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   BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03   

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BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 (https://dejure.org/2004,2502)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 (https://dejure.org/2004,2502)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2004 - 9 AZR 587/03 (https://dejure.org/2004,2502)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung; Erwerbsunfähigkeit; Bewilligung; Zeitlich befristete Rente; Befristete Rente; Rente; Verminderte Erwerbsfähigkeit; Erwerbsfähigkeit

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; BAT § 51 Abs. 1; ; BAT § 59 Abs. 1 Unterabs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses infolge Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit?

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 Abs. 4 BurlG
    Keine Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 797/98

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Er setzt deshalb voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden könnte (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 797/98 - AP TVAL II § 33 Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 3 mwN).

    Eine solche Ausnahme muss sich deutlich aus dem Tarifvertrag ablesen lassen (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 797/98 - aaO).

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließt daher zwar nicht das Entstehen des Abgeltungsanspruchs aus wohl aber seine Erfüllbarkeit (so schon BAG 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67; 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30 mwN).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 742/98

    Invaliditätsrente bei dauernder Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Verwenden Tarifvertragsparteien einen Rechtsbegriff wie hier den sozialversicherungsrechtlichen Begriff "Erwerbsminderung", ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie ihn entsprechend seiner allgemeinen sozialrechtlichen Bedeutung verstehen und angewendet wissen wollen (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 2).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließt daher zwar nicht das Entstehen des Abgeltungsanspruchs aus wohl aber seine Erfüllbarkeit (so schon BAG 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67; 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30 mwN).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Ohne hinreichende Anhaltspunkte kann nicht angenommen werden, die Tarifvertragsparteien wollten arbeitsunfähige Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente endet oder zum Ruhen kommt, besser stellen als die im aktiven Arbeitsverhältnis verbleibenden arbeitsunfähigen Arbeitnehmer (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291).
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Urlaub ist daher dann nicht abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente endet und der Angestellte über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (BAG 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - BAGE 62, 331; 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93; zur Tarifgeschichte Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT § 51 Urlaubsabgeltung Erl.
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 433/90

    Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Soweit die Tarifvertragsparteien keine zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben, ist die gesetzliche Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich (ständige Rechtsprechung des Senats 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - BAGE 68, 373; 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 64 = EzA BUrlG § 7 Nr. 94).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Soweit die Tarifvertragsparteien keine zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben, ist die gesetzliche Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich (ständige Rechtsprechung des Senats 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - BAGE 68, 373; 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 64 = EzA BUrlG § 7 Nr. 94).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    (1) Nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis 31. Dezember 1986 geltenden Fassung bestand ein Abgeltungsanspruch auch dann, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden konnte (BAG 8. März 1984 - 6 AZR 560/83 - BAGE 45, 203).
  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Urlaub ist daher dann nicht abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente endet und der Angestellte über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (BAG 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - BAGE 62, 331; 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93; zur Tarifgeschichte Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT § 51 Urlaubsabgeltung Erl.
  • LAG Hessen, 17.07.2003 - 11 Sa 1613/02
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Der Anspruch auf Mehrurlaub für 2005 wäre bis zum Ende des tariflichen Übertragungszeitraums nicht erfüllbar gewesen (vgl. für die st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts vor EuGH Schultz-Hoff, die daraus schloss, auch der Abgeltungsanspruch sei nicht erfüllbar, Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    (a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 7. September 2004 in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen, § 7 Abs. 4 BUrlG sei auch für tarifliche Urlaubsabgeltungsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zugunsten der Arbeitnehmer wirkenden, davon abweichenden Sonderregelungen getroffen hätten (- 9 AZR 587/03 - zu I 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und 3 MTAng-BfA knüpft den Abgeltungsanspruch an ausgewählte Beendigungstatbestände und - über die Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG hinaus - an einen Ruhenstatbestand (zu einer ähnlichen Tarifvorschrift Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 b bb der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    Die Begriffe der Arbeitsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit iSv. § 59 MTAng-BfA decken sich nicht (vgl. zu ähnlichen Tarifbestimmungen Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 b der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 b bb der Gründe, aaO).

