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   LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99   

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LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99 (https://dejure.org/2003,13430)
LG München I, Entscheidung vom 15.10.2003 - 9 O 5889/99 (https://dejure.org/2003,13430)
LG München I, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 9 O 5889/99 (https://dejure.org/2003,13430)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehldiagnose Migräne - Neurologe erkannte Schlaganfall nicht: 100.000 Euro Schmerzensgeld

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 165/98

    Berücksichtigung der Arbeitnehmerbeiträge und steuerlicher Vorteile bei der

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    Der Geltendmachung des vollen Brutto-Betrags steht jedoch entgegen, dass der Berechnung des ersatzfähigen Schadens die modifizierte Bruttolohnmethode zu Grunde zu legen ist (vgl. Palandt-Heinrichs, § 252 Rdnr. 10; BGH, Urt. v. 28.09.1999, Az. VI ZR 165/98, NJW 1999, 3711 = VersR 2000, 65).

    d) Steuerrechtliche Vor- und Nachteile des Geschädigten, der zwar einerseits auf Grund seiner unfallbedingten Einkommensverluste ein geringeres zu versteuerndes Einkommen und damit eine geringere Steuerlast hat, andererseits aber auch die Schadensersatzleistungen für Einkommensverluste als Einkommen versteuern muss, können gegeneinander aufgehoben werden, sodass diese Beträge nicht im Einzelnen errechnet werden müssen (BGH, NJW 1999, 3711, unter II 2 b aa, m. w. Nachw.).

    Insoweit sind Steuervorteile grundsätzlich schadensmindernd anzurechnen, soweit nicht der Zweck der Steuervergünstigung einer solchen Entlastung des Schädigers entgegensteht (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1999, 3711, unter II 2 b aa, m. w. Nachw.).

  • LG München I, 28.05.2003 - 9 O 14993/99

    Grob fehlerhaftes Nichterkennen eines Herzinfarkts bei Notfallpatient

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    Es ist für die Kammer selbstverständlich, dass ein Unterlassen von Befunderhebungen eher als nicht nachvollziehbar einzustufen ist, wenn ein Schlaganfall ausgeschlossen werden soll, als dies beim Verdacht einer vergleichsweise harmlosen Erkrankung der Fall wäre (vgl. LG München I, Urt. v. 28.05.2003, Az. 9 O 14993/99, nicht rkr., unter I 1 c bb, S. 18, NJW-RR 2003, 1179. [1181]).

    Eine solche Größenordnung ist bisher äußerst schweren Schädigungen wie einem apallischen Syndrom oder einer Querschnittslähmung vorbehalten (vgl. Backs/ Ring/Böhm, lfd. Nrn. 2946 - 2954; LG München I, NJW-RR 2003, 1179).

  • OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00

    Arzthaftung - Diagnosefehler - Verschulden - Unterlassung der Befunderhebung -

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    Nach diesen Grundsätzen ist hier davon auszugehen, dass die unterlassene Krankenhauseinweisung einen groben Behandlungsfehler darstellt (vgl. insoweit auch OLG .Naumsburg, Urt. v. 13.03.2001, Az. 1 U 76/00, unter I 2.1 c, NJW-RR 2002, 312 [314]).

    Dies führt dazu, dass der Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler (unterlassener Krankenhauseinweisung) und Primärschädigung (Schlaganfall vom 14.01.1997) vermutet wird, da sich vorliegend gerade das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Behandlungsfehler als grob erscheinen lässt (vgl. Geiß/Greiner, Rdnr. B 257; vgl. auch OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312 [314], unter I 2.2).

  • LG Darmstadt, 13.03.1986 - 4 O 541/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    (1) Einen Kapitalbetrag von DM 100.000,- und DM 100,- monatliche Rente erhielt 1986 ein neunjähriger Schüler, der nach einer offenen Schädelhirnverletzung acht Wochen stationär behandelt wurde und als Dauerschäden eine beinbetonte motorische Halbseitensymptomatik an der rechten Körperhälfte mit hirnorganischem Psychosyndrom einschließlich u. a. Sprachstörungen zurückbehielt, was zu einer MdE von 65 % führt (Hacks/Ring/Böhm, lfd. Nr. 2889 = LG Darmstadt, Urt. v. 13.03.198 6, Az. 4 0 541/84).
  • OLG Bamberg, 07.05.1991 - 5 U 134/90

