Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.07.2005

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05   

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Kurzfassungen/Presse

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Gewässerunterhaltungsgebühren in Brandenburg

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (13)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 9 A 77.05  

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leitungsgebundene

    Die Teilbarkeit von Vorschriften einer Abgabensatzung nach dem KAG richtet sich landesrechtlich - vorbehaltlich hier nicht vorliegender bzw. einschlägiger spezieller Regelungen - nach dem in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken, wonach der gültige Teil einer Satzung bzw. Satzungsbestimmung wirksam bleibt, sofern er auch ohne den fehlerhaften Teil eine selbständige Bedeutung behält und darüber hinaus feststeht, dass der Normgeber die Norm(en) auch mit dem insoweit eingeschränkten Inhalt beschlossen hätte (vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. November 2006 - OVG 9 B 14.05 - juris; ferner BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30/96 - NVwZ 1997, 896).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.12.2010 - 3 K 1837/06  

    Umlegung von Beiträgen an einen Gewässerunterhaltungsverband

    § 80 Abs. 1 und 2 BbgWG, der die Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung im Wege der Beiträge und der Umlagen nach dem Flächenmaßstab gesetzlich vorgibt, dabei aber nicht weiter differenziert, ist entgegen der Auffassung der Klägerin von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, insbesondere nicht wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Grundgesetz oder das Äquivalenzprinzip (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, http://www.bverwg.de ; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 und OVG 9 B 14.05 -, Juris; Beschluss vom 12. Februar 2010 - OVG 9 N 123.08 u. a. - http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, auf welches die dahingehende Ansicht zurückging (Urteile vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 und OVG 9 B 14.05 -, Juris Rdnr. 28 ff.), hat seine diesbezügliche Rechtsauffassung inzwischen aufgegeben (Urteil vom 12. November 2008 - OVG 9 B 36.08 -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 44).

  • VG Frankfurt/Oder, 29.06.2011 - 3 K 1074/05  

    § 78 WasG BB, § 78 Abs 1 S 1 WasG BB, § 78 Abs 1 S 2 WasG BB, § 78 Abs 1 S 3 WasG

    Insbesondere ist § 80 Abs. 1 und 2 BbgWG, der die Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung im Wege der Beiträge und der Umlagen nach dem Flächenmaßstab gesetzlich vorgibt, dabei aber nicht weiter differenziert, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, auch nicht wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Grundgesetz, das Äquivalenz- oder das Demokratieprinzip (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, http://www.bverwg.de; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 und OVG 9 B 14.05 -, Juris; Beschluss vom 12. Februar 2010 - OVG 9 N 123.08 u. a. - http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    So war es hier; der beschlossene Satzungsinhalt hat - insoweit nur zu gut nachvollziehbar - seinen Anlass in Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 und OVG 9 B 14.05 -, Juris Rdnr. 28 ff.), mit denen beanstandet worden war, die Bestimmung des § 7 KAG sehe eine endgültige Umlage feststehender und nicht zu prognostizierender Lasten der Gemeinde vor; fest stünden die Beträge jedoch erst, wenn sie gegenüber der Gemeinde durch entsprechenden Beitragsbescheid konkretisiert worden seien.

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2010 - 9 N 123.08  

    Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Waldgrundstücke

    Der Kläger irrt, wenn er meint, der Senat habe in seinen Urteilen vom 22. November 2006 - 9 B 13.05, 9 B 14.05 -, juris, den Rechtssatz aufgestellt, wonach die Gewässerunterhaltungsumlage erst erhoben werden dürfe, wenn die Gemeinde durch einen b e s t a n d s k r ä f t i g e n Bescheid zum Gewässerunterhaltungsbeitrag herangezogen worden sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 1.08  

    Zulassung der Berufung bei bevorstehender Änderung der Sach- und Rechtslage (Rüge

    Dieses Problem hätte schließlich noch dringender der Erläuterung bedurft, weil sich das Verwaltungsgericht zur näheren Begründung seiner Entscheidung im Wortlaut auf die von dem beschließenden Senat in seinem Urteil vom 22. November 2006 (9 B 14/05, juris) in einem vergleichbaren Fall entwickelten Grundsätze berufen hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 3.08  

