Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 05.01.2007 - 9 Sa 1148/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Außerordentliche Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen, Zumutbarkeit des Änderungsangebots (Bezug einer Dienstwohnung)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 55 Abs. 3, 54 BAT-KF, 626 BGB
Außerordentliche Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen, Zumutbarkeit des Änderungsangebots (Bezug einer Dienstwohnung) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Einordnung der Kündigung nach § 55 Abs. 3 Bundesangestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF); Kündigung eines unkündbar kirchlich Angestellten durch betriebsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund; Zumutbarkeit des Änderungsangebots (Bezug einer ...
- LAG Düsseldorf
§§ 55 Abs. 3, 54 BAT-KF, 626 BGB
Außerordentliche Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen, Zumutbarkeit des Änderungsangebots (Bezug einer Dienstwohnung) - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT -KF § 54 § 55 Abs. 3; BGB § 626
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei außerordentlicher Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen - Absehen des Arbeitgebers von Bezug der Dienstwohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 08.09.2006 - 3 Ca 1156/06
- LAG Düsseldorf, 05.01.2007 - 9 Sa 1148/06
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 147/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.01.2007 - 9 Sa 1148/06
Die zu Beginn dieser Ausnahmevorschrift verwendeten Worte, "in diesen Fällen" stehe dem Arbeitgeber dieses Kündigungsrecht zu, sprechen dafür, dass die Tarifvertragsparteien auf die in dem vorstehenden Satz 1 bezeichneten "anderen wichtigen Gründe" verweisen und deshalb auch die in der Ausnahmeregelung umschriebenen Gründe als wichtige Gründe mit dem in § 54 BAT festgelegten Bedeutungsgehalt des § 626 BGB behandeln wollten (BAG, Urteil vom 17.05.1984, AP Nr. 3 zu § 55 BAT; BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 207/05 - Juris).Anwendung findet auch die Frist des § 54 Abs. 2 BAT-KF (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 207/05 - zu § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT).
Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 207/05 - m. w. N.).
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.01.2007 - 9 Sa 1148/06
Andernfalls bliebe der vereinbarte Ausschluss der ordentlichen Kündigung wirkungslos (BAG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 64/05 - Juris).
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 147/07
Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 2007 - 9 Sa 1148/06 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. - LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2007 - 5 Sa 61/07
Änderungskündigung, betriebsbedingt, Öffentlicher Dienst, Kündigungsschutz, …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine außerordentliche Änderungskündigung nach § 626 BGB auch dann in Betracht kommen kann, wenn die ordentliche Änderungskündigung ausgeschlossen ist und die Beschäftigung des Arbeitnehmers wegen einer Betriebsteilschließung auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist (…BAG, Urt. v. 18.05.2006 - 2 AZR 207/05 -, AP Nr. 5 zu § 55 BAT; LAG Düsseldorf, Urt. v. 05.01.2007 - 9 Sa 1148/06 -, LAGE § 626 BGB 2002 'Unkündbarkeit' Nr. 2).