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   BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93   

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BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93 (https://dejure.org/1995,1414)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1995 - 9 AZR 675/93 (https://dejure.org/1995,1414)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 (https://dejure.org/1995,1414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderte - Wartefrist - Gesetzlicher Mindesturlaub - Zusatzurlaub nach Schwerbehindertengesetz - Erlöschen des Urlaubsanspruchs - Ende des Übertragungszeitraums - Ungewißheit über Schwerbehinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 207
  • MDR 1995, 826
  • NZA 1995, 746
  • BB 1995, 1037
  • BB 1995, 520
  • DB 1995, 479
  • DB 1995, 982
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Dieser Bescheid hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und vom 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG).

    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79

    Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Dieser Bescheid hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und vom 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG).

    Das hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden (BAG Urteile vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248 und vom 26. Juni 1986, aaO).

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).
  • LAG Köln, 01.07.1994 - 13 Sa 17/94

    Anspruch auf Zusatzurlaub bei rückwirkender Anerkennung der

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).
  • LAG Hamm, 23.11.1993 - 11 Sa 769/93

    Schwerbehinderter; Behinderungsgrad; Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Der Anspruch des Klägers ist nicht nach dem Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970, BGBl. 1975 II, S. 746) auf das Kalenderjahr 1992 übergegangen (dazu ausführlich Senatsurteil vom 7. Dezember 1993, BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Dieser Bescheid hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und vom 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG).
  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90

    Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Das hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden (BAG Urteile vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248 und vom 26. Juni 1986, aaO).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Danach erlischt der Anspruch auf Zusatzurlaub - ebenso wie der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch -, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer ihn nicht bis zum Ablauf des Kalenderjahres oder - beim Vorliegen der Übertragungsvoraussetzungen - nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraums geltend macht (BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - BAGE 79, 207) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    Auf deren Feststellung durch die zuständige Behörde kommt es nicht an (vgl. zum SchwbG BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - zu I 1 der Gründe, BAGE 79, 207) .
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986).

    Da der Kläger nicht in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, kommt auch keine Kürzung nach § 5 Abs. 1 BUrlG in Betracht (BAG Urteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - aaO).

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Daraus folgt, daß mit Vorliegen der Schwerbehinderung der Zusatzurlaub nach § 47 SchwbG in vollem Umfang entsteht und der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz sich also um fünf Arbeitstage erhöht (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 21. Februar 1995, BAGE 79, 207).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Ein Teilanspruch auf Zusatzurlaub als Teil des dem Schwerbehinderten zustehenden Gesamturlaubs kommt entsprechend §§ 4, 5 BUrlG nur für die Urlaubsjahre in Betracht, in denen das Arbeitsverhältnis begründet oder beendet wird (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - und - 9 AZR 166/94 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat schließt sich dem auch für die Übertragungsregelung des BAT an (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 Sa 73/07

    Urlaubsanspruch: Rechtzeitige Geltendmachung des Zusatzurlaubs eines

    Die Ungewissheit über die Schwerbehinderung ist kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine Übertragung des Zusatzurlaubs auf den tarifvertraglichen oder gesetzlichen Übertragungszeitraum (BAG v. 21.02.1995 - 9 AZR 675/93 -).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 866/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach Ablauf des Kalenderjahres

    Zwar hat die Klägerin für das Urlaubsjahr 1991 ursprünglich einen Anspruch auf sechs zusätzliche Urlaubstage nach § 43 Abs. 15 Satz 1 TV Ang erworben; denn die Klägerin hatte mit Wirkung zum 6. Dezember 1991 durch den Bescheid des Versorgungsamtes Hamburg einen Grad der Behinderung von 50 nachgewiesen (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - und - 9 AZR 166/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er ist in Ermangelung seiner abweichenden Regelung ebenso wie der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP Nr. 5, 6 zu § 44 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • ArbG Arnsberg, 02.03.2010 - 3 Ca 519/09

    Betriebliche Übung auf Übertragung von Urlaubsansprüchen

    Eine Leistungsklage auf Urlaubsgewährung ohne bestimmte Zeitangabe ist zulässig (BAG, Urteil vom 21.02.1995, 9 AZR 675/93; Erfurter Kommentar/Dörner, 10. Auflage, § 7 BUrlG, Rz. 30).
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1008
  • BB 1995, 1801
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93
    Ein Teilanspruch auf Zusatzurlaub als Teil des dem Schwerbehinderten zustehenden Gesamturlaubs kommt entsprechend §§ 4, 5 BUrlG nur für die Urlaubsjahre in Betracht, in denen das Arbeitsverhältnis begründet oder beendet wird (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - und - 9 AZR 166/94 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat schließt sich dem auch für die Übertragungsregelung des BAT an (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93
    Daraus folgt, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält (so bereits BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG und BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl., § 47 Rz 4).

    Das hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248 und BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG).

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93
    Daraus folgt, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält (so bereits BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG und BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl., § 47 Rz 4).

    Das Erlöschen des Anspruchs auf Zusatzurlaub richtet sich nach denselben Regelungen wie für den tariflichen Grundurlaub (BAGE 65, 122, 127 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu II der Gründe).

  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90

    Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93
    Das hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248 und BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG).
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    Die Ungewissheit über das Ergebnis des versorgungsamtlichen Feststellungsverfahrens ist kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Übertragungsgrund (BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 746/93 - zu I 3 b der Gründe; 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - zu 4 der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 59/20

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Kenntnis - Urlaubsübertragung -

    Ein Übertragungstatbestand i.S.v. § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG liegt nicht vor, weil die Ungewissheit über das Bestehen der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Übertragungsgrund ist ( BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 746/93 - Rn. 18, NZA 1995, 1008 ).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

    So hat das der Senat zum bundesgesetzlich geregelten Zusatzurlaub für Schwerbehinderte erkannt (Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 746/93 - AP SchwbG 1986 § 47 Nr. 8 = EzA SchwbG 1986 § 47 Nr. 5).
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986).
  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

    Denn da der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die Konkretisierungsbefugnis bei der Erteilung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 BUrlG hat, sind auch Klagen statthaft, mit denen der Arbeitgeber zur Gewährung einer bestimmten Menge Urlaub zu einem nach Antragstellung liegenden Zeitpunkt verurteilt werden soll (s. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Dörner 11. Auflage 2011 § 7 BUrlG Randnummer 30; BAG Urteil vom 05.09.2002 - 9 AZR 355/01 NZA 2003, Seite 1400 ff.; BAG Urteil vom 21.02.1995 - 9 AZR 746/93, NZA 1995, Seite 1008 f.).
  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 901/94

    Übertragung von Urlaub nach § 47 Abs. 7 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) -

    Denn nach § 47 Abs. 7 Unterabs. 1 und Unterabs. 4 BAT ist der tariflich geregelte Urlaubsanspruch des Angestellten ebenso befristet wie der gesetzliche Urlaubsanspruch (BAG Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 746/93 - EzA § 47 SchwbG 1986 Nr. 5 und vom 19. April 1994 - 9 AZR 462/92 - AP Nr. 2 zu § 74 SGB V).
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