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   BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02 (A)   

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https://dejure.org/2003,9241
BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02 (A) (https://dejure.org/2003,9241)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2003 - 9 AZR 478/02 (A) (https://dejure.org/2003,9241)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2003 - 9 AZR 478/02 (A) (https://dejure.org/2003,9241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerentsendung - Tarifkonkurrenz - Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG

  • IWW

    ArbGG § 45 AEntG § ... 1 Abs. 1 AEntG § 1 Abs. 3 AEntG § 1a BRTV-Bau vom 3. Februar 1981 idF vom 20. Dezember 1999 § 8 TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 idF vom 20. Dezember 1999
    EArbGG, AEntG, BRTV-Bau, TV über das Sozialkassenverfahren im Bau

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen; Erstreckung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für ausländische Arbeitnehmer; Anwendbarkeit der Vorschriften über das Urlaubskassenverfahren für Bauarbeitgeber mit Sitz im Ausland; Bestehen von Tarifeinheit für ...

  • Judicialis

    ArbGG § 45; ; AEntG § ... 1 Abs. 1; ; AEntG § 1 Abs. 3; ; AEntG § 1a; ; BRTV-Bau vom 3. Februar 1981 idF vom 20. Dezember 1999 § 8; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 idF vom 20. Dezember 1999

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AEntG verdrängt Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02
    Hinweise des Senats: Abweichung von BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17; Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG.

    Damit weicht der Neunte Senat von der Rechtsprechung des Zehnten Senats in seinem Urteil vom 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - ab.

    Der Neunte Senat sieht sich hieran durch die im Urteil des Zehnten Senats vom 4. Dezember 2002 (- 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17) geäußerte Rechtsauffassung gehindert.

    Sie steht auch der Annahme im Urteil vom 4. Dezember 2002 (- 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17) entgegen, es handele sich bei den Sätzen 2 und 3 ausschließlich um klarstellende Bestimmungen zu Satz 1 des § 1 Abs. 1 AEntG.

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02
    Der Neunte Senat hat sich in mehreren Rechtsstreitigkeiten mit der Auslegung des § 1 Abs. 3 AEntG befasst (vgl. 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 und - 9 AZR 106/01 -, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen BVerfG 15. Dezember 2003 - 1 BvR 661/03 -, beide Entscheidungen zu Polen; - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287, Entscheidung zu Rumänien; - 9 AZR 439/01 - AP AEntG § 1 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, Entscheidung zu Slowakische Republik).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02
    Die Auffassung des Neunten Senats trägt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (24. Januar 2002 - Rs C-164/99 Portugaia Construções - EUGHE I 2002, 787) Rechnung.
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 106/01

    Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02
    Der Neunte Senat hat sich in mehreren Rechtsstreitigkeiten mit der Auslegung des § 1 Abs. 3 AEntG befasst (vgl. 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 und - 9 AZR 106/01 -, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen BVerfG 15. Dezember 2003 - 1 BvR 661/03 -, beide Entscheidungen zu Polen; - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287, Entscheidung zu Rumänien; - 9 AZR 439/01 - AP AEntG § 1 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, Entscheidung zu Slowakische Republik).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02
    Der Neunte Senat hat sich in mehreren Rechtsstreitigkeiten mit der Auslegung des § 1 Abs. 3 AEntG befasst (vgl. 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 und - 9 AZR 106/01 -, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen BVerfG 15. Dezember 2003 - 1 BvR 661/03 -, beide Entscheidungen zu Polen; - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287, Entscheidung zu Rumänien; - 9 AZR 439/01 - AP AEntG § 1 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, Entscheidung zu Slowakische Republik).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02
    Der Neunte Senat hat sich in mehreren Rechtsstreitigkeiten mit der Auslegung des § 1 Abs. 3 AEntG befasst (vgl. 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 und - 9 AZR 106/01 -, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen BVerfG 15. Dezember 2003 - 1 BvR 661/03 -, beide Entscheidungen zu Polen; - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287, Entscheidung zu Rumänien; - 9 AZR 439/01 - AP AEntG § 1 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, Entscheidung zu Slowakische Republik).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1998 - 5 Ss OWi 225/98

    Mindestlohnunterschreitung: Bußgeld?

