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   BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09   

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https://dejure.org/2009,20079
BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09 (https://dejure.org/2009,20079)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2009 - 9 B 79.09 (https://dejure.org/2009,20079)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 9 B 79.09 (https://dejure.org/2009,20079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; FlurbG § 44 Abs. 4
    Auslegung des § 44 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ) als "Muss"-Vorschrift

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; FlurbG § 44 Abs. 4
    Auslegung des § 44 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ) als "Muss"-Vorschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (Urteile vom 2. Juli 1992 BVerwG 5 C 39.90 BVerwGE 90, 275 und vom 12. Februar 1991 BVerwG 1 C 4.89 BVerwGE 88, 1 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89

    Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (Urteile vom 2. Juli 1992 BVerwG 5 C 39.90 BVerwGE 90, 275 und vom 12. Februar 1991 BVerwG 1 C 4.89 BVerwGE 88, 1 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09
    Es hat nicht wie die Beschwerde meint alleine auf Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung abgestellt, die es im Übrigen entgegen der Ansicht der Beschwerde zutreffend darin sieht, zu verhindern, dass durch betriebliche Störungen die Leistungsfähigkeit des Hofes eingeschränkt wird (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961 BVerwG 1 C 231.58 RdL 1961, 240 ).
  • VGH Bayern, 09.11.2016 - 6 B 15.2732

    Hohenbrunn muss Straßenausbaubeiträge erheben

    Die Gemeinden sind - wie bei Soll-Vorschriften in anderen Gesetzen grundsätzlich auch (vgl. BVerwG, B. v. 3.12.2009 - 9 B 79.09 - juris Rn. 2; U. v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - NVwZ 2016, 458 Rn. 21 m. w. N.) - im Regelfall verpflichtet, so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 10 M 18/23

    Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten im Disziplinarverfahren; Verstoß

    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 9 B 79.09 -, juris, Rn. 2).
  • VG München, 07.03.2017 - M 2 K 15.5159

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung der Aufhebung einer Beitragssatzung

    Die Gemeinden sind - wie bei Soll-Vorschriften in anderen Gesetzen grundsätzlich auch (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2009 - 9 B 79.09 - juris Rn. 2; U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - NVwZ 2016, 458 Rn. 21 m.w.N.) - im Regelfall verpflichtet, so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist.
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