Rechtsprechung
ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allgemeiner Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung im Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist; Nichtigkeit einer vorformulierten Klausel, die den Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- docplayer.org (Leitsatz)
Freistellungsklausel, Kündigung, Arbeitsvertragsformular, unangemessene Benachteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1
Freistellungsklausel; Kündigung; Arbeitsvertragsformular
Papierfundstellen
- BB 2006, 559
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54
Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber seinen Betrieb grundsätzlich im Rahmen des Zumutbaren so organisieren muss, dass während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine vertragsgemäße Beschäftigung möglich ist (vgl. BAG, 10.11.1955, 2 AZR 591/54, BAGE 2, 221). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
Rechtsgrundlage dieser Beschäftigungspflicht ist eine ergänzende Rechtsfortbildung des Dienstvertragsrechts der §§ 611 ff. BGB auf Grund des § 242 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG (vgl. BAG, 27.02.1985, GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03
Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
Jedenfalls in den Fällen, in denen es sich nicht lediglich um kurze Kündigungsfristen handelt, ist es nach Auffassung der Kammer im Regelfall nicht angemessen, für solche Fälle dem Arbeitgeber mittels allgemeiner Geschäftsbedingungen die Durchsetzung seiner Interessen gegenüber den höherrangigen Interessen des Arbeitnehmers zu ermöglichen (so auch: Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 19.11.2003, 2 Ga 251/03, AuR 2004, 235).
- BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89
Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, hat der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf tatsächliche vertragsgemäße Beschäftigung (vgl. nur BAG, Urteil vom 13.06.1990, 5 AZR 350/89, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44). - LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92
Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
Den Ausnahmetatbestand einer Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der vom Arbeitnehmer beanspruchten Beschäftigung muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen bzw. glaubhaft machen (vgl. LAG München, 19.08.1992, 5 Ta 185/92, NzA 1993, 1131). - LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98
Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05
Im Falle einer einstweiligen Verfügung auf Weiterbeschäftigung muss der Arbeitnehmer nach überwiegender Ansicht glaubhaft machen, dass ihm durch die Nichtbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besondere Nachteile drohen (LAG Hamm, 3 Sa 297/98, LAG Nr. 41 zu § 611 Beschäftigungspflicht; LAG Hamburg, 10.06.1994, LAG Nr. 37 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
- LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung
Über die von der Beklagten im letzten Schriftsatz vom 10.08.2007 (dort auf Seite 13 ff.) thematisierten Problematiken der Vereinbarkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten Freistellungsklausel mit § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB (siehe dazu einerseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2003 - 2 Ga 251/03, DB 2004, 934; ArbG Berlin, Urteil vom 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05, BB 2006, 559; andererseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.09.2005 - 19 Ga 199/05, BB 2006, 1915; LAG Köln, Urteil vom 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05, BB 2006, 2137) und der Wirksamkeit der Ausübung dieses Freistellungsrechts i.S. von § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB musste somit nicht befunden werden.