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   VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89   

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VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89 (https://dejure.org/1990,5081)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.1990 - 9 S 1387/89 (https://dejure.org/1990,5081)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 1990 - 9 S 1387/89 (https://dejure.org/1990,5081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gleichwertigkeitsanerkennung des Studiengangs: "Oberstufenlehrer an Waldorfschulen"; Klagebefugnis und Hochschulbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1987 - 9 S 569/87

    Antragsbefugnis des Trägers einer Ersatzschule; neue Prüfungsordnung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Waldorfschulen sind in Baden-Württemberg nach § 1 der Verordnung der Landesregierung über die Freien Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen) vom 13.11.1973 (GBl. S. 454) -- WaldorfVO -- Ersatzschulen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Privatschulgesetzes -- PSchG -- (sogenannte nicht regelschulakzessorische Ersatzschulen, vgl. hierzu Senatsurteil vom 29.9.1987 -- 9 S 569/87 --, SPE n.F. 242 Nr. 5).

    Ferner besteht an Waldorfschulen die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife nach Maßgabe der Verordnung des MKS vom 27.10.1986 (GBl. S. 376; zu deren Rechtsgültigkeit vgl. das Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O.).

    Einen solchen nimmt das MWK für sich in Anspruch und beruft sich hierzu auf BVerwGE 75, 275 sowie auf das Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ging es um die Zulassung einer privaten Volksschule nach Art. 7 Abs. 5 GG, was voraussetzt, daß die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse hierfür anerkennt.

    Neben dem bereits angeführten Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O. sei beispielhaft auf das Senatsurteil vom 11.11.1977 -- IX 2570/76 -- (Gleichwertigkeit einer Vorbildung mit der Hochschulreife nach § 54 Abs. 1 S. 2 HSchG a.F.) und den Senatsbeschluß vom 19.10.1984 -- 9 S 2423/84 --, KMK-HSchR 1985, 681 (Gleichwertigkeit von Studienzeiten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 AOÄ -- hier nimmt auch BVerwGE 61, 169, 176 einen Beurteilungsspielraum an --) hingewiesen.

    Diese der Bedeutung des Abschlusses und der Berechtigung angemessene und Rechnung tragende Kontrolle ist bei anerkannten Ersatzschulen gewissermaßen vorverlegt; sie findet bereits durch die jeweils zugrundezulegende staatliche Prüfungsordnung statt (vgl. Senatsurteil vom 29.9.1987, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 82/71

    Art. 7 GG und Anspruch auf Errichtung privater Fachhochschulen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Selbst wenn man als (Mindest-)Kennzeichen einer Hochschule auch noch bestimmte, an das Niveau vergleichbarer staatlicher Hochschulen anschließende Zugangsvoraussetzungen (Hochschulreife) sowie ein Mindestmaß an akademischer Selbstverwaltung für die Angehörigen der Einrichtung ansehen wollte (vgl. hierzu BVerfGE 37, 314, 321), wäre der -- materielle -- Hochschulcharakter des Seminars für Waldorfpädagogik im Studiengang Oberstufenlehrer zu bejahen.

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 314, 320, 322) weder Art. 7 Abs. 4 GG noch Art. 12 Abs. 1 GG auf die Errichtung und den Betrieb von nichtstaatlichen Hochschulen anwendbar, so daß es insoweit keine grundrechtlich abgesicherte Errichtungsfreiheit gibt.

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Die förderungsrechtliche Gleichwertigkeitsanerkennung nach § 2 Abs. 2 BAföG ist nicht mit der -- umfassenderen -- hochschulrechtlichen Anerkennung nach den landesrechtlichen Vorschriften der §§ 128 des Gesetzes über die Universitäten im Lande Baden-Württemberg (Universitätsgesetz -- UG) i.d.F. vom 30.10.1987 (GBl. S. 545) und 89 des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Baden-Württemberg (Fachhochschulgesetz -- FHG) i.d.F. vom 30.10.1987 (GBl. S. 597) gleichzusetzen (vgl. auch § 70 des Hochschulrahmengesetzes -- HRG --), mit der die nichtstaatliche Hochschule das Recht erhält, Zeugnisse zu erteilen, welche die gleichen Berechtigungen verleihen wie die der staatlichen Hochschulen (§ 89 Abs. 2 FHG -- i.V.m. § 128 Abs. 2 UG --), und Hochschulgrade zu verleihen (§ 89 Abs. 7 S. 4 FHG -- i.V.m. § 128 Abs. 2 UG --, § 128 Abs. 4 UG; vgl. zu den "Öffentlichkeitsrechten" auch BVerfGE 27, 195, 200).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 195, 207) liegt es im Wesen der Berechtigungen, daß das Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muß.

