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   BSG, 23.08.1957 - 9 RV 18/56   

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https://dejure.org/1957,680
BSG, 23.08.1957 - 9 RV 18/56 (https://dejure.org/1957,680)
BSG, Entscheidung vom 23.08.1957 - 9 RV 18/56 (https://dejure.org/1957,680)
BSG, Entscheidung vom 23. August 1957 - 9 RV 18/56 (https://dejure.org/1957,680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Verwendung einer ungültigen Briefmarke durch Büropersonal eines Anwalts - Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialgerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 1
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

    Soweit das Bundessozialgericht zu § 67 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) die Auffassung vertritt, dass die Begründung auch nach Ablauf der Monatsfrist nachgeschoben werden kann, beruht dies auf seiner Rechtsprechung, dass für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Grundsatz der Amtsermittlung gilt (Urteil vom 23. August 1957  9 RV 18/56, BSGE 6, 1).
  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - rechtzeitige Absendung des

    Ggf sind (von Amts wegen) die dazu gebotenen Beweise zu erheben (vgl bereits BSG vom 23. August 1957, BSGE 6, 1; 26. Mai 1971 - 12/11 RA 118/70, USK 7199; Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 6. Aufl, § 67 RdNr 10b mwN).
  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 8/99 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen des Anspruchs - Beitragszuschuß -

    Ggf sind (von Amts wegen) die dazu gebotenen Beweise zu erheben (vgl bereits BSG vom 23. August 1957, BSGE 6, 1; 26. Mai 1971 - 12/11 RA 118/70, USK 7199; Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 6. Aufl, § 67 RdNr 10b mwN).
  • BFH, 12.10.2005 - XI B 11/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Bevollmächtigung

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) zu § 67 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) die Auffassung vertritt, dass die Begründung auch nach Ablauf der dort geltenden Monatsfrist nachgeschoben werden kann, beruht dies auf seiner Rechtsprechung, dass für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Grundsatz der Amtsermittlung gilt (Urteil vom 23. August 1957 9 RV 18/56, BSGE 6, 1).
  • BSG, 10.05.1990 - 12 RK 58/88

    Zugang eines mittels eingeschriebenen Briefes zugestellten Schriftstücks

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 6, 1; BSG SozR Nrn. 9 und 13 zu § 67 SGG ) hat das Gericht von Amts wegen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung zu klären, wenn nach Lage der Sache mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß eine Rechtsmittelfrist ohne Verschulden versäumt wurde und die für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung geltende Monatsfrist - wie im vorliegenden Fall geschehen - nach § 67 Abs. 2 Satz 3 SGG eingehalten wurde.
  • BSG, 26.01.1993 - 1 RK 33/92

    Vertretenlassen von Beteiligten vor dem Bundessozialgericht (BSG) durch einen

    Das gilt auch für das Verschulden von Verbandsvertretern iS von § 166 Abs. 2 SGG, an die die gleichen Anforderungen wie an Rechtsanwälte gestellt werden müssen (BSGE 6, 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2002 - L 6 KA 27/00

    Umfang der einem Rechtsanwalt persönlich obliegenden Organisationspflichten

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 7 AL 36/10
    Es ist anerkannt, dass für die zur Rechtsbesorgung befugten Gewerkschaftsvertreter dieselben Maßstäbe wie für Rechtsanwälte gelten (BSGE 6, 1; BGH 10. Januar 2002 - III ZR260/01 - in: AP Nr. 17 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter).
  • BAG, 06.12.1979 - 2 AZB 9/79

    Vereinfachungsnovelle zur ZPO - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumte

    Aus dem Umstand, daß es nun eine Wiedereinsetzung von Amts wegen gibt, läßt sich aber nicht her leiten, daß etwa das Gericht von Amts wegen auch die Wieder einset zungsgründe zu ermitteln habe, wie dies z. B. im sozialgerichtlichen Verfahren der Fall ist (§§ 103» 106 SGG; vgl. BSGE 6, 1 = AP Nr. 3 zu § 66 SGG).
  • BSG, 21.05.1963 - 9 RV 294/60

    Anspruch gegen Minderung einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit -

    Nach §§ 67, 73 Abs. 3 SGG muß der Beteiligte nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das Verschulden seines Vertreters einstehen (BSG 6, 1, 3; 11, 160), seines gesetzlichen wie auch seines gewillkürten Vertreters, und ohne Rücksicht darauf, ob er mit allgemeiner oder besonderer Vertretungsmacht ausgestattet ist (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 76 IV 3c S. 348).
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