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AG Mannheim, 27.09.2007 - 9 C 162/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aufwendungsersatz: Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Lieferung einer mangelhaften Kaufsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lieferung vergeblich aufgewendte Kosten des Transports als Aufwendungen i.S.d. § 284 BGB
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04
Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs
Auszug aus AG Mannheim, 27.09.2007 - 9 C 162/07
Da auch die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB vorlagen, insbesondere für ein fehlendes Verschulden des Beklagten an der Pflichtverletzung keine Anhaltspunkte ersichtlich sind und die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruchs bzw. eines an seine Stelle tretenden Aufwendungsersatzanspruches gem. 325 BGB nicht am gleichzeitig erklärten Rücktritt scheitern, ist § 284 BGB anwendbar (BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04 - NJW 2005, 2848).