  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Damit ist dem Zweck der Vorschrift, die Popularklage auszuschließen (vgl. BVerwGE 60, 123, 125), Genüge getan.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1986 - 9 S 265/86

    Zuschuß zum Versorgungsaufwand gemäß PrSchulG BW § 19

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Dementsprechend heißt es in den Vorschriften des ehemaligen Kultusministeriums und des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten zum Vollzug des Privatschulgesetzes (VVPSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 20.7.1971 (GBl. S. 347), denen normativer Charakter zukommt (vgl. Senatsurteil vom 12.6.1986 -- 9 S 265/86 -- m.w.N.), daß die Anerkennungsvoraussetzungen -- unbeschadet der Vorschrift des § 5 Abs. 2 PSchG -- erfüllt werden von einer Ersatzschule im Sinne des § 3 Abs. 2 PSchG, wenn "die Lehrer die notwendige Lehrfähigkeit entsprechend der Verordnung der Landesregierung gemäß § 3 Abs. 2 PSchG besitzen" (Nr. 12 Abs. 1 Ziff. 2 d).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Jedenfalls erscheint dies nicht "offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich" (zu diesem Maßstab im Rahmen des § 42 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwGE 44, 1, 3 und 68, 241 ff.).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Neben dem bereits angeführten Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O. sei beispielhaft auf das Senatsurteil vom 11.11.1977 -- IX 2570/76 -- (Gleichwertigkeit einer Vorbildung mit der Hochschulreife nach § 54 Abs. 1 S. 2 HSchG a.F.) und den Senatsbeschluß vom 19.10.1984 -- 9 S 2423/84 --, KMK-HSchR 1985, 681 (Gleichwertigkeit von Studienzeiten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 AOÄ -- hier nimmt auch BVerwGE 61, 169, 176 einen Beurteilungsspielraum an --) hingewiesen.
  • BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84

    Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Einen solchen nimmt das MWK für sich in Anspruch und beruft sich hierzu auf BVerwGE 75, 275 sowie auf das Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ging es um die Zulassung einer privaten Volksschule nach Art. 7 Abs. 5 GG, was voraussetzt, daß die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse hierfür anerkennt.
  • BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Aus Gründen der Vereinfachung ist sie aber als umfassende Pauschalregelung getroffen worden, bezogen auf die Art der Streitigkeit (Sachgebiet), ohne Rücksicht auf die Verhältnisse der im Einzelfall am Rechtsstreit Beteiligten (vgl. BVerwGE 47, 233, 237 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1988 - 5 S 101/88

    Mitwirkungs- und Antragsrechte anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
    Fehl geht in diesem Zusammenhang der Hinweis des beteiligten Vertreters des öffentlichen Interesses in der mündlichen Verhandlung auf den Normenkontrollbeschluß des 5. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 10.3.1988 -- 5 S 101/88 --, der einem anerkannten Naturschutzverband i.S.d. § 29 Abs. 2 BNatSchG die Antragsbefugnis i.S.d. § 47 Abs. 2 VwGO für ein gegen eine naturschutzrechtliche Verordnung gerichtetes Normenkontrollverfahren abgesprochen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1984 - 7 S 1826/82

    Ausbildungsförderung - Gleichwertigkeit des Besuchs einer ausländischen

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1984 - 9 S 2423/84

    Anrechnung von Auslandsstudienzeiten; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2022 - 9 S 3160/20

    Genehmigung einer privaten Ersatzschule - Waldorfschule; Genehmigung unter

    Vielmehr folgt der diesbezügliche Genehmigungsanspruch aus den §§ 5, 6 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft - PSchG - in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.1990 (GBl. S. 105), zuletzt geändert durch Art. 1 HaushaltsbegleitG 2022 vom 22.12.2021 (GBl. S. 1009) i.V.m. Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG (vgl. bereits Senatsurteil vom 06.03.1990 - 9 S 1387/89 -, juris).

