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   BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98   

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https://dejure.org/1998,948
BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags - Unzulässiger Beweisermittlungsantrag

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht; Ablehnung eines Beweisantrags; unzulässiger Beweisermittlungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 208
  • DVBl 1999, 100
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
    Auf die Ausführungen in diesen Beschlüssen (u.a. Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 483.98) wird verwiesen.
  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97

    Von Taleban-Milizen beherrschtes Gebiet Afghanistans als "staatsähnliches Gefüge"

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
    Den Prozeßbevollmächtigten der Kläger mußte das prozessuale Rangverhältnis der Klageanträge betreffend Art. 16 a GG, § 51 AuslG und § 53 AuslG, wie es sich nach der Interessenlage eines um Asyl- und Abschiebungsschutz nachsuchenden Ausländers typischerweise ergibt, bekannt sein (vgl. hierzu und zu den daraus für den Streitgegenstand des zweitinstanzlichen Verfahrens zu ziehenden Konsequenzen u.a. bereits den Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 54.97 - an diesem Verfahren waren die Prozeßbevollmächtigten der Kläger ebenfalls als Prozeßbevollmächtigte des damaligen Beschwerdeführers beteiligt).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - A 14 S 1178/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines erheblichen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
    Ob die Voraussetzungen dieses vom Berufungsgericht für die Ablehnung des Beweisantrags angeführten Grundes (vgl. neuerdings VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 17. Juni 1998 - A 14 S 1178/98) erfüllt waren, kann offenbleiben.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
    Der Antrag auf Erhebung eines Beweises kann abgelehnt werden, wenn der unter Beweis gestellte Verfolgungsvortrag eines Asylbewerbers in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich ist (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    vgl. zur Möglichkeit der Ablehnung von Beweisanträgen aus diesem Grund BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, juris, Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -, juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Diese bezieht sich zum einen auf das Beweisthema, also die Bestimmtheit der Beweistatsachen und deren Wahrheit, und zum anderen darauf, welche einzelnen Wahrnehmungen der angebotene Zeuge in Bezug auf das Beweisthema (also in Bezug auf die Beweistatsachen oder auf die zu deren Ermittlung dienenden Hilfstatsachen oder Indiztatsachen) selbst gemacht haben soll (vgl. Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 86 Rn. 92 ff. und BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2 = InfAuslR 1983, 185; Beschluss vom 9. August 1993 - BVerwG 5 B 1.93 - ; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 = NJW 1988, 1746; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 9 B 10.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 39 = DVBl 1999, 100; Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 9 B 1204.97 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. zur Beweiserhebung bei unglaubhaftem Vortrag: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989, a.a.O., S. 38; Beschluss vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -.
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