheit von Kanzleisitz und Gericht - Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Eisleben - F 119/00
  • OLG Naumburg, 28.05.2001 - 8 WF 84/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 04.09.2000 - 8 WF 138/00

    Zur Erforderlichkeit bei der Erstattung von Reisekosten des beigeordneten

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.05.2001 - 8 WF 84/01
    Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung, dass auch ohne den Zusatz "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, die aus der Verschiedenheit von Kanzleisitz und Gericht entstehen, grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind (Senat Beschl. v. 4.9.200, Az. 8 WF 138/00 ).

    Es kommt aus diesem Grunde darauf an, ob die Aufwendungen zur Wahrnehmung der Rechte der Partei notwendig waren (vgl. Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 04.09.2000, Az.: 8 WF 138/00).

  • OLG Naumburg, 30.08.2001 - 13 W 220/01

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes - Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes

    Nach ständiger Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschlüsse vom 14.4.1999 - 8 WF 99/99 - = FamRZ 1999, 1683, 28.5.2001 - 8 WF 84/01 - und 16.5.2001 - 14 WF 49/01 -), der sich der Senat anschließt, bedarf es einer solchen ausdrücklichen Beschränkung auch nicht, da sich diese Einschränkung bereits unmittelbar aus dem Gesetz, § 121 Abs. 3 ZPO, ergibt (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2000, 1387).
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