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   BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99   

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https://dejure.org/1999,13228
BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99 (https://dejure.org/1999,13228)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1999 - 9 B 19.99 (https://dejure.org/1999,13228)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1999 - 9 B 19.99 (https://dejure.org/1999,13228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Soll Vorschriften - Ehe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Auslegung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Nach religiösem Ritus geschlossene Imam-Ehe in der Türkei ist auch eine Ehe im Sinne von § 26 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91

    Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99
    Denn sie stellt die Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß unter einer Ehe im Sinne der genannten Vorschrift die mit Eheschließungswillen eingegangene, staatlich anerkannte Lebensgemeinschaft zu verstehen ist (Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159), nicht in Frage, sondern will geklärt wissen, welche Anforderungen an die staatliche Anerkennung einer ehelichen Lebensgemeinschaft durch den jeweiligen Heimatstaat - hier: die Türkei - zu stellen sind.
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99
    Im übrigen handelt es sich bei der Frage, ob eine im Herkunftsland staatlich anerkannte eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt, nicht um eine Frage des revisiblen Rechts, sondern um eine von den Tatsacheninstanzen zu beurteilende Frage der Auslegung und Anwendung ausländischen Rechts (vgl. BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - BVerwG III C 4.73]).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03

    Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche

    9 Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG nur eine bereits im Verfolgerstaat eingegangene und von diesem als Ehe anerkannte und registrierte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist (vgl. insbesondere das bereits im OVG-Urteil zitierte Urteil des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 15. Dezember 1992 BVerwG 9 C 61.91 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159 = NVwZ 1993, 792 und Beschluss vom 11. August 1999 BVerwG 9 B 19.99 Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6).

    So ist für eine nach islamischem Ritus in der Türkei geschlossene Ehe (sog. Imam-Ehe) ungeachtet ihrer langen Tradition, ihrer Verbreitung, ihrer staatlichen Tolerierung und ihres Ansehens die Anwendbarkeit des Familienasyls mit Blick auf die fehlende Rechtsgültigkeit einer solchen Eheschließung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 a.a.O. und etwa OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1993 13 A 10564/92 NVwZ 1994, 514; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 A 12 S 64/92 ).

  • VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15

    Anspruch eines nach islamischem Recht verheirateten somalischen Staatsangehörigen

    Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG nur eine bereits im Verfolgerstaat eingegangene und von diesem als Ehe anerkannte und registrierte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist (vgl. insbesondere das bereits im OVG-Urteil zitierte Urteil des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159 = NVwZ 1993, 792 und Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6).

    So ist für eine nach islamischem Ritus in der Türkei geschlossene Ehe (sog. Imam-Ehe) - ungeachtet ihrer langen Tradition, ihrer Verbreitung, ihrer staatlichen Tolerierung und ihres Ansehens - die Anwendbarkeit des Familienasyls mit Blick auf die fehlende Rechtsgültigkeit einer solchen Eheschließung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 a.a.O. und etwa OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1993 - 13 A 10564/92 - NVwZ 1994, 514; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - ).

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Hierbei handelt es sich um die Feststellung von Tatsachen, auch soweit es um die Entscheidung geht, welche ausländischen Rechtsvorschriften zur Auslegung des Gegenseitigkeitserfordernisses in § 87 Abs. 2 AuslG heranzuziehen sind, wie sie auszulegen sind und wie die griechischen Vorschriften bei der Einbürgerung von Deutschen in der Praxis angewandt werden (§ 173 VwGO i.V.m. § 293 ZPO, vgl. etwa Urteil vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 ; Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 9 LA 259/21

    Im Willen; anerkannt; Ehe; Familienasyl; Handschuhehe; Imam; ordre public;

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG (jetzt § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ) nur eine bereits im Verfolgerstaat eingegangene und von diesem als Ehe anerkannte und registrierte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2005 - 1 C 17.03 - juris Rn. 9; s. a. Beschluss vom 11.8.1999 - 9 B 19.99 - juris Rn. 3; Urteil vom 15.12.1992 - 9 C 61.91 - juris Rn. 7).

    Nach seiner in dem Urteil vom 22. Februar 2005 zitierten Rechtsprechung ist unter einer Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 AsylVfG (jetzt § 26 AsylG ) die mit Eheschließungswillen eingegangene, staatlich anerkannte Lebensgemeinschaft zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.8.1999 - 9 B 19.99 - juris Rn. 3; Urteil vom 15.12.1992 - 9 C 61.91 - juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2023 - 3 B 24.22

    Kein Familienflüchtlingsschutz bei polygamer Ehe für die weitere Ehefrau eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ihn dahingehend bestimmt, dass mit "Ehe" in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch die mit Eheschließungswillen eingegangene, staatlich anerkannte Lebensgemeinschaft gemeint ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 9 C 61.91 - juris Rn. 7; Beschluss vom 11. August 1999 - 9 B 19.99 - juris Rn. 3; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2022, AsylG § 26 Rn. 66; Epple, in GK-AsylG, Stand: März 2023, § 26 Rn. 39; Marx, AsylG, 11. Aufl. 2022, § 26 Rn. 27).
  • BVerwG, 30.10.2008 - 10 B 59.08

    Darlegung der Versagung der Flüchtlingsanerkennung und der Versagung subsidiären

    Diese ist aber den Tatsachengerichten vorbehalten (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 281.03

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

    Dabei handelt es sich um eine Frage der Auslegung und Anwendung ausländischen Rechts, die einer Klärung im Revisionsverfahren nicht zugänglich, sondern den Tatsachengerichten vorbehalten ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.2003 - 1 B 65.03

    Wahrscheinlichkeit der Bestrafung einer Iranerin bei Rückkehr in ihr Heimatland

    Denn Fragen der Auslegung und Anwendung ausländischen Rechts sind ebenfalls allein von den Tatsacheninstanzen zu beurteilen (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 05.12.2017 - 17 K 9142/16

    Anspruch eines libanesischen Staatsangehörigen auf eine Umverteilung zu seiner

    Eine nur nach religiösem Ritus mit Eheschließungswillen eingegangene Verbindung, die der Heimatstaat nicht anerkennt, ist dagegen keine Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AsylG, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 1 C 17.03 -, juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 11. August 1999 - 9 B 19.99 -, juris Rn. 2 f.; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 9 C 61.91 -, juris Rn. 7.
  • VG Düsseldorf, 23.08.2001 - 24 L 1472/01

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Eine dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes und den zur Ausgestaltung dieses Grundrechts im Bereich des Ausländergesetzes dienenden §§ 17, 18 AuslG zu unterstellende Ehe ist eine mit Eheschließungswillen eingegangene, staatlich anerkannte Lebensgemeinschaft, vgl. BVerwG vom 11. August 1999 - 9 B 19/99 -, Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 zur vergleichbaren Situation im Rahmen des Anspruchs auf Familienasyl nach § 26 AsylVfG.
  • VG Düsseldorf, 15.12.2017 - 17 K 14776/16

    Anspruch eines libanesischen Staatsangehörigen mit islamischer

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