    Für die Schutzwürdigkeit ihres Vertrauens spricht nur, dass der Senat über das Ende der Umsetzungsfrist für die ursprüngliche Arbeitszeitrichtlinie hinaus an seiner Rspr. zum Verfall von Urlaubs(-abgeltungs)ansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit festhielt (vgl. etwa 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24, AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 28 = EzA BUrlG § 7 Nr. 116; 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Die gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung ähnlicher Tarifklauseln z.B. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - Juris Rn. 26 ff., 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 - Juris Rn. 18; in diesem Sinn auch BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Rn 34, [Rn. 30] basiert auf der These, dass mangels Anhaltspunkte für einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien der tarifliche Anspruch der Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG folge und wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch aufgrund Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig sei.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Denn auch im Arbeitsrecht ende die Beschäftigung bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten suspendiert seien (Hinweis auf Urteile des BAG vom 7.9.2004 - 9 AZR 587/03 - und vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05) .
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    b) Die Frage der Arbeitsfähigkeit des Klägers wäre für seinen Abgeltungsanspruch damit nur dann von Bedeutung, wenn die Tarifvertragsparteien des TV-L den Anspruch auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs seiner Rechtsnatur nach als Surrogat des Urlaubsanspruchs im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor der "Schultz-Hoff"-Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 ausgestaltet und geregelt hätten, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten nicht erfüllbar ist (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Wird der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres oder im Fall der Übertragung bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht wieder arbeitsfähig, erlischt der Urlaub nach § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens am 31. März des Folgejahres (vgl. Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Die gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung ähnlicher Tarifklauseln z.B. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - Juris Rn. 26 ff., 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 - Juris Rn. 18; in diesem Sinn auch BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Rn 34, [Rn. 30] basiert auf der These, dass mangels Anhaltspunkte für einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien der tarifliche Anspruch der Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG folge und wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch aufgrund Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig sei.
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe -

    Dies gilt nicht nur für den den gesetzlichen Urlaubsanspruch übersteigenden tariflichen Urlaubsanspruch (hierzu zB BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 mwN).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Eine solche Abweichung muss sich deutlich aus dem Tarifvertrag ablesen lassen (st. Rspr., vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 mwN).

    Die Tarifvertragsparteien haben damit zu erkennen gegeben, dass Urlaub dann nicht abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit endet und der Arbeiter über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (so zum gleichlautenden § 51 Abs. 1 BAT: BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    Auch kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, sie seien bei der Formulierung der Urlaubsabgeltungstatbestände des § 54 Abs. 1 Unterabs. 1 MTArb davon ausgegangen, ein erwerbsgeminderter Arbeitnehmer sei regelmäßig arbeitsunfähig (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 zum entsprechenden § 51 Abs. 1 BAT).

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

    Sie begründet nicht einmal notwendig die Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12, zu I 2 b bb (2) der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Dies entspricht der langjährigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 30.07.1986 - 8 AZR 475/84 -, DB 1986, 2394; v. 26.05.1988 - 8 AZR 774/85 -, DB 1989, 182; 19.04.1994 - 9 AZR 462/92 -, DB 1994, 1880; 19.01.1999 - 9 AZR 204/98 -, AP Nr. 68 zu § 1 TVG 'Tarifverträge: Einzelhandel'; 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 -, ZTR 2005, 195; v. 17.05.2011 - 9 AZR 197/10 -, ZTR 2011, 605).
  • ArbG Berlin, 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08

    Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 22 R 271/10

    Anrechnung von Arbeitsentgelt, Beschäftigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 9 Sa 275/09

    Fristlose Kündigung - Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und

  • ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09

    EuGH-Urlaubsrechsprechung, beendetes Arbeitsverhältnis, Abgeltungsanspruch,

  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07

    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Arbeitnehmerkündigung ohne Einhaltung der

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