    Bewertung der Höhe eines Schmerzensgeldanspruches ; Ausgleichsbedürfnis und

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    (2) DM 150.000,- und DM 250,- monatliche Rente wurden einer 12-jährigen Schülerin zugesprochen, die nach einem schweren Schädelhirntrauma fünf Wochen bewusstlos und in Lebensgefahr war sowie drei Monate stationär behandelt wurde, und als Dauerschaden eine deutliche spastische Hemiparese links zurückbehalten hat, daneben u. a. auch unter einem posttraumatischem Psychosyndrom mit allgemeiner Verlangsamung, Unkonzentriertheit und vermehrten Kopfschmerzen sowie Wesensveränderung und erheblicher Hirnleistungsschwäche leidet sowie auf dem rechten Auge erblindet ist (Hacks/Ring/Böhm, lfd. Nr. 2506 = OLG Bamberg, Urt. v. 07.05.1991, ZfS 1991, 260).
  • OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 18/91

    Ärztliche Entscheidung ; Schnittentbindung; Grober Behandlungsfehler; Objektive

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    (3) DM 200.000,- und DM 600,- monatliche Rente wurden einem Mädchen zuerkannt, das nach einer schweren Hirnschädigung auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt an einer schweren residuellen Störung des Gehirns mit einer deutlich linksbetonten, zentralen Koordinationsstörung leidet, die eine Entwicklungsverzögerung der motorischen Funktionen beinhaltet und ein artikuliertes Sprachvermögen nicht zulässt; daneben liegt ein vermindertes Kopfwachstum vor, ein zerebrales Anfallsleiden kann sich einstellen (Hacks/ Ring/Böhm, lfd. Nr. 2924 = OLG Schleswig, Urt. v. 24.02.1993, VersR 1994, 310).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    Im Rahmen des § 287 ZPO kann es bereits ausreichend sein, wenn der Sekundärschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Primärschädigung zurückzuführen ist (OLG Hamm, Urt. v. 09.09.1993, Az. 6 U 587/89, unter II 2, NJW-RR 1994, 481 [482] = NZV 1994, 189 = DAR 1994, 155; vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1970, Az. VI ZR 233/69, NJW 1970, 1970 = VersR 1970, 924; zuletzt BGH, Urt. v. 28.01.2003, Az. VI ZR 139/02, unter II 2, NJW 2003, 1116).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    Es obliegt aber bei der modifizierten Bruttolohnmethode grundsätzlich dem Schädiger die Darlegung, welche Vorteile sich der Geschädigte anrechnen lassen muss (BGH, Urt. v. 15.11.1994, Az. VI ZR 194/93, BGHZ 127, 391 [395] = NLW 1995, 389).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Schaden zu dauernden Nachteilen geführt hat (Palandt-Thomas, § 847 Rdnr. 12), insbesondere wenn sich die Beeinträchtigungen des Geschädigten immer wieder erneuern und immer wieder als schmerzlich empfunden werden (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1955, Az. GZS 1/55, BGHZ 18, 149 [167] = NJW 1955, 1675; vgl. auch Notthoff, VersR 2003, 966).
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

    Auszug aus LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
    c) Eine Schmerzensgelderhöhung wegen Hinauszögerung der Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Beklagten (vgl. Hacks/Ring/Böhm, S. 13, m. w. Nachw.; OLG Naumburg, Urt. v. 28.11.2001, Az. 1 U 161/99, VersR 2002, 1295 [1296] ), wie sie der Kläger fordert (Schriftsatz vom 27.06.2003, Bl. 361/363 d. A., - S. 2 f.), ist vorliegend nicht geboten.
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 15/98

    Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

  • OLG Frankfurt, 07.05.1996 - 8 U 5/96

    Haftung des Arztes bei Fehldiagnose

  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 3 U 160/00

    Diagnoseirrtum bei einem Bronchialkarzinom

  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

  • OLG München, 03.06.2004 - 1 U 5250/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 15.10.2003 - zugestellt am 21.10.2003 - AZ: 9 O 5889/99 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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LG München I, Entscheidung vom 29.09.2000 - 9 O 5889/99 (https://dejure.org/2000,25234)
LG München I, Entscheidung vom 29. September 2000 - 9 O 5889/99 (https://dejure.org/2000,25234)
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