Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.05.1999

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   BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 282.99, 9 PKH 80.99   

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BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 282.99, 9 PKH 80.99 (https://dejure.org/1999,17406)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 B 282.99, 9 PKH 80.99 (https://dejure.org/1999,17406)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 B 282.99, 9 PKH 80.99 (https://dejure.org/1999,17406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung - Erforderlichkeit der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Zugelassene Berufung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.03.1996 - 9 C 64.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlußberufung bei Zulassungsberufung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 282.99
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht hätte die Anschlußberufung der Klägerin, die sich auch gegen die Versagung des Asyls gerichtet habe, nicht als unzulässig ansehen dürfen, ist die damit angesprochene prozessuale Rechtsfrage bereits durch das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Senats vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - (Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 7 = NVwZ-RR 1997, 253) geklärt.
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Die Vorinstanz beruft sich für ihre Rechtsauffassung auf das Urteil des damaligen 9. (jetzt 1.) Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1996 (BVerwG 9 C 64.95 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 7 = NVwZ-RR 1997, 253; ebenso Beschluss vom 18. Mai 1999 - BVerwG 9 B 282.99 - juris).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    b) Ein von der Zulassung der Revision ausgenommener Teil eines Urteils konnte nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht (§ 141 Satz 1 i.V.m. § 127 VwGO a.F.) nicht durch eine Anschlussrevision angefochten werden (Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - Buchholz 412.4 § 5 KgfEG Nr. 4; ebenso zur Anschlussberufung: Urteil vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 7 und Beschluss vom 18. Mai 1999 - BVerwG 9 B 282.99 - ).
  • OVG Brandenburg, 24.02.2004 - 4 A 777/01

    Berufung, Anschlussberufung, Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft,

    Die unbegrenzt mögliche unselbständige Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite würde diese Beschränkung größtenteils wieder aufheben und eine Umgehung der trist- und darlegungsgebundenen Zulassung im Wege des Anschlussrechtsmittels eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5/02 -, BVerwGE 117, 332 [344]; Beschluss vom 18. Mai 1999 - 9 B 282/99 -, zit. n. JURIS; Urteil vom 18. März 1996 - 9 C 64/95 -, NVwZ-RR 1997, 253 [254]; OVG Münster, Urteil vom 2. März 2001 - 7 A 2983/98 -, NVwZ 2001, 1423; VGH Mannheim, VBlBW 2000, 117; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1999, 145; OVG Koblenz, NVwZ 1999, 198 [200]; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 7 S 1125/98 -, NVwZ 1998, 1320 [1321]; VGH München, NVwZ-RR 1998, 9; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 127 Rdnr. 9; Meyer-Ladewig, in: Schoch u. a., VwGO [Stand: Januar 2000], § 127 Rdnr. 6; Redeker, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 127 Rdnr. 2; Bader, in: Bader u.a., VwGO, 1999, § 127 Rdnr. 12).
  • VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98

    Zulassungsfreie Anschlussberufung; Bettenkapazität außerhalb eines

    Soweit Bedenken gegen die Zulässigkeit der Anschlussberufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt wird (Urteil vom 18. März 1996 - 9 C 64.95 -, Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 7 = NVwZ-RR 1997, 253; Beschluss vom 18. Mai 1999 - 9 B 282/99 -), führt auch dies nicht zu durchgreifenden Zweifeln an der Zulässigkeit des Rechtsmittels.
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    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlußberufung bei Zulassungsberufung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 9 PKH 80.99
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht hätte die Anschlußberufung der Klägerin, die sich auch gegen die Versagung des Asyls gerichtet habe, nicht als unzulässig ansehen dürfen, ist die damit angesprochene prozessuale Rechtsfrage bereits durch das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Senats vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - (Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 7 = NVwZ-RR 1997, 253) geklärt.
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