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   OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 L 2432/99   

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https://dejure.org/2000,14778
OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 L 2432/99 (https://dejure.org/2000,14778)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.11.2000 - 9 L 2432/99 (https://dejure.org/2000,14778)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. November 2000 - 9 L 2432/99 (https://dejure.org/2000,14778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorausverzicht auf Ausbaubeiträge per Ratsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 Nr 3b KAG ND; § 118 S 1 AO; § 125 Abs 1 AO; § 130 Abs 2 AO; § 63 Abs 2 GemO ND
    Ausbaubeitrag; Beitragsverzicht; Kommunalabgabe; Straßenausbaubeitrag; Verzicht; Verzichtserklärung; Vorausverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 L 2432/99
    Vom Regelungsgehalt her hat sich die Beklagte durch den Ratsbeschluss nicht - was für eine Zusage kennzeichnend wäre - nur zu einem zukünftigen Verhalten verpflichten wollen, nämlich dazu, beim künftigen Entstehen eines Beitragsanspruchs auf diesen zu verzichten; ein solches mit der Beitragserhebungspflicht unvereinbares Versprechen müsste die Beklagte später nicht erfüllen (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. vom 21.10.1983 - 8 C 174.81 -, DVBl. 1984, 192 = KStZ 1984, 112 = BRS 43, 317).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.06.1985 - 9 A 5/82

    Erhebung; Beitrag; Verzicht; Rücknahme; Verwaltungsakt; Erschließungsbeitrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 L 2432/99
    Ein Entgegenhalten schiede nur dann aus, wenn der den Verzicht aussprechende Verwaltungsakt nichtig oder zurückgenommen worden wäre (vgl. BVerwG, aaO; Urt. des Senats vom 11.6.1985 - 9 A 5/82 - KStZ 1986, 93; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 10 Rdnr. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.1999 - A 1 S 113/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 L 2432/99
    Der Beschluss hat Rechtswirkungen nach außen, und damit bei der erforderlichen Gesamtbewertung Verwaltungsaktqualität, erst dadurch erlangt, dass die Beklagte seinen Inhalt durch ihr Schreiben vom 10. Januar 1991 den Prozessbevollmächtigten der Anlieger mitgeteilt hat (im Ergebnis ebenso z. B. OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.11.1999 - A 1 S 113/99 .- NVwZ 2000, 208 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Schließlich liegt auch kein teilweiser Vorausverzicht der Beklagten i. S. d. Senatsbeschlusses vom 2. November 2000 (9 L 2432/99) vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 3 A 1787/02

    Erschließungsbeitrag: Wirksamkeit Ablösungsbescheid

    Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1983, a.a.O.: Vorausverzicht auf Kanalherstellungsbeitrag durch gesetzwidrigen, aber nicht nichtigen Verwaltungsakt steht einer Beitragsveranlagung entgegen; vgl. ferner Nds. OVG, Urteile vom 11.6.1985 - 9 A 5/82 -, NVwZ 1986, 780, und vom 2.11.2000 - 9 L 2432/99 -, NVwZ-RR 2001, 599 (zum Vorausverzicht).
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