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VG Frankfurt/Main, 02.01.2003 - 9 G 4387/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 37 Abs 1 KomWG HE
Untersagung nicht genehmigter Finanzportfolioverwaltung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung nicht genehmigter Finanzportfolioverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 01.11.2002 - 9 G 4223/02
Generelle Untersagung unerlaubter Tätigkeiten durch Verfügung nach Beanstandung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.01.2003 - 9 G 4387/02
Die Kammer hat insoweit in ihrem Beschluss vom 01.11.2002 (9 G 4223/02 ) in einem anderen Eilverfahren zwischen den selben Beteiligten folgendes ausgeführt:.
- VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
Finanzportfolioverwaltung - Abwicklung - Befugnisse des Abwicklers
Überdies blieb auch der Versuch des Geschäftsführers der Antragstellerin, selbst vorläufigen Rechtsschutz gegen die im vorliegenden Verfahren streitbefangene Verfügung der Antragsgegnerin vom 23. September 2002 zu erlangen, vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgrund des Beschlusses dieses Gerichts vom 2. Januar 2003 - 9 G 4387/02 - und aufgrund der heute in dem Beschwerdeverfahren 6 TG 160/03 ergangenen Entscheidung des beschließenden Senats erfolglos. - VG Frankfurt/Main, 16.03.2005 - 1 G 3462/04
Abwicklervergütung
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin ist nicht bereits nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO entfallen (so aber für den Widerspruch gegen einen Kostenvorschuss Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 02.01.2003, 9 G 4387/02 (2)).