Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 27.09.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,36019
BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01 (https://dejure.org/2002,36019)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2002 - 9 B 79.01 (https://dejure.org/2002,36019)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2002 - 9 B 79.01 (https://dejure.org/2002,36019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,36019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Überzeugungsgewinung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch unterlassene Aufforderung einer Partei zur Vorlegung weiterer Unterlagen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Die Rüge, die seinerzeit in § 124 Abs. 2, § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO aufgestellten Voraussetzungen für die vom Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 13. Januar 1999 ausgesprochene Zulassung der Berufung hätten nicht vorgelegen, kann die Zulassung der Revision schon deshalb nicht rechtfertigen, weil dieser Beschluss gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar ist und deshalb nach § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO a.F., § 26 Nr. 7 EGZPO (vgl. auch § 557 Abs. 2 ZPO n.F.) nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 S. 44).

    war zum einen für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht von Bedeutung und ist zum anderen - wie dargelegt - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin beantwortet, dass das Revisionsgericht an die Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht gebunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

    Zudem fehlt es entgegen dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO auch für die so formulierte Frage an jedem Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung ihrer grundsätzlichen, d.h. allgemeinen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

    Zudem fehlt es entgegen dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO auch für die so formulierte Frage an jedem Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung ihrer grundsätzlichen, d.h. allgemeinen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Dafür muss nämlich substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengericht aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Dafür muss nämlich substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengericht aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Dafür muss nämlich substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengericht aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
    Da § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO das Gericht nicht dazu verpflichtet, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit allen Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten auseinander zu setzen, kann aus dem Fehlen einer solchen ausdrücklichen Auseinandersetzung noch nicht darauf geschlossen werden, das Gericht habe die fragliche Einzelheit bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 27.09.2001 - 9 B 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24229
VG Schleswig, 27.09.2001 - 9 B 79/01 (https://dejure.org/2001,24229)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.2001 - 9 B 79/01 (https://dejure.org/2001,24229)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 2001 - 9 B 79/01 (https://dejure.org/2001,24229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung der Laufbahn eines Studienrates am Gymnasium; Anordnung des Sofortvollzuges; Nichtzulassung der Wiederholungsprüfung ; Versagung eines begünstigenden Verwaltungsaktes ; Versäumung der Abgabefrist der Hausarbeit ; Beendigung des ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; OVP SH § 26 Abs. 3; ; OVP SH § 31 Abs. 1; ; OVP SH § 33 Abs. 1; ; LBG SH § 44 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76

    Widerrufsbeamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst - Beendigung des

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2001 - 9 B 79/01
    Der dort genannte Begriff "Ablegung der Prüfung" bezeichnet keinen bestimmten, zeitlich festlegbaren Vorgang des Prüfungsverfahrens, sondern lediglich die Tatsache des erfolgreichen bzw. erfolglosen Abschlusses der Prüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - 6 C 56.76 -, ZBR 1979, S. 331).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht