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   BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93   

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https://dejure.org/1994,29208
BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93 (https://dejure.org/1994,29208)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 9 AZR 349/93 (https://dejure.org/1994,29208)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 (https://dejure.org/1994,29208)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 429/91

    Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ohne Freistellung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
    Weigert sich der Arbeitgeber, die Erfüllungshandlung vorzunehmen, d.h. die Freistellungserklärung abzugeben, kann der Arbeitnehmer versuchen, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats , Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Ein Schadenersatz in Form einer Geldentschädigung ist gem. § 251 BGB erst statthaft, wenn die Freistellung z.B. wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats , Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - AP, a.a.O. und Urteil vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - AP Nr. 8 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
    Der Kläger hat keinen vertraglichen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt aus einer besonderen Vereinbarung der Parteien (Senatsurteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
    Weigert sich der Arbeitgeber, die Erfüllungshandlung vorzunehmen, d.h. die Freistellungserklärung abzugeben, kann der Arbeitnehmer versuchen, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats , Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
    Der Kläger hat keinen vertraglichen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt aus einer besonderen Vereinbarung der Parteien (Senatsurteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
    Weigert sich der Arbeitgeber, die Erfüllungshandlung vorzunehmen, d.h. die Freistellungserklärung abzugeben, kann der Arbeitnehmer versuchen, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats , Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 325/92

    Ablehnung der Freistellung nach dem AWbG - Vereinbarung einer unbezahlten

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
    Ein Schadenersatz in Form einer Geldentschädigung ist gem. § 251 BGB erst statthaft, wenn die Freistellung z.B. wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats , Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - AP, a.a.O. und Urteil vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - AP Nr. 8 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94

    AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 686/96

    Arbeitnehmerweiterbildung - Entgeltfortzahlung

    Ein Schadenersatzanspruch in Form der Geldentschädigung ist gemäß § 251 BGB erst statthaft, wenn die Freistellung beispielsweise wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist (vgl. BAG Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - BAGE 74, 204 = AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu 4 der Gründe; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - AP Nr. 8 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 der Gründe; vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 1 der Gründe; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173 = AP Nr. 11 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW, zu II der Gründe; ebenso Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 -, n.v.).
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