Rechtsprechung
LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1070/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Vorrangs bei Konkurrenz von Rechtsnormen eines Haustarifvertrages mit denen eines Verbandstarifvertrages; Beschränkung des Vorrangs eines Haustarifvertrages auf seine Laufzeit; Sinn und Zweck der vertraglichen Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag; ...
- Judicialis
TVG § 4 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5
Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag - Inhalt arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel bei Ablauf des Haustarifvertrages - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 15.09.2005 - 20 Ca 1291/05
- LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1070/05
- BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 440/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95
Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag
Auszug aus LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1070/05
b) Der Kläger hat zwar mit der Beklagten zu 1 in § 10 des Arbeitsvertrages vereinbart, dass der Haus-Tarifvertrag für die Omnibusfahrer im Linienverkehr in München und Ingolstadt Anwendung findet, also damit der Haus-Lohntarifvertrag dies führt aber nicht zu einer Tarifkonkurrenz, denn die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel muss korrigierend dahingehend ausgelegt werden, dass die Verweisung auf den jeweils für den Betrieb geltenden Lohn-Tarifvertrag erfolgt (so BAG vom 4.9.1996 DB 1996, 2550 für den vergleichbaren Fall, dass bei Tarifbindung beider Arbeitsvertragsparteien der Arbeitgeber in einen anderen Arbeitgeberverband eintritt und er nun an einen Tarifvertrag gebunden ist, der mit derselben Gewerkschaft abgeschlossen wurde).Denn Sinn und Zweck der vertraglichen Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag ist es, die unorganisierten mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern gleichzustellen (BAG DB 1996, 2550).
Somit ist eine vertragliche Bezugnahme als so genannte Gleichstellungsabrede anzusehen, wenn die für den Betrieb fachlich und räumlich einschlägigen Tarifverträge in Bezug genommen werden (vgl. BAG DB 1996, 2550; NZA 2002, 120, NZA 2003, 1207).
- BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95
Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen
Auszug aus LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1070/05
Es kann nicht rechtens sein, dass Nichtorganisierte und Organisierte auf Grund der Verweisungsklausel eine günstigere Rechtsposition erlangen als die Organisierten, deren Situation sich durch den Wechsel eines Tarifvertrages, den ein und dieselbe Gewerkschaft abgeschlossen hat, verschlechtert hat (so BAG DB 1996, 2551).Es ging bei der Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag nicht darum, dass durch die vertragliche Bezugnahme des Haus-Lohntarifvertrages unabhängig von jedweder Organisationszugehörigkeit die Anwendbarkeit dieses Tarifvertrages vereinbart wird, sondern dass aus Gründen sozialpolitischer Gerechtigkeit und einfacherer Abwicklung der Arbeitsverhältnisse unter Zugrundelegung des Tarifvertrages, an den der Arbeitgeber gebunden war, alle Arbeitnehmer gleichgestellt werden (vgl. BAG DB 1996, 2551).
- BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02
Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Auszug aus LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1070/05
a) Eine Bezugnahmeklausel hat auch in einem Arbeitsverhältnis mit einem tarifgebundenen Arbeitnehmer rechtsbegründenden, also konstitutiven Charakter (BAG NZA 2002, 634; 2003, 1207).Somit ist eine vertragliche Bezugnahme als so genannte Gleichstellungsabrede anzusehen, wenn die für den Betrieb fachlich und räumlich einschlägigen Tarifverträge in Bezug genommen werden (vgl. BAG DB 1996, 2550; NZA 2002, 120, NZA 2003, 1207).
- BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00
Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
Auszug aus LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1070/05
a) Eine Bezugnahmeklausel hat auch in einem Arbeitsverhältnis mit einem tarifgebundenen Arbeitnehmer rechtsbegründenden, also konstitutiven Charakter (BAG NZA 2002, 634; 2003, 1207).
- BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 440/06
Ablösung eines nachwirkenden HausTV
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. April 2006 - 9 Sa 1070/05 - wird zurückgewiesen.