    Eine gleichwertige fachliche und pädagogische Ausbildung kann bei Waldorfschulen durch eine Ausbildung an einem Seminar für Waldorfpädagogik nachgewiesen werden (vgl. Senatsurteil vom 06.03.1990 - 9 S 1387/89 -, juris; Gayer, in: Ebert, Schulrecht in Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 5 PSchG Rn. 3).

    Nur mit entsprechend ausgebildeten Lehrern können überhaupt die Waldorfschulen - wie vorgeschrieben - die Bildungsziele nach dem Waldorflehrplan erfüllen (vgl. Senatsurteil vom 06.03.1990 - 9 S 1387/89 -, juris).

  • OVG Sachsen, 09.10.2009 - 1 B 448/09

    Gleichwertigkeitsfeststellung; berufsqualifizierender Abschluss; Zuständigkeit

    Maßstab für die Gleichwertigkeitsentscheidung sind dementsprechend die Zugangsvoraussetzungen, der Lehrplan, die fachliche und pädagogische Eignung der Lehrkräfte, die Qualität der vermittelten Ausbildung und der Ausbildungsabschluss (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1993, BVerwGE 92, 340; VGH BW, Urt. v. 6.3.1990, - 9 S 1387/89, zitiert nach juris; Rothe/Blanke, BAföG, Stand September 2009, § 2, Rn. 25.1).

    Ohne Bedeutung sind dabei die Vermögensverhältnisse der Beteiligten (vgl. VGH BW, Urt. v. 6.3.1990, a. a. O; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl.,§ 188 Rn. 8).

  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13

    Abiturprüfung an der Waldorfschule; Passivlegitimation; Ausschluss des

    Denn abgesehen davon, dass sich die Anerkennung einer Waldorfschule nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PSchG darauf beschränkt, die Schüler in der Klasse 13 auf die Hochschulreife vorzubereiten (zur fehlenden Verantwortung einer Waldorfschule für die Abiturprüfung vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1990 - 9 S 1387/89 -, juris Rn. 51), ist der Umfang der Beleihung einer staatlich anerkannten Ersatzschule durch die zitierten Regelungen der Abiturverordnungen von vornherein normativ beschränkt worden (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Ausschlusses von Privatschulen aus dem Bereich der auf die Zuerkennung der Hochschulzugangsberechtigung zielenden Abiturprüfung vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2011 - 9 S 2188 -, juris Rn. 52).
  • OVG Sachsen, 09.11.2022 - 5 A 495/20

    Ausbildungsförderung; Ergänzungsschule; Gleichwertigkeit; Bildungsgang

    Maßstab für die Gleichwertigkeitsentscheidung sind dementsprechend die Zugangsvoraussetzungen, der Lehrplan, die fachliche und pädagogische Eignung der Lehrkräfte, die Qualität der vermittelten Ausbildung und der Ausbildungsabschluss; sie müssen der Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung derselben Gattung gleichwertig sein (BT-Drucks. VI/1975 S. 22 zu Absatz 2) (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juni 1993, 11 C 12/92, BVerwGE 92, 340-353, Rn. 29; VGH BW, Urt. v. 6. März 1990, - 9 S 1387/89 - juris, Rn. 47; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2, Rn. 21.1; SächsOVG, Beschl. v. 9. Oktober 2009 - 1 B 448/09 - juris Rn. 5).
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13

    Wegfall der Bindung des Endkorrektors an Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur

    Denn abgesehen davon, dass sich die Anerkennung einer Waldorfschule nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PSchG darauf beschränkt, die Schüler in der Klasse 13 auf die Hochschulreife vorzubereiten (zur fehlenden Verantwortung einer Waldorfschule für die Abiturprüfung vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1990 - 9 S 1387/89 -, juris Rn. 51), ist der Umfang der Beleihung einer staatlich anerkannten Ersatzschule durch die zitierten Regelungen der Abiturverordnungen von vornherein normativ beschränkt worden (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Ausschlusses von Privatschulen aus dem Bereich der auf die Zuerkennung der Hochschulzugangsberechtigung zielenden Abiturprüfung vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2011 - 9 S 2188 -, juris Rn. 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1682/89

    Gleichwertigkeitsanerkennung - Studiengang: Klassenlehrer an Waldorfschulen

    Im übrigen wie Senatsurteil vom 6.3.1990, 9 S 1387/89.
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