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02
    Die Anwendbarkeit dieser Normen für inländische Bauarbeitgeber ergebe sich ausschließlich aus den nicht bußgeldbewehrten § 5 Abs. 4, § 4 Abs. 1 TVG (OLG Düsseldorf 3. Juli 1998 - 5 Ss (OWi) 225/98 ua. - NZA 1998, 1286).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Für bestimmte Regelungen des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) im Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes besteht allerdings nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein solcher Vorrang nach dem Spezialitätsgrundsatz nicht (vgl. u.a. BAG, Beschlüsse vom 9. September 2003 - 9 AZR 478/02 (A) - juris Rn. 13 ff. m.w.N. und vom 13. Mai 2004 - 10 AS 6/04 - juris; Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Anfrage beim Zehnten Senat vom 9. September 2003 (- 9 AZR 478/02 (A) -) die Auffassung vertreten, dass nach § 1 Abs. 3 AEntG ein inländischer Arbeitgeber, der vom betrieblichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Urlaubskassentarifvertrages erfasst wird, gesetzlich zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge verpflichtet ist und diese gesetzliche Bindung durch einen für den Betrieb an sich tarifrechtlich geltenden sachnäheren Tarifvertrag nicht verdrängt wird.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 343/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 9. September 2003 (- 9 AZR 478/02 -) an den Zehnten Senat die Anfrage gerichtet, ob er sich der hier vertretenen Auffassung anschließt, nach § 1 Abs. 3 AEntG werde ein inländischer Arbeitgeber, der vom betrieblichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Urlaubskassentarifvertrages erfasst werde, gesetzlich zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge verpflichtet und diese Bindung werde nicht durch einen für den Betrieb an sich tarifrechtlich geltenden sachnäheren Tarifvertrag verdrängt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

    Im Bereich allgemeinverbindlicher Tarifverträge nach § 1 Abs. 1 und 3 AEntG geht es insoweit aber nur um die Lösung von Tarifkonkurrenzen, die in der Weise erfolgen soll, dass die mit der Bindung kraft Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs. 4 TVG einhergehende Pflicht zur Gewährung der Mindestarbeitsbedingungen nur insoweit durch sachnähere oder speziellere Tarifverträge verdrängt werden kann, als diese für den Arbeitnehmer günstiger sind (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1; Urteil vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 - BAGE 111, 247, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - 10 AS 6/04 -, und vom 9. September 2003 - 9 AZR 478/02 (A) - beide zitiert nach Juris, Urteile vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 u. Parallelsachen - BAGE 101, 357).
  • VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07

    Postmindestlohnverordnung rechtswidrig

    Die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung ergebe sich daraus, dass der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Anfragebeschluss an den 10. Senat vom 9. September 2003 (9 AZR 478/02 [A] zitiert nach Juris) auch auf § 1 Abs. 3a AEntG zurückgegriffen habe (bei Rn. 22).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 146/04

    Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung

    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf Anfrage des erkennenden Senats vom 9. September 2003 (- 9 AZR 478/02(A) -) mit Beschluss vom 13. Mai 2004 (- 10 AS 6/04 -) seine gegenteilige Auffassung (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17) aufgegeben.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 9. September 2003 (- 9 AZR 478/02 -) an den Zehnten Senat die Anfrage gerichtet, ob er sich der hier vertretenen Auffassung anschließt, nach § 1 Abs. 3 AEntG werde ein inländischer Arbeitgeber, der vom betrieblichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Urlaubskassentarifvertrages erfasst werde, gesetzlich zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge verpflichtet und diese Bindung werde nicht durch einen für den Betrieb an sich tarifrechtlich geltenden sachnäheren Tarifvertrag verdrängt.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 345/03

    Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung - Kroatien

    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf Anfrage des erkennenden Senats vom 9. November 2003 (- 9 AZR 478/02 -) mit Beschluss vom 13. Mai 2004 seine gegenteilige Auffassung (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17) aufgegeben.
  • LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14

    Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die

    Auf Anfrage des Neunten Senats hat der Zehnte Senat sich der Rechtsauffassung angeschlossen, dass es Arbeitgebern durch den Abschluss speziellerer Tarifverträge nicht möglich sein solle, die Wirkungen eines in den Anwendungsbereich des AEntG fallenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrags auszuschließen (vgl. BAG 9. September 2003 - 9 AZR 478/02 (A) - Rn. 21 ff., Juris; BAG 13. Mai 2004 - 10 AS 10/04 - Rn. 23, Juris) .
  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15

    Gerüstbau; Logistik

    Auf die Anfrage des 9. Senats ( Beschluss vom 09. September 2003 - 9 AZR 478/02 (A) - ) hat der 10. Senat diese Rechtsauffassung jedenfalls in Bezug auf die Abführung von Beiträgen an eine Urlaubskasse aufgegeben.
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