    Wirksame Entstehung der auf einer Umlagepflicht einer Gemeinde beruhenden

    Dieses Problem hätte schließlich noch dringender der Erläuterung bedurft, weil sich das Verwaltungsgericht zur näheren Begründung seiner Entscheidung im Wortlaut auf die von dem beschließenden Senat in seinem Urteil vom 22. November 2006 (9 B 14/05, juris) in einem vergleichbaren Fall entwickelten Grundsätze berufen hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 2.08  

    Zulassung der Berufung: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Änderung der Sach-

    Dieses Problem hätte schließlich noch dringender der Erläuterung bedurft, weil sich das Verwaltungsgericht zur näheren Begründung seiner Entscheidung im Wortlaut auf die von dem beschließenden Senat in seinem Urteil vom 22. November 2006 (9 B 14/05, juris) in einem vergleichbaren Fall entwickelten Grundsätze berufen hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 4.08  

    Wirksame Entstehung der auf einer Umlagepflicht einer Gemeinde beruhenden

    Dieses Problem hätte schließlich noch dringender der Erläuterung bedurft, weil sich das Verwaltungsgericht zur näheren Begründung seiner Entscheidung im Wortlaut auf die von dem beschließenden Senat in seinem Urteil vom 22. November 2006 (9 B 14/05, juris) in einem vergleichbaren Fall entwickelten Grundsätze berufen hat.
  • VG Cottbus, 13.03.2008 - 6 L 458/07  

    Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Nutzungsart des Grundstücks;

    Eine antizipierte Erhebung kommt daher im Rahmen des § 80 Abs. 2 BbgWG n.F. ebenso wenig in Betracht wie im Rahmen des § 80 Abs. 2 BbgWG a.F. i.V.m. § 7 KAG a.F. (vgl. zu § 80 Abs. 2 BbgWG a.F. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22. November 2006 - 9 B 13.05 und 9 B 14.05 - veröffentlicht in Juris; zur alten wie zur neuen Rechtslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. März 2007 a.a.O., jeweils S. 3 f. des EA; Beschluss vom 12. Juni 2007 a.a.O., S. 3 f. des EA; zur alten wie zur neuen Rechtslage bereits Urteil der Kammer vom 24. April 2007 a.a.O., S. 12. ff. des EA).
  • VG Cottbus, 19.03.2008 - 6 L 459/07  
    Eine antizipierte Erhebung kommt daher im Rahmen des § 80 Abs. 2 BbgWG n.F. ebenso wenig in Betracht wie im Rahmen des § 80 Abs. 2 BbgWG a.F. i.V.m. § 7 KAG a.F. (vgl. zu § 80 Abs. 2 BbgWG a.F. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22. November 2006 - 9 B 13.05 und 9 B 14.05 - veröffentlicht in Juris; zur alten wie zur neuen Rechtslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. März 2007 a.a.O., jeweils S. 3 f. des EA; Beschluss vom 12. Juni 2007 a.a.O., S. 3 f. des EA; zur alten wie zur neuen Rechtslage bereits Urteil der Kammer vom 24. April 2007 a.a.O., S. 12. ff. des EA).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.12.2010 - 3 K 1836/06  

    Umlegung von Beiträgen an einen Gewässerunterhaltungsverband

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10  

    Satzungsmäßige Bestimmung eines Abgabenschuldners bei der Umlage von

  • VG Potsdam, 09.05.2012 - 6 K 2294/07  

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VGH Bayern, 07.02.2005 - 1 A 02.105
  • BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05



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Wird zitiert von ...  

  • VGH Bayern, 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344  

    Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, Begründungsmangel

    Unabhängig davon ist nicht berücksichtigt, dass der Gerichtsbescheid auf dieser Begründung nicht allein beruht (vgl. BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379/381; vom 28.7.2005 ­ 9 B 14.05).
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