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   FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11   

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https://dejure.org/2014,58526
FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11 (https://dejure.org/2014,58526)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.2014 - 9 K 4424/11 (https://dejure.org/2014,58526)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - 9 K 4424/11 (https://dejure.org/2014,58526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung des Vorsteuerabzugs aus den Eingangsrechnungen eines der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 14 Abs 4 S 1 Nr 6 UStG 2005, § 3 Abs 1 UStG 2005, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009
    Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung des Vorsteuerabzugs aus den Eingangsrechnungen eines der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Rechnungstellung für den Vorsteuerabzug - Lieferung eines Gegenstandes bei Finanzierungsleasing und sale and lease back - Vorsteuerabzug bei Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug - und die Frage der tatsächlich erfolgten Lieferung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug - und die Angabe des Lieferdatums

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Die Frage nach den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen kann nur auf der Grundlage der konkreten vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung beantwortet werden (BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 V R 22/03, BFHE 213, 83, BStBl II 2006, 727; m.w.N.).

    Die Übertragung des Eigentums von der Z-GmbH an den Kläger hat daher wie bei einer Sicherungsübereignung nur Sicherungsfunktion (siehe BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 V R 22/03, BFHE 213, 83, BStBl II 2006, 727 und Martin in Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar, Loseblatt, Stand März 2012, § 3 Rz. 99).

  • EuGH, 06.02.2003 - C-185/01

    Auto Lease Holland

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Der Begriff "Lieferung eines Gegenstands" in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer, ohne dass es dabei auf eine Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen ankomme (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- vom 8. Februar 1990 C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285 Rdnr. 7; vom 6. Februar 2003 C-185/01, Auto Lease Holland, Slg. 2003, I-1317 Rdnr. 32; vom 15. Dezember 2005 C-63/04, Centralan Property, Slg. 2005, I-11087 Rdnr. 62).

    Sie erfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstandes durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand wie ein Eigentümer zu verfügen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 06. Februar 2003 - C-185/01 - Auto Lease Holland BV, RNr. 32 und EuGH-Urteil vom 08. Februar 1990 - C-320/88 - Shipping and Forwarding Enterprise Safe BV, RNr. 7).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-285/11

    Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn dem Unternehmer nach den Beweisregeln des nationalen Rechts der Nachweis gelingt, dass an ihn tatsächlich eine Leistung ausgeführt worden ist (z.B. Urteile Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33; Evita-K, C-78/12, EU:C:2013:486, RNr. 37, LVK-56, C-643/11, EU:C:2013:55, RNr. 57).

    Kann der Unternehmer nicht nachweisen, dass an ihn tatsächlich eine Leistung erbracht wurde, so entfällt der Vorsteuerabzug ohne dass es auf einen guten Glauben oder Vertrauensschutz ankommt (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917 mit weiteren Nachweisen; EuGH Urteil Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33).

  • BFH, 08.09.2011 - V R 43/10

    Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers - Berichtigung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag erforderlich (BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 43/10, BFHE 235, 501, BStBl II 2014, 203 m.w.N.).

    Dementsprechend können Gegenstände auch ohne zivilrechtliche Eigentumsverschaffung z.B. durch einen Dieb geliefert werden, ohne dass dem § 935 BGB entgegensteht (BFH- Urteil vom 8. September 2011 V R 43/10, BFHE 235, 501, BStBl II 2014, 203).

  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Der Begriff "Lieferung eines Gegenstands" in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer, ohne dass es dabei auf eine Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen ankomme (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- vom 8. Februar 1990 C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285 Rdnr. 7; vom 6. Februar 2003 C-185/01, Auto Lease Holland, Slg. 2003, I-1317 Rdnr. 32; vom 15. Dezember 2005 C-63/04, Centralan Property, Slg. 2005, I-11087 Rdnr. 62).

    Sie erfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstandes durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand wie ein Eigentümer zu verfügen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 06. Februar 2003 - C-185/01 - Auto Lease Holland BV, RNr. 32 und EuGH-Urteil vom 08. Februar 1990 - C-320/88 - Shipping and Forwarding Enterprise Safe BV, RNr. 7).

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Insoweit folgt der Senat der Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 26. Februar 1991 4 K 23/90 (EFG 1991, 338), auf das wegen der Begründung im Einzelnen Bezug genommen wird.
  • BFH, 18.12.1970 - VI R 248/69

    Einzelunternehmen - Stilles Gesellschaftsverhältnis - Einbringung in KG -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Sinn und Zweck der Vollstreckbarkeit von Kostenentscheidungen ist es, den siegreichen Beteiligten vor kostenmäßiger Benachteiligung für die Dauer des Revisionsverfahrens zu schützen (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1970 VI R 248/69, BFHE 101, 478, BStBl II 1971, 426).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Der Vorsteuerabzug ist zu versagen, wenn aufgrund substantiierter Tatsachen oder Umstände feststeht, dass der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehrt, über die betrügerischen Machenschaften seiner Geschäftspartner Kenntnis hatte oder hätte haben müssen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. April 2007, V R 48/04, Bundessteuerblatt -BStBl- 2009 II 315).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Deshalb müssen die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 61/05, BFHE 221, 55, BStBl II 2008, 695, unter ll.3.b, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 6. April 2006 V B 22/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2006, 1023, unter ll.2.a).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-63/04

    Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
    Der Begriff "Lieferung eines Gegenstands" in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer, ohne dass es dabei auf eine Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen ankomme (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- vom 8. Februar 1990 C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285 Rdnr. 7; vom 6. Februar 2003 C-185/01, Auto Lease Holland, Slg. 2003, I-1317 Rdnr. 32; vom 15. Dezember 2005 C-63/04, Centralan Property, Slg. 2005, I-11087 Rdnr. 62).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-78/12

    Evita-K - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung

  • EuGH, 31.01.2013 - C-643/11

    LVK - 56 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der

  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 323/88

    Vereinbarung einer Erwerbsoption in einem Finanzierungsleasingvertrag

  • BFH, 06.04.2006 - V B 22/06

    Lieferung von Mobiltelefonen - Vorsteuerabzug; Anforderungen an

  • BFH, 26.02.2014 - V S 1/14

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im

  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 9 K 321/07

    Kein Ausschluss des Vorsteuerabzugs bzgl. Lieferungen im Rahmen eines

  • BFH, 29.03.2016 - V R 41/15

    Abgrenzung zwischen selbständiger Revision und Anschlussrevision -

    Der erkennende Senat ließ mit Beschluss vom 12. November 2015 V B 32/15 die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2014  9 K 4424/11 zu, in dem das FG die Umsatzsteuer für das Streitjahr 2008 um 152.000 EUR und für das Streitjahr 2009 um 57.000 EUR herabgesetzt hatte.
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