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   VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14   

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https://dejure.org/2016,6033
VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14 (https://dejure.org/2016,6033)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2016 - 87-VI-14 (https://dejure.org/2016,6033)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2016 - 87-VI-14 (https://dejure.org/2016,6033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeindliche Einziehung eines öffentlichen Feldwegs; Ablehnung des Berufungszulassungsantrags; Vortrag des wesentlichen Sachverhalts bzgl. einer Rechtsverletzung

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen Feldwegs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 8 ZB 13.1119

    In der Regel fehlende Klagebefugnis bei der straßenrechtlichen Einziehung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14
    gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2014 Az. 8 ZB 13.1119.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verfügung der Gemeinde Mettenheim vom 13. Juli 2012, mit der diese einen öffentlichen Feldweg einzog, sowie gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2014 Az. 8 ZB 13.1119, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers abgelehnt wurde, die Berufung gegen das seine Klage abweisende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zuzulassen.

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14
    Will sich ein Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens wenden, ist jedenfalls diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung anzugreifen, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14
    Will sich ein Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens wenden, ist jedenfalls diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung anzugreifen, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14
    Will sich ein Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens wenden, ist jedenfalls diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung anzugreifen, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14
    Wenden die Fachgerichte Bundesrecht an, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, so beschränkt sich die Prüfung des Verfassungsgerichtshofs mit Blick auf materielle Grundrechte darauf, ob das Gericht willkürlich im Sinn des Art. 118 Abs. 1 BV gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14
    Wenden die Fachgerichte Bundesrecht an, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, so beschränkt sich die Prüfung des Verfassungsgerichtshofs mit Blick auf materielle Grundrechte darauf, ob das Gericht willkürlich im Sinn des Art. 118 Abs. 1 BV gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14
    Will sich ein Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens wenden, ist jedenfalls diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung anzugreifen, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14
    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar dargelegt werden, so dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17 unter Bezugnahme auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22

    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und

    Da die angegriffenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts auf der Anwendung von Bundesrecht beruhen, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, beschränkt sich die Prüfung des Verfassungsgerichtshofs mit Blick auf materielle Grundrechte darauf, ob das Gericht willkürlich im Sinn des Art. 118 Abs. 1 BV gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 16.3.2016 - Vf. 87-VI-14 - juris Rn. 14; vom 12.6.2020 - Vf. 22-VI-19 - juris Rn. 53).
  • VerfGH Bayern, 27.02.2017 - 54-VI-15

    Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Substantiierung unzulässig

    Zwar kann der Beschwerdeführer zur Ergänzung des eigenen Sachvortrags auf Schriftstücke Bezug nehmen, die er der Verfassungsbeschwerde beilegt (VerfGH vom 16.3.2016 - Vf. 87-VI-14 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vgl. VerfGH vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 21 f.; vom 16.3.2016 - Vf. 87-VI-14 - juris Rn. 9; BVerfG vom 12.1.1967 BVerfGE 21, 102/104; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 552), hier also auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Fortsetzungsfeststellungsklage des Beschwerdeführers abgewiesen wurde (dazu sogleich zu b).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Ein Beschwerdeführer hat alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem als verfassungswidrig beanstandeten Verfahren entgegenzutreten (VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/295; vom 24.3.2014 Vf. 87-VI-14 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17

    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar dargelegt werden, sodass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 16.3.2016 BayVBl 2017, 63 Rn. 11; vom 22.2.2017 - Vf. 82-VI-15 - juris Rn. 23; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 14).
  • VerfGH Bayern, 26.08.2019 - 24-VI-18

    Verfassungsbeschwerde nach Wiederaufnahmeverfahren

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist vollständig und nachvollziehbar dargelegt werden, sodass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 16.3.2016 BayVBl 2017, 63 Rn. 11; vom 20.3.2018 - Vf. 64-VI-17 - juris Rn. 14).
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