Rechtsprechung
LG Wuppertal, 19.07.2012 - 9 S 212/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Miete, schwarzer Feinstaub, Beweislast
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Miete, schwarzer Feinstaub, Beweislast
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Vermieters zur Entfernung von schwarzen Belägen und zur Überstreichung der betroffenen Flächen in einer Mietwohnung; Beweislast für die Verursachung von Schwarzfärbungen in einer Mietwohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 I 2
Verpflichtung eines Vermieters zur Entfernung von schwarzen Belägen und zur Überstreichung der betroffenen Flächen in einer Mietwohnung; Beweislast für die Verursachung von Schwarzfärbungen in einer Mietwohnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ursache für Mietmangel unklar: Darf der Mieter mindern?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vermieter muss schwarze Beläge entfernen und die betroffenen Flächen in einer Mietwohnung überstreichen lassen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ursache für einen Mietmangel unklar: Mieter darf mindern! (IMR 2013, 10)
Verfahrensgang
- AG Solingen, 17.06.2011 - 10 C 51/10
- LG Wuppertal, 19.07.2012 - 9 S 212/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Essen, 07.02.2002 - 10 S 438/01
Ein Grillverbot im Mietvertrag
Auszug aus LG Wuppertal, 19.07.2012 - 9 S 212/11
Doch ist bereits sehr zweifelhaft, ob eine Hausordnung, der im gegebenen Zusammenhang die Aufgabe zukommt, das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme zu konkretisieren, einem Mieter ohne jede Einschränkung verbieten kann, auf der eigenen Terrasse mittels eines Elektrogrills und sei es auch nur wenige Male im Jahr Speisen zuzubereiten (so aber anscheinend LG Essen, 10 S 438/01; weniger streng BayObLG 2Z BR 6-99: Ob das Grillen auf Holzkohlenfeuer im Garten wegen Verstoßes gegen § 14 Nr. 1 WEG uneingeschränkt zu verbieten, zeitlich oder örtlich begrenzt zu erlauben oder ohne Einschränkungen zu gestatten ist, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab ).