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   BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 2.00   

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https://dejure.org/2000,6695
BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 2.00 (https://dejure.org/2000,6695)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2000 - 9 B 2.00 (https://dejure.org/2000,6695)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 9 B 2.00 (https://dejure.org/2000,6695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - Fehlen ausreichender Gelegenheit zur Stellungnahme im Hinblick auf einen Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 2.00
    Die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensrechtsverstoßes kann damit regelmäßig - und so auch hier - nicht begründet werden (vgl. Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 2.00
    Die Beschwerde legt indes nicht, wie eine solche Gehörsrüge es regelmäßig erfordert, substantiiert dar, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag seiner Klage hätte zum Erfolg verhelfen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Zu den Obliegenheiten der Partei gehört es, die prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich Gehör zu verschaffen oder eine weitere Sachaufklärung zu erreichen (vgl. Beschlüsse vom 13. Januar 2000 - BVerwG 9 B 2.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 53 S. 13 f. und vom 13. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 95.02 - Buchholz a.a.O. Nr. 67 S. 28).
  • BVerwG, 06.08.2020 - 6 B 11.20

    Rechtsschutz gegen Prüfungsentscheidungen

    Die Gehörsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz wettzumachen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2000 - 9 B 2.00 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 53 und vom 30. Januar 2003 - 1 B 169.02 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 11 A 610/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe im Umfang der Berufungszulassung; Hinreichende

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1983 - 9 B 10275.83 -, Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9, S. 4 = juris, Rn. 5, und vom 13. Januar 2000 - 9 B 2.00 -, Buchholz 310 § 133 (n. F.) VwGO Nr. 53, S. 13 f. = juris, Rn. 3.
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