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   OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 9 L 531/96   

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OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 9 L 531/96 (https://dejure.org/1998,16990)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.04.1998 - 9 L 531/96 (https://dejure.org/1998,16990)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. April 1998 - 9 L 531/96 (https://dejure.org/1998,16990)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 9 L 531/96
    Mit dem Wesen einer Gebühr als öffentlich-rechtlichem Entgelt für die tatsächliche Benutzung einer Einrichtung ist es vielmehr zu vereinbaren, daß die Benutzung bei Kindertagesstätten in der Belegung eines Kindertagesstättenplatzes gesehen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 31.8.1993 - 2 S 3000/90 -, KStZ 1994, 172/77 = NVwZ 1994, 194/97; best. durch BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994 - 8 NB 4.93 -, KStZ 1994, 231/233 = DVBl. 1994, 818/820 = ZKF 1994, 183/185).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 9 L 531/96
    Mit dem Wesen einer Gebühr als öffentlich-rechtlichem Entgelt für die tatsächliche Benutzung einer Einrichtung ist es vielmehr zu vereinbaren, daß die Benutzung bei Kindertagesstätten in der Belegung eines Kindertagesstättenplatzes gesehen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 31.8.1993 - 2 S 3000/90 -, KStZ 1994, 172/77 = NVwZ 1994, 194/97; best. durch BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994 - 8 NB 4.93 -, KStZ 1994, 231/233 = DVBl. 1994, 818/820 = ZKF 1994, 183/185).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1997 - 9 L 4663/95

    Kindergartengebühren; Gebühren; Unverhältnismäßige Gebührenprogression

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 9 L 531/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15.9.1997 - 9 L 4663/95 -) reicht es indes zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG aus, wenn sich der Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld im Kindergartengebührenrecht durch Auslegung der Satzungsbestimmungen ermitteln läßt.
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 2038/94

    Ermächtigung; Kindergartengebühren; Staffelung; Satzungsgeber; Bruttoeinkommen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 9 L 531/96
    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 23.11.1994 (- 9 L 2038/94 -, Nds. RPfl. 1995, 172), die den Beteiligten bekannt ist, u.a. dargelegt, daß nach dem ab 1.4.1993 in Kraft getretenen § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 16.2.1993 (BGBl. S. 239) das Landesrecht eine Staffelung der Teilnehmerbeiträge und Gebühren, die für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder zu entrichten sind, nach Einkommensgruppen und Kinderzahl oder der Zahl der Familienangehörigen vorschreiben oder selbst entsprechend gestaffelte Beträge festsetzen kann.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2012 - 8 LA 112/11

    Ablehnung der Annahme eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte wird eine solche antizipierte Gebührenerhebung vielmehr grundsätzlich für zulässig gehalten (vgl. für die Erhebung der Gebühren für die Nutzung einer Grabstelle im Zeitpunkt der Belegung dieser für die gesamte Nutzungszeit: Senatsbeschl. v. 8.10.2003 - 8 LA 144/03 -, juris Rn. 3; v. 6.1.2003 - 8 L 4581/99 -, juris Rn. 7 f.; für die Erhebung der Gebühren für die Räumung einer Grabstelle nach Ablauf der Nutzungszeit im Zeitpunkt der erstmaligen Benutzung des Friedhofes: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.10.2002 - 12 A 11270/02 -, NVwZ 2003, 1001 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 16.9.2004 - 5 N 1597/03 -, DÖV 2005, 208, 210; für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für ein Kalenderjahr im Voraus: Hessischer VGH, Urt. v. 11.5.2011 - 5 A 3081/09 -, juris Rn. 28; für die Erhebung von Kindergartengebühren für einen Monat im Voraus: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.4.1998 - 9 L 531/96 -, juris Rn. 8).

    Die Rechtfertigung wird in dem der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Dauerschuldverhältnis gesehen, das einerseits den Gebührengesetzgeber zu Vor- und Vorhalteleistungen zwingt und andererseits die zukünftige Inanspruchnahme der Einrichtung bereits im Erhebungszeitpunkt sicherstellt und so für eine ausreichende Verknüpfung zwischen Gebührenerhebung und gebührenpflichtiger Leistung sorgt (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 16.9.2004, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.10.2002, a.a.O., S. 1002; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.4.1998 - 9 L 531/96 -, juris Rn. 8; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2011, § 6 Rn. 771 m.w.N.).

    Etwaigen Beendigungen der Ausbildungsverhältnisse vor Abnahme der Prüfung trägt die Beklagte durch die in Abschnitt A.I. Gebührentarif vorgesehene Erstattungsregelung Rechnung (vgl. zu dieser Möglichkeit: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.4.1998, a.a.O.; Driehaus, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 9 KN 125/17

    Benutzungsgebühren; Bestimmtheitsgrundsatz; Betreuung; Betreuungsangebote,

    Der Kostenbeitrag nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII stellt daher eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art dar (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2015, a. a. O., Rn. 66; a. A. wohl noch Senatsbeschluss vom 22.4.1998 - 9 L 531/96 - juris Rn. 7; Freese in: Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Stand: Oktober 2017, § 5 Rn. 424).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.2007 - 9 LA 336/06

    Gleichzeitiger Besuch einer Kindertagesstätte durch mehrere Geschwisterkinder und

    Der Senat hat zu § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (zurzeit in der Fassung vom 7.2.2002, Nds. GVBl. S. 57 - KiTaG -) in seiner Grundsatzentscheidung vom 22. April 1998 (9 L 531/96; ähnlich zuvor bereits Urteil v. 23.11.1994 - 9 L 2038/94 - = Nds.Rpfl 1995, 172 = NdsVBl 1995, 164 = NVwZ-RR 1995, 468 =NdsMinBl 1995, 871[nur Leitsatz]) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99

    Grabnutzungsgebühr; Wahlgrabstätte; Entstehen der Gebührenschuld

    Hieraus kann indes nicht geschlossen werden, dass der Landesgesetzgeber in anderen Fällen "antizipierte" Gebühren hätte untersagen wollen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22.4.1998 - 9 L 531/96 -).
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